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Feuchtigkeit in Pappen 12028. Frage: Unser Pappenlieferant liefert uns Pappen der beiliegenden Probe mit 10 bis 12 v. H. Feuchtigkeit als luft trockene Pappe. Sind wir berechtigt, unserem Lieferant Abzüge zu machen, oder was kann in dieser Angelegenheit als handels üblich angenommen werden ? Antwort: Die bemusterte Pappe ist eine sehr feste, zähe und harte Stanzpappe, die sich vollkommen trocken anfühlt. Werden solche Pappen, um hohe Härten zu erlangen, aus schmierigem, d. h. zum Teil zu Schleim gemahlenem, Stoff an gefertigt, so halten sie Feuchtigkeit zähe fest, und ein Feuchtig keitsgehalt von etwa 10 v. H. in solchen Pappen sollte, falls sich die Pappe nicht feucht anfühlt und sonst die gewünschten Eigenschaften hat, nicht beanstandet werden. Eine allgemeine Regel für den zulässigen Feuchtigkeitsgehalt ist u. W. nicht aufgestellt worden und müßte auch für jede Pappensorte be sonders festgelegt werden, da Pappe aus röschem Stoff, z. B. weiße Holzpappe, schon bei geringerem Wassergehalt sich feucht anfühlt, was unzulässig ist. Kündigungsfrist des Agenten Aus Fngland 12029. Frage: Ich erhielt die Vertretung einer deutschen Firma, die mir Provision auf die erzielten Aufträge und einen bestimmten monatlichen Spesenzuschuß gewährt. Das Uebereinkommen wurde im September 1911 getroffen und sollte vorläufig bis Weihnachten in Kraft bleiben, wurde jedoch stillschweigend fortgesetzt, indem die monatlichen Spesenzuschüsse für die Monate Januar und Februar bezahlt wurden. Am 4. März erhielt ich einen vom 2. März datierten Brief, in dem die Firma mir mitteilte, daß, wenn im März nicht größere Aufträge einliefen, ich meine Tätigkeit am 1. April ein stellen sollte, und daß weitere Spesenzuschüsse nicht bezahlt würden. Ich antwortete meiner Firma, daß ich die Kündigung auf den 1. April nicht annehmen könnte, daß ich mich aber erkundigen würde, welche Kündigungsfrist ich gesetzlich beanspruchen könnte, und dann auf die Angelegenheit wieder zurückkommen würde. Welche Kündigungsfrist kann ich unter den gegebenen Umständen nach deutschem Gesetz und Gebrauch beanspruchen ? Antwort: Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch steht dem Agenten sowie seinem Geschäftsherrn eine gegenseitige Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Viertel]ahrsschluß zu. Am 4. März war also die seitens des Geschäftsherrn ausge sprochene Kündigung für die Beendigung des Agenturverhält nisses am 1. April nicht rechtzeitig eingetroffen, und die Kündi gungsfrist läuft erst Ende Juni ab. Bis dahin muß die Firma den Agenturvertrag aufrecht erhalten. Urheberrecht an Reklame-Entwürfen 12030. Frage: Wir lassen durch einen Künstler Reklamesachen zeichnen, auf die uns das unbeschränkte Verfügungsrecht ein für allemal durch ausdrückliches Anschreiben des Künstlers zuge standen worden ist. Wir fügen den Text dieses Anschreibens hier bei. • Dürfen wir an den Zeichnungen des Künstlers nach unserem Belieben Aehderungen vornehmen und auch das Signet des Künstlers weglassen ohne gegen das Kunstschutzgesetz oder andere Gesetze zu verstoßen ? Antwort: Nach 9 iz des Urheberrechts an Werken der bil denden Künste usw. vom 9. Januar 1907 hat der Erwerber des Urheberrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht das Recht, an den Werken, an deren Bezeichnung oder an der Zeichnung des Urhebers Aenderungen vorzunehmen. Zulässig sind Aenderungen, für die der Berechtigte seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen darf. Aufrechnung im Konkurs 12031. Frage: Eine Papierfabrik, mit der ich größere Abschlüsse getätigt habe, ist in Konkurs geraten und weigert sich, den Schluß auszuführen. Ich bin gezwungen, anderweitig zu kaufen, und zwar muß ich für das Papier heute 2 M. die 100 kg über den Schlußpreis bezahlen. Ich schulde nun dieser Fabrik für Lieferungen noch rd. 3000 M. Bin ich berechtigt, den Preisunterschied auf den Abschluß von rd. 1000 Zentner in Höhe von 1000 M. von der obigen Summe abzuziehen, oder kann ich den Preisunterschied nur als Massen forderung anmelden ? Antwort: Da die Papierfabrik in Konkurs geraten und die Forderung des Fragestellers an die Papierfabrik nicht bevor rechtigt im Sinne der Konkursordnung ist, hängt es vom Gang des Konkurses ab, welcher Teil dieser Forderung beglichen wird. Fragesteller muß dagegen seine Schuld an die Papier fabrik voll bezahlen. Beide Beträge sind also nicht gleichartig und können deshalb auch nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Papierstoff in Italien 12032. Frage: Ich möchte die Vertretung von Holzschliff- und Zellstoffabriken für Italien provisionsweise übernehmen, wo es sehr viele Papierfabriken, aber infolge des Fehlens von Wäldern keinen Rohstoff gibt, sodaß jenes Land hierfür ganz auf das Ausland angewiesen ist. Woher beziehen die italienischen Papierfabriken im allgemeinen ihren Rohstoff ? Halten Sie die deutschen Fabriken für den Weltmarkt in diesem Artikel für konkurrenzfähig, oder sind die skandinavischen Lieferer leistungsfähiger ? Sollte letzteres der Fall sein, könnten Sie mir dann bedeutende skandinavische Häuser nennen ? Antwort: Holzschliff wird aus Deutschland nach Italien nicht eingeführt, diese Einfuhr wird vielmehr von den öster reichischen Alpenländern sowie hauptsächlich von Skandinavien besorgt. Holzschliff ist überhaupt, abgesehen vom Grenz verkehr, für Deutschland keine Ausfuhrware; dagegen wird deutscher Zellstoff wie nach allen Ländern, die besseres Papier herstellen, so auch nach Italien, ausgeführt, wenn auch die größere Menge des für gewöhnliches Papier benötigten Zellstoffs von Skandinavien, und bessere sowie geringere Ware von Oester reich-Ungarn eingeführt wird. Die skandinavischen Fabriken vertreiben ihren Zellstoff teils selbst, teils mit Hilfe einheimi scher, englischer oder deutscher Großhandlungshäuser. Wir geben keine Firmen an, um niemanden zu bevorzugen, empfehlen vielmehr, Vertretungen durch den Anzeigenteil unseres Blattes zu suchen. Provision auf Uebermengen 12033. Frage: Hat ein Provisionsreisender Anspruch auf Pro vision auf die Uebermengen, die bei Druckarbeiten entstehen, und die den Bestellern gegen Berechnung mitgeliefert werden ? Der Pro- visionsreisende war bei mir mit sechswöchentlicher Kündigung in Stellung und erhielt einen angemessenen Spesenzuschuß. Die Pro visionsabrechnung erfolgte monatlich und zwar auf die Beträge, die die mir eingesandten Aufträge ausmachten. Hiermit ist er seit mehr als 1 % Jahren immer stillschweigend einverstanden gewesen, während er jetzt bei seinem Austritt nachträglich auch auf die Ueber mengen, die bei seinen Aufträgen entstanden sind, Provision be ansprucht. Ich bemerke noch, daß es in dem mit ihm geschlossenen Vertrage ausdrücklich heißt, daß ich für die Aufträge, die er mir einsendet, provisionspflichtig bin, worunter doch auch zu verstehen ist, daß die Provision nur auf die Menge zu verrechnen ist, auf die die Bestellung lautet, nicht aber auf die gelieferten Mengen. Antwort: Der Agent hat nach dem Handelsgesetz Anspruch auf Provision für jedes zur Ausführung gelangte Geschäft, welches durch seine Tätigkeit zustande gekommen ist. Die Bestellung, um die es sich hier handelt, ist durch die Tätigkeit des Provisions reisenden zustande gekommen, und die übernommenen Ueber mengen bilden einen Bestandteil dieses Geschäfts. Die Forderung des Reisenden auf Provision für diese Uebermengen ist also gesetzlich begründet. Ebenso müßte er sich mit geringerer Provision begnügen, wenn die Auflage etwas zu klein ausge fallen, aber anstandslos übernommen worden wäre. Anders läge der Fall bei Nachbestellungen der Kunden oder bei nach träglicher Erhöhung der Preise oder Mengen. Siehe die Brief kastenantwort Nr. 11963 in Nr. 31. Beamte der Reichsversicherung 12034. Frage: Wann werden die Beamtenstellen der neuen Reichsversicherungsstelle besetzt? Wohin hat man eine Bewerbung um eine solche zu richten ? Welche Bedingungen sind sonst bekannt ?' Antwort: Ein großer Teil der Beamtenstellen, die durch das Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung neu ge schaffen werden, wird aus den Reihen der bereits in der Arbeiter versicherung tätig gewesenen Beamten der Schiedsgerichte, der städtischen Verwaltungen und anderer Behörden entnommen. Die Einstellung neuer Arbeitskräfte wird nach Bedarf erfolgen. Eine Zentralstelle zur Entgegennahme von Anmeldungen gibt es nicht. Solche Meldungen .werden sowohl bei den Regierungs behörden als auch bei den städtischen Verwaltungen, die schon, bisher als Untere Verwaltungsbehörden in der Arbeiter-Ver sicherung tätig waren, in den Städten mit 10 000 und mehr Einwohnern beim Magistrat, im übrigen beim Landrat anzu bringen sein. Gültigkeit eines Vertrages 12035. Frage: Wir unterbreiten Ihnen eingeschlossen Abschrift eines Vertrags mit der Bitte, denselben auf seine juristische Gül tigkeit hin zu prüfen. In Sonderheit bitten wir um Bescheid, ob im Falle des Vertragsbruches die Konventionalstrafe von 1500 M. mit Erfolg einklagbar ist. Antwort: Nach § 313 des BGB bedarf jeder Vertrag zur Uebertragung von Grundstücken der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Falls eine solche nicht vorhanden ist, hat der eingesandte Vertrag, also auch die Konventionalstrafe, keine Gültigkeit. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29