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Nr. 43/1912 PAPIER-ZEITUNG abgenommen; für den normal gebleichten Stoff D zeigen die Werte dagegen nur geringe Aenderungen. Die in Tabelle 5 enthaltenen Ergebnisse zeigen, daß durch das Zylindertrocknen auch bei un gebleichtem Zellstoff die Festigkeit und Falzfähigkeit etwas leidet, jedoch scheint die Abnahme bei normal gekochten und gut aus gewaschenen Stoffen keine erhebliche zu sein. Um festzustellen, bis zu welchem Grade die Festigkeitseigen schaften der handgeschöpften Papiere mit denen aus demselben Stoff auf der Maschine angefertigten übereinstimmen, wurden bei 4 verschiedenen Fertigungen Stoff aus der Rührbütte entnommen und nach geeigneter Verdünnung in der Fabrik zu Bogen von gleicher Dicke wie das auf der Maschine hergestellte Papier geschöpft, und zwar bei drei Stoffen je eine Reihe vom Verfasser und von einem Fachmann. Von den zu diesen Papieren verwendeten Halbstoffen wurden ferner Proben entnommen, die unter möglichst genauer Innehaltung von gleichem Mahlungszustand, Fasermischung, Lei mung usw. im Amte zu Papier verarbeitet wurden. Die in der Ta belle 8 eingetragenen Ergebnisse zeigen, daß die Werte für die ge schöpften Papiere nicht erheblich von deh auf der Maschine her gestellten abweichen. Auch die Ergebnisse mit den im Amt gemah lenen Stoffen stimmen recht gut mit denen der Maschinenpapiere überein; die Werte sind zwar durchweg etwas höher als die der Maschinenpapiere, aber das Verhältnis für die Papiere untereinander stimmt überein. Die Uebereinstimmung der Werte für die vom Verfasser und dem Schöpfer vcn Beruf hergestellten Bogen (Tabelle 8, Reihe b und c) beweist, daß um übereinstimmende Ergebnisse zu erhalten, keine besonders große Uebung im Schöpfen nötig ist. Die Innehaltung einer bestimmten Dicke der Bogen bietet zwar dem weniger Geübten die größte Schwierigkeit, aber durch die Herstellung einer großen Anzahl Bogen, von denen die mit der richtigen Dicke ausgesucht werden, läßt sich auch diese überwinden. Was nun das Mahlen in den kleinen Versuchsgeschirren be trifft, muß auf Grund der im Amte gemachten Erfahrungen be merkt werden, daß der Stoff, wenn nicht sehr dünn eingetragen wird, leicht zu schmierig wird, wodurch die Festigkeit der aus ihm hergestellten Papiere leicht etwas höher ausfällt als die in der Praxis erhaltene. Aus den Ergebnissen der beschriebenen Versuchsreihen dürfte zur Genüge hervorgehen, daß es möglich ist, die im Laboratorium ausgeführten Mahl- und Schöpfversuche so zu regeln, daß ihre Er gebnisse mit den in der Praxis gewonnenen gut übereinstimmen, und sie daher in vielen Fällen für vergleichende Prüfungen von Halbstoffen sowie zum Klären oder Lösen vieler Fragen von tech nischer und wissenschaftlicher Bedeutung geeignet sind-. Florpost Zum Schiedspruch 1029 in Nr. 41 Wir haben Ihren Schiedspruch über Florpost erhalten und danken für denselben. Die Angelegenheit ist dadurch erledigt. Eins möchten wir jedoch zu Ihrem Schiedspruch nicht un erwähnt lassen, nämlich, daß der weitaus größte Teil der Verbraucher dieses blauen Florpostpapiers unbedingt ein gedecktes, undurch sichtiges Papier verlangt und nicht ein transparentes. Wir haben absichtlich, da das Papier zu transparent war, dasselbe etwas weniger transparent erzeugt. Nebenbei bemerkt, ist es für uns leichter, ein transparentes Florpost,' das ja dann mehr einen Pergamyn- charakter hat, zu erzeugen, als ein weniger transparentes. Es ist deshalb unserer Ansicht nach nicht richtig, daß ein Florpost mit glasiger Durchsicht zur Unterlage von Spitzen sich besser eignet, als ein gedecktes, untransparentes Papier. Papierfabrik X in A Erinnerung an die Münchener Festtage 16. bis 18. Mai 1912 Das waren frohe Stunden — Gar schnell sind sie verrauscht —, Wo Männer sich gefunden Und Freundschaft ausgetauscht. Da gab es kein Verneinen, Kein Wetter schlug die Saat. Es war ein großes Einen, Ein Wille, eine Tat. In all’ den schönen Feiern Erklang es stets aufs Neu’: Heil München Dir! Heil Bayern! Heil Dir, Du deutsche Treu’! Max Christoffer Packpapier 1031. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir bitten, im Einverständnis mit unserm Lieferanten, um Ihren Schiedspruch. Seit langen Jahren beziehen wir von der Papierfabrik Y in B einseitig glattes Zellstoffpapier in halbweißer Färbung. Am 3. April erhielten wir wieder eine Lieferung von 3901 kg, mußten diese aber wegen zu geringer Leimung zur Ver fügung stellen. Bei dieser Anfertigung schlägt Wasser schon während des Aufstreichens durch, was wir bisher bei keiner andern Lieferung desselben Stoffes gefunden haben. Der Fabrikant stellt sich auf den Standpunkt, daß solche geringe Leimung noch im Rahmen des Zulässigen liege und namentlich im Frühjahr infolge der Be schaffenheit des Fabrikationswassers nicht zu vermeiden sei. Wir können diese Ansicht unmöglich teilen, denn durch die schlechte Leimung wird der Zweck des Papiers hinfällig. Das Papier wird zu Beuteln verarbeitet und auch als Packpapier verbraucht, wo bei es namentlich darauf ankommt, daß es die Ware gegen äußere Feuchtigkeit schützt und auch nicht gleich durchschlägt, wenn Waren wie Salz, Soda, Früchte usw. darin verpackt werden. Wir wechselten mit dem Lieferanten kurz vor der Anfertigung dieses Papiers Briefe wegen der Leimung einer andern Lieferung, und er mußte deshalb wissen, wie sehr es uns auf gute Leimung ankommt. Muster aus der beanstandeten und den früheren Anfertigungen fügen wir bei. X, Papiergroßhandlung in A * * ♦ Die Papiergroßhandlung X in A und ich sind übereingekommen, Sie in einer Streitsache um Ihr Urteil zu bitten, das für beide Teile bindend sein soll.. Ich liefere an die genannte Firma seit Jahren einseitig glattes naturfarbenes festes Packpapier. Die Firma be mängelt bei meiner letzten Lieferung, daß die Leimung des Papiers zu gering sei. Das Papier ließe sich nicht zu Salztüten verwenden. Die Bedingung, daß das Papier zu solchen Tüten verwendbar sein solle, ist nie gestellt worden, würde von mir auch nicht angenommen worden sein. Zu Salztüten muß das Papier ganz besonders hart geleimt sein. Es ist auch nicht anzunehmen, daß die ganze Lieferung von etwa 4000 kg in 6 Formaten und 1 Rollenbreite, in 3 Schweren gearbeitet, für Salztüten verarbeitet werden würde. Das Papier wurde von mir stets als Packpapier geliefert und dementsprechend geleimt. Der Ausfall des Papiers wird veranschaulicht durch meine Muster Nr. 866, 1981, 2671, 4068, 5142, 6699, 8041 und 8795/8796a. Die letzten beiden Muster stammen aus der bemängelten Lieferung. Ich gebe zu, daß der letzte Ausfall etwas schwächer in der Leimung ausgefallen ist, trotzdem die gleiche Menge Leim verwendet wurde, stehe aber auf dem Standpunkt, daß Unterschiede solcher Art bei einem so billigen Packpapier durchaus zulässig sind und mit in Kauf genommen werden müssen. Y, Papierfabrik in B Die Leimung des beanstandeten Papiers ist wesentlich geringer, als die der früheren Lieferungen, denn Tinte läuft auf ihm aus und schlägt auf die Rückseite hindurch, während dies bei den bisherigen Lieferungen nicht der Fall ist. Da die Papiergroßhandlung „Leimung wie gehabt” erwarten durfte, wenn sie keine besondere Vorschrift machte, so ist die Lieferung nicht mustergetreu ausgefallen. Da die Leimung eine wichtige Eigenschaft des Papiers ist, und der Mangel die zulässigen Grenzen überschreitet, so ist die Zurverfügungstellung der Papier großhandlung gerechtfertigt. Da aber diese sehr viel Packpapiere vertreibt und verarbeitet, so kann sie das beanstandete Papier, welches nur in der Leimung mangelhaft ist, zu einem Zwecke verwenden, bei dem die Leimung eine geringere Rolle spielt. Die Papierfabrik könnte dagegen das in bestimmten Formaten gearbeitete Papier wahrscheinlich nur mit großen Opfern, viel leicht überhaupt nicht absetzen. Es erscheint daher billig, wenn die Papiergroßhandlung das Papier mit angemessenem Nachlaß übernimmt. Bei Abmessung der Höhe dieses Nachlasses muß berücksichtigt werden, daß die Papiergroßhandlung entgegen kommt, wenn sie das Papier zu anderen als den beabsichtigten Zwecken übernimmt. Hierfür muß die Papierfabrik ein besonderes Opfer bringen. Wir entscheiden deshalb, daß die Papiergroß handlung das bemängelte Papier mit 10 v. H. Nachlaß vom ver einbarten Preise übernehmen soll. Beklebte finnische Mi- ml Lederpappen empfiehlt in erstklassiger Qualität Julius Krah Barmen -Wichlingh. Importeur [53842 finnischer Holz- und Lederpappen Fabrikation beklebter Pappen aller Art Glüch. wünsch- u. Trauerkarten Hochfein! Billig! Luxuskartenfabrik rezum August Rudert:: Leipzig