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Zellstoff-Seiden 1023. Schiedspruch chiedsprOche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Papiergroßhandlung Y in B bin ich in Meinungsver schiedenheiten über eine Anfertigung blau Zellstoff-Seiden. Wir haben uns laut anliegendem Schreiben der Papiergroßhandlung beide geeinigt, uns Ihrem' Schiedspruch zu unterwerfen. Ich sende Ihnen Kopie meiner Auftragsbestätigung vom 29. Januar 1912, wonach ich mich verpflichtete, in Qualität Papier wie früher unter Komm. 24007 gehabt nach beigehendem Muster zu liefern, die Färbung möglichst anschließend an eine von G. eingesandte bei liegende Vorlage. Ausfallmuster der Anfertigung füge ich ebenfalls bei. M. E. ist der Ausfall derartig, daß eine Rüge nicht am Platz ist. Die Qualität ist eher etwas besser als die, zu deren Lieferung ich mich verpflichtete, und auch die Färbung ist, soweit dies bei einem derartigen verhältnismäßig billigen Stoff erwartet werden kann, sehr gut anschließend getroffen. X, Papierfabrik in A In Stoffzusammensetzung, Festigkeit, Griff und Glätte entspricht das gelieferte Papier der Vorlage. Die Gewichts vorschrift ist richtig eingehalten, und die Farbe ist so genau getroffen, wie es beim Arbeiten nach fremdem Muster gefordert werden kann, besonders wenn wie hier nur möglichst an schließende Farbe zugesichert war. Da somit kein Grund zur Rüge vorliegt, so entscheiden wir, daß das beanstandete Papier zum vereinbarten Preise übernommen werden muß. Prämie 1024. Schiedspruch In der folgenden Angelegenheit bitten wir Sie um Ihren Schied spruch, dem unser Reisender und wir uns unterwerfen wollen. Einer unserer Reisenden hatte, falls er im Monat März einen bestimmten Umsatz erzielte, eine Extraprovision zu erwarten. Er hat die von uns bestimmte Summe nicht erreicht. Am 1. des darauf folgenden Monats lief aus seinem Arbeitsdistrikt telephonisch ein Auftrag ein, mit der Summe, die genügt haben würde, um die von uns für den Vormonat verlangte Gesamtumsatz-Ziffer zu erreichen. Am 3. April folgte die schriftliche Bestätigung dieses Auftrages, welche zwar vom 30. März datiert, aber erst am 2. April zur Post gegeben ist. Hat unser Vertreter Anspruch darauf, daß dieser, nach unserer Ansicht erst für den April zu verrechnende Betrag noch in seinen Märzumsatz gezählt wird ? Maschinenfabrik X. ♦ * * Nach Verständigung mit der Maschinenfabrik X, deren Ange stellter ich bin, will ich mich in einer Provisionsstreitfrage Ihrem Schiedspruche unterwerfen. (Folgt Darstellung des Falles, die im wesentlichen mit der Darstellung der Firma X übereinstimmt.) Vertreter Y. Nach § 88 HGB steht dem Handlungsagenten Provision zu für jedes zur Ausführung gelangte Geschäft, welches durch seine Tätigkeit zustande gekommen ist. Wann das Geschäft zustande kam, hängt davon ab, wann der Auftrag bestätigt oder fest angenommen wurde. Welches Datum der Bestell brief trägt, ist demnach gleichgültig, der Provisionsanspruch entsteht erst am Tage der Annahme des Auftrags. Der zu be rechnende Betrag gehört also rechtlich zum Aprilumsatz des Vertreters. Da aber der — wie das Datum zeigt — schon am 30. März geschriebene Auftrag wahrscheinlich deshalb erst im April in die Hände der Firma kam, weil der 30. März ein Sonn abend, also der 31. ein Sonntag war, der Reisende also eigent lich das Seinige getan hat, um die Sonderprovision zu verdienen, und diese Provision den Zweck haben soll, den Eifer der Reisenden zu erhöhen, so erscheint es billig, ihm die Sonderprovision zu gewähren. Wir lösen diesen Zwiespalt zwischen Recht und Billig keit, indem wir entscheiden: Dem Reisenden wird für das erste Vierteljahr die Hälfte der vereinbarten Sonderprovision, d. h. 125 M., gezahlt, und die Hälfte der Kaufsumme des am 3. April eingegangenen Auftrages wird dem Reisenden für die Be rechnung der Sonderprovision des neuen Vierteljahres gut geschrieben. G. SIEGLE & C°. G. m. b. h. Stuttgart — New York F-„Wom 14589 M UE WWEE 10r die Besamte Papier-Indnitrii be Grosser Preis Turin 1911 -•m Briefumschlagfabrik Lieferung nur durch Wiederverkäufer [42553 [53700 D. R. Pa. - D. R. G. M. Maschinen-Export- u. Import-Kompanie Leipzig-Anger-Crottendorf G. m. b. H. Verlangen Sie Prospekte Bei Anfragen — besonders nach Extraformaten — wolle man gütigst die Höhe des Bedarfes angeben. •4 H H •4 •4 H •4 •1 •4 H •4 •4 •4 ■ mit dem neuen mechanisch-pneumatisch wirkenden Bogenselbstausleger Neu! Wir liefern jetzt auch unsere Neu! Tiegeldruck-Schnellpresse Nr. 151 für Fuss- und Kraftbetrieb Rich.l olzrichter U.-Barmen