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Nr. 32/1912 PAPIER-ZEITUNG 1435 Die Druckpresse ist „Zubehör“ des Druckerei grundstückes Urteil des Reichsgerichts vom 8. Mai 1912. Nachdruck verboten Wesentliche Bestandteile einer Sache, d. s. solche Bestandteile, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne daß der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird, können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Sie teilen viel- mehr in jeder Beziehung das Schicksal der Hauptsache. Zubehör dagegen sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Haupt sache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechen den räumlichen Verhältnisse stehen. Für die Zubehöreigenschaft soll nach § 97 BGB in erster Linie die Verkehrsanschauung maß gebend sein: eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird. Gesetzliche Grundsätze stellt § 98 BGB nur insofern auf, als bei einem Gebäude, das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist, die zu dem Betriebe bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften als dem wirt schaftlichen Zwecke der Hauptsache, d. i. dem Gebäude zu dienen bestimmt seien. Ob Bestandteile und Zubehör eines Gebäudes, ist deshalb vor allem von Wichtigkeit, weil Bestandteil und Zubehör von der auf einem Grundstücke lastenden Hypothek mit ergriffen werden. Der Sylter Creditverein war Hypothekengläubiger eines Grundstücksbesitzers R. auf Westerland, der eine für den Betrieb einer Buchdruckerei eingerichtete Anlage besaß. Durch Vertrag hatte R. das Eigentum an einer darin befindlichen Doppelschnell presse einer Firma N. übertragen, die gegen den Creditverein auf Feststellung klagte, daß sie berechtigt sei, die Presse zu ihrer Be friedigung zu entfernen.- Landgericht und Oberlandesgericht Kiel wiesen jedoch die Klage ab. Beide Gerichte verneinten zunächst die Frage, ob die Doppelpresse Bestandteil der Anlage sei, denn die Presse selbst sei mit dem Grundstück nicht fest verbunden und könne ohne wesentliche Zerstörung oder Veränderung der Anlage entfernt werden. Nur der die Presse bedienende Motor sei fest in das Fundament eingelassen gewesen. Dagegen hatten beide Gerichte die Zubehöreigenschaft der Presse zum Druckereigrundstück be jaht und deshalb die Presse als von der Hypothek des Beklagten mitergriffen bezeichnet. Nach der erfolgten Beweisaufnahme sei die Druckereianlage 1890 als Anbau des Vorderhauses errichtet und 1906 noch erweitert worden. Nach der ganzen baulichen Be schaffenheit des Grundstücks müsse angenommen werden, daß da nach dem ganzen Grundstück der Charakter eines eingerichteten Druckereibetriebes gegeben worden sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß das Vorderhaus zum Vermieten an Fremde mitbestimmt gewesen sei. Die Schnellpresse sei dem wirtschaft lichen Zwecke dieses Druckereibetriebes zu dienen bestimmt gewesen und habe auch zu dem ganzen Grundstück in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse gestanden, sei sonach Zubehör und dürfe beim Widerspruche des beklagten Hypotheken gläubigers nicht von dem Grundstück entfernt werden. Die Revision machte gegen das Berufungsurteil geltend, die Zubehöreigenschaft der Schnellpresse zu dem Grundstück würde nur dann gegeben sein, wenn dasselbe nur besonders zu einem Druckereibetriebe einge richtet gewesen sei. Der Anbau des Grundstückes, der die Druckerei anlage enthalten habe, sei aber noch für jeden anderen Gewerbe betrieb ebenso passend gewesen. Das Reichsgericht erklärte, daß vom Berufungsgericht in dieser Hinsicht einwandfrei festgestellt sei, daß die ganze . bauliche Beschaffenheit des Grundstückes er kennen lasse, daß der Druckcreibetricb in dem Grundstück auf die Dauer berechnet sei. Die Revision wurde darum als unbegründet zurückgewiesen. (Aktenzeichen: V. 512/11.) E Verband der Buch- und Steindruckerei-Hilfsarbeiter und -Arbeiterinnen Deutschlands. Das Jahr 1911 brachte dem Verband eine Mitgliederzunahme von 1074, davon 333 männliche und 741 weibliche Mitglieder. Am 31. Dezember 1911 hatte der Verband 16 965 Mitglieder (darunter 7190 weibliche), die sich auf 67 Zahl stellen verteilen. 2256 männliche und 5770 weibliche Mitglieder sind eingetreten, 1923 männliche und 5029 weibliche ausgetreten. Die Ursache an dieser großen Schwankung liegt in dem häufigen Berufswechsel. Arbeitslos waren 2040 männliche Mitglieder mit 37 015 lagen und 2027 weibliche mit 29 012 Tagen. Krank waren 2924 männliche Mitglieder mit 53 625 Tagen und 4751 weibliche mit 114 494 Tagen. Die Einnahmen betrugen im Berichtsjahr 382 852 M. 8 Pf. und die Ausgaben 468 795 M. 40 Pf., so daß im Jahre 1911 eine Mehrausgabe von 85 943 M. 32 Pf. zu verzeichnen ist. Unter den Ausgaben nehmen 222 093 M. 17 Pf. für Ausstands- Unterstützung die erste Stelle ein. Diese hohe Ausgabe wurde durch den achtzehnwöchigen Ausstand und die Aussperrung im Stein druckgewerbe verursacht, an dem 2060 Mitglieder beteiligt waren. Außerdem wurden an die nach der Beendigung der Bewegung arbeits- los gebliebenen Mitglieder 15 611 M. 16 Pf. als außerordentliche Unterstützung ausgezahlt. Ferner wurden verausgabt für Arbeits losenunterstützung 48 614 M., Krankenunterstützung 42 621 M. 30 Pf., Gemaßregelten-Unterstützung 1037 M. 62 Pf., Rechtsschutz 555 M. 12 Pf., Extraunterstützung 403 M. und für Wöchnerinnen- Unterstützung 5140 M. Der Verband hatte am Schlüsse des Jahres ein Vermögen von 57 933 M. 12 Pf. * * * Bettelei Beigehend senden wir Ihnen einen Originalbrief des aus Kontor angestellten der bekannten Kakaofirma Bensdorp in Amsterdam bestehenden „Fußballklubs Bensdorp“ mit der Bitte, durch Ver öffentlichung dieses Briefes das dreiste Ansinnen an den Pranger zu stellen. Es ist doch wirklich ein starkes Stück, wenn die Liefe ranten in derart unverfrorener Weise noch für alle Privatveran staltungen der Angestellten ihrer Abnehmer dauernd tributpflichtig gemacht werden sollen, und es ist geradezu Pflicht, hiergegen energisch Stellung zu nehmen. Leider fürchten viele Fabrikanten, daß, falls sie nicht zahlen, an ihren Lieferungen solange von den Angestellten herumgenörgelt wird, bis die kaufende Firma die Ver bindung abbricht, und ziehen deshalb das anscheinend kleinere Uebel vor, sich durch Zahlung die Gunst der Angestellten zu erhalten. Wenn es aber heute dem Fußballklub der Kontorangestellten der Firma Bensdorp gelingt, einen Lieferanten tributpflichtig zu machen, dann kommt, durch den Erfolg ermutigt, wahrscheinlich sehr bald der Fußballklub der Fabrikabteilung und dann der Fußballklub der Versandabteilung usw. Neben dem Fußballklub bilden sich dann für alle einzelnen Abteilungen Tennisklubs, Radfahrklubs, Rauchklubs, Schwimmklubs, Ruderklubs und was es sonst noch alles für Klubs gibt, und man hat dann neben der Ehre, der Firma Bensdorp zu liefern, auch noch das Vergnügen, mehr als den ganzen Reingewinn den Klubveranstaltungen dieser Firma opfern zu dürfen. Wollen sich die Lieferanten vor einem derartigen Krebsschaden schützen, dann ist das einzige Mittel, gleich dem ersten Versuch einer derartigen Plünderung zu widerstehen und durch Flucht in die Oeffentlichkeit die Lust vor weiteren Versuchen zu nehmen. Wahrscheinlich wird auch die Firma Bensdorp selbst gegen ihre Angestellten derart vorgehen, daß diese ein für allemal zu weiteren derartigen, das Ansehen des Kaufmannsstandes herabwürdigenden Unternehmungen die Lust verlieren. . °apierwarenfabrik Das Schreiben des Fußballklubs lautet:] Wir beehren uns Ihnen mitzuteilen, daß unterm 16. Februar a. c. am hiesigen Platze ein Fußballverein errichtet worden ist, unter dem Namen „Fußballklub Bensdorp“ und die ausschließlich be steht aus Angestellten im Kontor der Firma Bensdorp. Wir erlauben uns an Obiges noch die Mitteilung zu knüpfen, daß der Vorstand des Klubs so frei war den Beschluß zu fassen sämtliche bedeutende Lieferanten der Firma Bensdorp höflich einzuladen dem genannten Verein als „Donateur" beitreten zu wollen. „Donateur“ sind solche Firmen, die einen Jahresbeitrag von wenigstens //. 10 zu leisten sich bereit erklären. • 3 Mit der Hoffnung ein günstiger Bescheid von Ihnen erhalten zu mögen, verbleiben wir im Namen des Fußballklub Bensdorp Hochachtungsvoll der Vorstand Vorsitzender H (Unleserlich) Sekretär Wilhelm Böhm Kassenführer F. J. de Waart P. S. Beiliegenden Zettel belieben Sie ausgefüllt und unter zeichnet zu retournieren an den Kassenführer F. J. de Waart, Ruyschstraat 95, Amsterdam. Eingänge Aus der Industrie, für die Industrie, Anwendungsbeispiele von Reklamearbeiten aus den Werkstätten von Meisenbach, Riffarth & Co. in München. Eine Sammlung feinster Reklame- arbeiten im Format von 30x25 ist zu einer Mappe Vereinigt, deren Umschlagtitel den Professor Peter Behrens zum Urheber hat. In einer Einleitung sagt die Firma, daß erst durch die modernen Reproduktionstechniken die Entfaltung der groß zügigen Reklamedrucksachen in dem bisher erreichten Um fange möglich geworden sei. Die Durchsicht der Arbeiten be stätigt diese Behauptung, denn einerseits haben namhafte Künstler, wie Cissarz, Peter Behrens, Ludwig Hohlwein, Klinger und andere sich in den Dienst der Reklame gestellt, und ander seits wurden alle Möglichkeiten von Druck, Papier und Farbe aufgeboten, um die erhaltenen Entwürfe so wirkungsvoll wie möglich auszuführen. Dreifarbige Aetzung, vierfarbige Aetzung, Schnellpressenkupferdruck, Katalogausstattung mit Original-Um randung der Autotypien, fünffarbige Aetzungen von Maschinen bildern, ganze Reklamebroschüren in vielfarbiger künstlerischer Ausstattung, Plakatreproduktionen in Vierfarbenätzung, Präge druck für Schrift und Platten wechseln miteinander ab und bieten ein außerordentlich reiches und abwechslungsvolles Ge samtbild der besten und wirkungsvollsten Reklamearbeiten. Jedes einzelne Blatt ist mit größter Sorgfalt ausgeführt, und das ganze Heft bildet die wirkungsvollste Empfehlung der Her stellerin.