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1464 PAPIER-ZEITUNG Nr. 40/1912 Fein meliert Konzeptpapier 1028. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus Oesterreich Zwischen der Papierfabrik X in A und mir besteht folgende Meinungsverschiedenheit: Die Papierfabrik bot mir ein Meliert Holzfrei Dokumenten-Konzeptpapier an und legte mir bei An gebot ein Muster, bezeichnet Nr. 12105, vor, von welchem ich ein Stück hier beischließe. Auf Grund dieses Angebots und dieses Musters bestellte ich bei der Papierfabrik eine Anfertigung hierin. Bei Erhalt der Ausfallmuster Nr. 13635, von welchen ich ebenfalls einen Bogen beischließe, mußte ich jedoch feststellen, daß diese Anfertigung mit dem Vorlagemuster in keiner Weise übereinstimmt. Während das Vorlagemuster sehr rein und sehr glasig gearbeitet ist, weist das Ausfallmuster gänzlich .verschiedene Durchsicht auf und die Stoffbearbeitung ist bedeutend minder sorgfältig, als jene des Bestellmusters. Weiters ist die Vorlage sehr schön in der Auf sicht gearbeitet und sehr gut scharf satiniert, wie dies bei Dokumenten papieren in erster Linie gefordert wird. Auch hierin unterscheidet sich der Ausfall von dem Vorlagemuster ganz bedeutend. Schon bei ganz oberflächlichem Vergleich muß man feststellen, daß der Ausfall im Vergleich zum Vorlagemuster gänzlich verschieden ist. Ich habe der Papierfabrik vorgeschlagen, diese nach meinem Dafür halten mißglückte Anfertigung als Ha-Ware mit 10 v. H. Nachlaß zu berechnen. Die Papierfabrik behauptet jedoch, daß der Unter schied kein derartiger sei, welcher die Erhebung eines Anstandes rechtfertigen würde. Wir haben uns dahin geeinigt, daß wir Ihnen die Sache zur Entscheidung vorlegen wollen, zu welchem Behufe ich Ihnen nebst den beiliegenden noch weitere Muster in guter Ver packung übermittle. Y, Papiergroßhandlung in B * * * Aus Oesterreich Unter Bezugnahme auf das beiliegende Schreiben nebst Mustern der Papiergroßhandlung Y in B bitten wir Sie in der strittigen An gelegenheit als Schiedsrichter entscheiden zu wollen. Wir boten der Papiergroßhandlung unter Nr. 12105 nach unseren beiliegenden Mustern nicht, wie diese angibt, Dokumentenlonzeptpapier, sondern fein meliert Konzeptpapier an. Wir verkaufen diese Papiersorte grundsätzlich nicht unter der Benennung Dokumentenkonzept, weil wir unter dieser Bezeichnung ein Konzeptpapier verstehen, welches zum größten Teile aus Hadern hergestellt ist, während unser fein meliert Konzept reines holzfreies Zellstoffpapier ist. Die Papiergroßhandlung behauptet, daß das Papier unserer An fertigung, wovon wir unter Nr. 13635 Muster beischließen, andere Durchsicht als das Vorlagemuster habe und minder sorgfältig ge arbeitet sei als dieses. In früheren Briefen an uns behauptete sie, daß das gelieferte Papier qualitativ unserem Vorlagemuster nach stehe. Wie Sie bei Vergleich der beiden Papiere feststellen werden, besteht rücksichtlich der Stoffzusammensetzung und Stoffbearbeitung der beiden Erzeugungen kein zu beanstandender Unterschied. Das Vorlagemuster wiegt 60 g/qm, die Bestellung lautet auf wesentlich schwereres Papier, und es ist selbstverständlich, daß das letztge- .nannte bei gleicher Stoffmischung und Mahlung nicht so glasig sein kann wie das erste. Wir haben zugegeben, daß das gelieferte Papier gegen das Vorlagemuster in der Satinage um eine Kleinig keit zurücksteht, doch sind wir der Ansicht, daß die Satinage für den Verwendungszweck dieses Papiers vollkommen ausreicht und daß die geringfügige Abweichung von der Vorlage keineswegs die Beanstandung der Papiergroßhandlung oder 10 v. H. Nachlaß rechtfertigt. X, Papierfabrik in A Das bestellte und gelieferte Konzeptpapier ist erheblich schwerer als die Vorlagemuster. Daraus ergibt sich, daß das gelieferte Papier nicht so glasig und durchsichtig sein kann wie die Vorlage. Die Durchsicht ist im übrigen so klar und rein, wie man nur verlangen kann. Auch sonst hat die Papierfabrik, bis auf einen kleinen Unterschied in der Glätte, das Vorlage muster gut getroffen. Die etwas geringere Glätte begründet aber 10 v. H. Nachlaß nicht, wir schätzen vielmehr den durch sie bewirkten Minderwert der Lieferung gegenüber der Bestellung auf 2 v. H. und entscheiden, daß die Papiergroßhandlung das beanstandete Papier mit 2 v. H. Nachlaß übernehmen muß. Kopierbücher bezieht man vorteilhaftesten von der Spezialfabrik HeilbronnerKopierbücherfabrikC. 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