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Kosten der nicht eingelösten Tratte Zur Frage 11850 in Nr. 16, S. 608 Sie hatten s. Z. die Freundlichkeit, bezüglich meiner? Klage sache gegen die Firma S. eine Abhandlung zu bringen. Bekanntlich wurde ich zur Zahlung der Retourwechsel-Spesen verurteilt, nachdem von S. die Hauptsumme des wohl richtig angezeigten aber von S. am Verfalltage nicht eingelösten Wechsels bezahlt war. Ich ließ infolge der Auskunft Ihres rechtskundigen Mitarbeiters durch meinen Anwalt Berufung einlegen, und dieser wurde auch stattgegeben. Im neuen Termin wurde der Beklagte auch zur Zahlung der Wechsel spesen verurteilt, da er, wie auch Sie angaben, als Kaufmann ver pflichtet war, auf meine Anzeige des Wechsels hin zum mindesten Antwort zu geben. Ich lege die Abschrift des Urteils bei, bitte Sie von derselben Kenntnis zu nehmen, und danke wiederholt für Ihre Bemühung in dieser Sache. Geschäftsbiicherfabrik * ♦ * Dem Urteil entnehmen wir folgendes: Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Januar 1912 verkündete Urteil des Königlichen Amtsgerichts Abteilung 48 in Frankfurt a. M., insoweit es die Klage abweist und über die Kosten entscheidet, auf gehoben. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 4 M. 40 Pf. zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidungsgründe Der Beklagte hat nicht bestritten, daß er Briefbogen mit dem Aufdruck Papierhandlung und Buchdruckerei verwendet. Er kauft somit Papier und verkauft es nach Herstellung von Druckarbeiten weiter, betreibt somit Grundhandelsgeschäfte und ist somit min destens Kleinkaufmann. Als solcher hätte er auf das Avisschreiben der Klägerin nach § 346 HGB nicht schweigen dürfen, wenn er ver meiden wollte, daß sein Schweigen nicht als Genehmigung des Vor schlags der Klägerin gedeutet wurde. Er hat somit der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr durch Nichtannahme der Tratte entstanden ist. In erster Instanz hat der Beklagte nach dem Tat bestand des ersten Urteils zugestanden, daß diese Spesen 4 M. 40 Pf. betragen, hieran ist der Beklagte noch jetzt gebunden. Danach ist die Berufung begründet. Der Beklagte hat nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Erledigte Bewerbungsschreiben Jeder Angestellte wird dem Einsender des Aufsatzes in Nr. 31 auf Seite 1164 sowie der Schriftleitung für die Veröffentlichung Dank wissen. Ich war seinerzeit in einer Papierfabrik tätig, welche viel Altpapier verarbeitete, und machte, bevor ich oft recht spät — zum Mittagstisch ging, gewohnheitsgemäß eine Runde durch abseits liegende Fabrikräume. So kam ich einmal durch die Alt papier-Abteilung, wo es in der Pause wieder einmal lebhaft zuging, weil eben Ladungen Altpapier, darunter Journale, Zeitungen und Bücher, eingetroffen waren. Ich fand die Frauen beim Lesen be schäftigt und hörte hin und wieder Ausrufe „ja den kenne ich auch“, oder „die Photographie ist genau getroffen“ usw. Selbst neugierig gemacht, ließ ich mir die Sachen zeigen und fand einen Stoß Bewerbungsschreiben, darunter nach eingehendem Suchen auch eines von mir. Der Waggon Altpapier stammte aus einer Großstadt, wo offen bar auch der Aufgeber der Anzeige wohnte. Er hatte wahrschein lich die Angebote samt Zeugnis-Abschriften und Photographien nach Besetzung des Postens bei einer Uebersiedlung als Altpapier fortschaffen lassen, oder vielleicht geschah dies ohne sein Wissen auf Veranlassung eines Kontordieners. Es wäre schon um solche Schädigung der Bewerber zu ver hüten, aber auch aus andern, hier oft wiederholten Gründen nur recht und billig, allen Bewerbern wenigstens Photographien und Zeugnis-Abschriften zurückzuschicken. Ersieht man aus einer Anzeige, in welcher Gegend die Stelle zu vergeben ist, so wird mancher eine Bewerbung unterlassen, der in jene Gegend nicht gehen will, während andere auf eine offene Stellung gerade in dieser Gegend warten. So erhält die ausschreibende Firma nicht so viele ungeeignete Bewerbungen und hat demzu folge keine zu großen Portoauslagen durch Rücksendungen. Bei vielen Stellungen wird auch mehr auf Aussehen und Auf treten als auf stramme Arbeitsleistung Wert gelegt. Auch dies sollte aus der Ausschreibung zu ersehen sein, damit manche Ent täuschung erspart bliebe. Denn gewöhnlich ist der Bewerber ent weder eine stattliche Erscheinung mit sicherem Auftreten oder ein Arbeitsmensch. Fr. Sch. Unzulässige Vermerke auf der Außenseite der Drucksachen. Neuer dings ist wiederholt festgestellt worden, daß mit der Post Druck sachen verschickt worden sind, die auf der Außenseite Vermerke wie „Nicht an Minderjährige abzugeben", „Bitte diese Sendung nicht auszuhändigen, falls Adressat unter 16 Jahre alt ist“ u. dergl. enthalten. Solche Sendungen sind nach einer Entscheidung des RPA. von der Postbeförderung auszuschließen, da es nicht zu den Aufgaben der Postbeamten gehört, vor Aushändigung einer Post sendung Ermittlungen darüber anzustellen, ob der Empfänger oder der nach den Vorschriften der Postordnung zum Empfange Brechtigte ein bestimmtes Alter erreicht hat. Colli-Anhänger ===== lose und In Buchform — kaufen Sie am billigsten aus der Spezialfabrik Johann Heinr. Wessel, Herford i.W. Grösste Leistungsfähigkeit Erzeugung 300000 St. täglich. ) atentanyälte HGersonGachse BERLIN Packstricke von 80 M. per 100 Kilo an, liefert August Kahlert, Gütersloli 20 Seilerwaren-Fabrik [48850 Ateliers de 1’ATLAS Ablegemappen bewährte Systeme in ver. schiedenen Einbandarten PARIS 4 Passage de l'Htlas vormals Rochette & Cie. Dyer - Bourcart Reltestes Haus der. Branche! 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