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Nr. 28/1912 PAPIER-ZEITUNG 1041 15 mg freies Chlor im Liter. Die Azidität entsprach 91 ccm Normal- lauge für 1 Liter. Die Menge der im Wasser gelösten Stoffe tbe- sonders Kochsalz) betrug 27 mg im Liter. Ein für die Praxis brauch bares Ergebnis über die Vermischung aller Abwässer läßt sich natürlich nur erzielen, wenn die Vermischung im großen ausgeführt wird. Bei der Vermischung waren die Abwässer aus der Aufarbeitung der Rückstände nicht in Rücksicht gezogen. Für die hierbei ent stehenden thiosulfathaltigen Abwässer empfiehlt sich die Wieder gewinnung des Natriumthiosulfats. Im Anschluß an die Untersuchungen werden zwei Wege der Abwässerbeseitigung vorgeschlagen: 1. Die stark konzentrierten Abwässer der Fabrik aus den Färbe maschinen und der Aufarbeitung der Rückstände werden durch eine chemische Behandlung von den Säuren, Alkalien, gewissen Salzen und sonstigen Substanzen befreit. Für die konzentrierten thiosulfathaltigen Bäder wird die Wiedergewinnung der in ihnen enthaltenen Chemikalien die aufgewendeten Kosten wahrschein lich decken. Die Wässer werden einem besonderen Sammelbecken zugeführt, damit sie sich innig mischen, umsetzen und möglichst neutralisieren. Die aus den Klärbecken abfließenden Wässer müssen stark verdünnt werden. Für ihre Vorbehandlung vor Ableitung in den Vorfluter ist ein besonderes Aufhaltebecken anzulegen. Vor das zweite Aufhaltebecken wäre eine Mischrinne vorzuschalten, in der die Verdünnung der Abwässer vor sich geht. 2. Die für den Vorfluter schädlichsten Abwässer oder alle Ab wässer werden der Kanalisation zugeführt. Durch ihre Vereinigung mit den Haus-, Spül- und Klosettabwässern werden die in den Fabrikabwässern enthaltenen Stoffe kostenlos und zweckent sprechend zum Teil neutralisiert und direkt ausgefällt. Unlauterer Wettbewerb; Begriff Postbezieher Eine Zeitung behauptete in einer Ankündigung an die Gewerbe treibenden, Ladeninhaber und Fabrikanten, das Blatt werde laut amtlicher Liste an 2864 Postbezieher geliefert. Der Verleger einer andern Zeitung erhob Klage auf Unterlassung dieser Behauptung, weil es sich bei der genannten Zahl im wesentlichen um Propaganda nummern handle; die Personen, denen das Blatt durch die Post geliefert werde, hätten es nicht bestellt und bezahlten es auch nicht, sondern der Verleger habe bei dem größten Teil von ihnen die Be stellung vorgenommen. Die Beklagte wendete dagegen ein, sie habe sich bei einem Postbeamten erkundigt und von ihm den Bescheid erhalten, daß alle diejenigen Personen, welche die Zeitung durch die Post geliefert erhielten, als Postbezieher (Abonnenten) bezeichnet würden; die beanstandete Ankündigung wende sich an Gewerbe treibende, Ladeninhaber und Fabrikanten, also an Besteller von Anzeigen, und für diese sei es gleichgültig, ob die Empfänger der Zeitung etwas dafür bezahlten oder nicht, es komme für sie nur darauf an, von wie vielen Personen das Blatt gelesen werde. Das Landgericht Plauen hat die Beklagte zur Unterlassung verurteilt, und zwar aus folgenden Gründen: Maßgebend für die Frage, welche Personen als Postbezieher bezeichnet werden dürfen, ist die Auffassung des Leserkreises der Zeitung, insbesondere der Gewerbetreibenden, Ladeninhaber und Fabrikanten, an welche sich die Ankündigung besonders wendet. Nach der Wortbildung und dem allgemeinen Sprachgebrauch ist als Postbezieher einer Zeitung nur derjenige zu bezeichnen, der die Zeitung für einen ge wissen Zeitraum gegen Bezahlung bestellt und sie durch die Post geliefert erhält. Wer die Zeitung nicht bestellt, hat auf sie nicht abonniert, sondern erhält sie ohne sein Zutun. In welchem Sinne der Ausdruck Postbezieher im inneren Postdienste aufgefaßt wird, ist für die hier zu entscheidende Frage unerheblich. Es können aber auch diejenigen Personen, welche im vorliegenden Falle das Blatt durch die Post zugestellt erhalten, nicht einmal als Bezieher im Sinne der postgesetzlichen Vorschriften angesehen werden. Diese Vorschriften unterscheiden zwischen gewonnenen Beziehern einerseits und Tausch- und Freiexemplaren andrerseits. Die Bestellung für gewonnene Bezieher ist von dem Verleger dahin zu bescheinigen, daß sic im Einverständnis mit dem Bezieher erfolgt. Wird von einem Verleger eine Zeitung zum Postvertrieb angemeldet so muß er eine schriftliche Erklärung abgeben, in welcher die obige Vor schrift enthalten ist. Der Beklagte hat also diese Vorschrift gekannt. Da r.<m von dem größten Teil der Empfänger des Blattes das Ein verständnis nicht eingeholt ist, so hat der Beklagte gewußt, daß die Empfänger nicht Bezieher im Sinne der genannten Vorschriften sind. Es handelt sich vielmehr hier lediglich um Freiexemplare. Der Beklagte hat also unrichtige Angaben gemacht. Diese sind auch geeignet, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Die Leser des Blattes sind durch die beanstandete Ankündigung in den Irrtum versetzt worden, die Zeitung habe eine solche Bedeutung, daß sic bereits einen zahlreichen Leserkreis ge funden habe. Manche Leute lassen sich dadurch bestimmen, die Zeitung zu bestellen. Auch für die Gewerbetreibenden, Ladeninhaber und Fabrikanten, an die sich die Ankündigung besonders richtet, um sie zu veranlassen, der Zeitung ihre Anzeigen aufzugeben, ist es bedeutungsvoll, ob das Blatt von 2864 Personen als Postbeziehern fest bestellt ist, oder ob es ihnen ohne ihr Zutun und ohne ihr Ein verständnis auf einige Zeit umsonst geliefert wird. Denn einmal macht cs für einen Geschäftsmann, der nicht selten Anzeigen zum wiederholten Abdruck in gewissen Zeiträumen aufgibt, einen we sentlichen Unterschied, ob das Blatt einen ständigen festen Leser kreis von mehreren 1000 Personen hat, oder ob es nach kurzer Zeit — im vorliegenden Falle schon nach zwei Monaten — aller Wahr scheinlichkeit nach auf eine weit geringere Zahl von Lesern herab sinkt. Dazu kommt noch, daß eine Zeitung von denjenigen Personen, die sie aus eignem Antrieb und gegen Bezahlung bestellen, regel mäßiger und aufmerksamer gelesen wird als von Personen, denen sie ohne ihre Bestellung und ohne ihr Einverständnis kostenlos ins Haus gesandt wird. Die beanstandete Ankündigung fällt deshalb unter den § 3 des Wettbewerbsgesetzes. („Der Zeitungs-Verlag", Hannover.) Aus den Typographischen Gesellschaften Breslau. Typographische Gesellschaft. Die Sitzung vom 22. März brachte eine Reihe von Eingängen. Hierbei besprach Herr Schultes drei Jahrgänge der amerikanischen Zeitschrift „Printology", einem Jahrbuch, ähnlich unserem Klimschschen, nur nicht mit dessen Reichhaltigkeit und vollendeter Ausführung. Redner zeigte hier bei einige markante Beispiele für die amerikanische Druckausstattung. Unter den Eingängen befanden sich ferner eine Anzahl Serien- Alphabete der Bernhard-Antiqua von der Schriftgießerei Flinsch, sowie das 11. Heft der Zeitschrift „Schlesien“, welches u. a. einen sehr gediegenen Artikel Paul Westheims über die buchgewerbliche Abteilung an der Breslauer Handwerker- und Kunstgewerbeschule enthielt. Nach Verlesung des Protokolls teilte der Vorsitzende Herr Neugebauer mit, daß der Gesellschaft die Bewertung eines Wett bewerbes vom Typographischen Klub Flensburg übertragen worden ist. Die Neuwahl des Vorsitzenden erübrigte sich, da Herr Neugebauer das Amt wieder annahm. Zum Schluß ersuchte der Vorsitzende um recht rege Beteiligung an der am 31. März .stattfindenden Be sichtigung der Werkstätte für Reproduktionstechnik an der hiesigen Handwerkerschule. G — e. Leipzig. Typographische Gesellschaft. Eine zahlreiche Zuhörer schaft fand sich zu dem zweiten diesjährigen Lichtbildervortrag des Herrn Max Brückner ein, der am 8. März über „Fernschreiben, Fernzeichnen, Fernphotographie und Fernsehen im Dienste der Graphik“ sprach. Der Vortragende wies auf die Schwierigkeiten hin, die bei dem Hasten und Treiben im täglichen Geschäftsleben zu überwinden sind. Das Telephon genügt zur sofortigen Verständigung in der Nähe und der Telegraph unter Benutzung besonders ver einbarter Zeichen für weitere Entfernungen. Die Erfindung der Fernphotographie ermöglicht Porträts und andere Bilder innerhalb weniger Minuten auf weite Entfernungen zu übertragen. Die Ein richtung besteht aus einem Geber- und einem Empfängerapparat, die durch eine Leitung miteinander verbunden sind. Auf der Walze des Geber-Apparates befindet sich das zu übertragende Bild und auf der Empfängerwalze eine lichtempfindliche Schicht. Beide Walzen werden in eine übereinstimmende Bewegung versetzt, und während auf der ersten ein Taststift jeden Punkt des Originales nacheinander berührt, gibt ein Schreibstift am Ende der Leitung alle Eindrücke mit der gleichen Genauigkeit wieder. Das aufge- nommenc Bild wurde in besonderen Ateliers weiter bearbeitet und für die Benutzung in Zeitungen usw. vorbereitet, und die großen Zeitungsunternehmen in Berlin, Paris London, New York, Kopen hagen und Stockholm haben schon gute Erfolge mit der durch Pro fessor Dr. A. Korn in Berlin zu hoher Vollkommenheit gebrachten Erfindung erzielt. Zur Uebertragung auf Entfernungen wie Berlin- Paris und ähnliche werden ungefähr 15 Minuten gebraucht. Zahl reiche Lichtbilder, nach Originalen von Professor Dr. Korn auf genommen, zeigten praktische Ergebnisse. Eine gleiche Einrichtung ist für das Fernschreiben erforderlich, nur daß hier die Handhabung etwas vervielfacht wurde, denn jeder Unkundige kann ohne weitere Instruktionen mit Hildfe eines Schreibstiftes handschriftliche Mit teilungen, Zeichnungen usw. aufgeben, die an eine oder mehrere angeschlossene Empfängerstationen weiter geleitet werden. Be sonders diese Erfindung bietet den großen Geschäftshäusern viele Vor teile, wird doch damit einesteils die Bestellung im Original weiter gegeben, andernteils aber auch Geheimhaltung von wichtigen Mit teilungen ermöglicht, die beim Telephon nicht zu gewährleisten ist. Außerdem hat die Erfindung für gerichtliche Zwecke hohe Bedeu tung, denn gerade dabei sind handschriftliche Mitteilungen, Ueber- tragungen von Porträts, Skizzen und ähnlichen Mitteilungen wert voll. — Eingegangen waren verschiedene Dankschreiben und eine Einladung des Herm Professor Seeliger zur Besichtigung eines von ihm angefertigten sechsteiligen Fensters für die Zwickauer Frei maurerloge. Am 20. März wurden zahlreiche technische Neuheiten vor geführt, von denen vor allen Dingen eine Biegezange für Klischees, eine neue Löffelspachtel, eine Universaltonplatte, der Fön-Apparat, ein neuer Steckschriftkasten und ein Bronzier-Apparat zu nennen sind. Herr Hendel hatte die Besprechung dieser Sachen übernommen. Zum Teil haben die angestellten Versuche zu guten Ergebnissen ge führt. In der Regel beruhen aber alle Verbesserungen auf Versuchen, die längst als unvorteilhaft beiseite gelegt worden sind. Beispiels weise ist dies bei dem Steckschriftkasten der Fall. Alle Neuerungen, die bis jetzt in den Handel kamen, und die das Umfallen der Buch-