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1022 PAPIER-ZEITUNG Nr. 27/1912 Heißdampflokomobile, Sauggasanlage, Diesel motor Gewerbeinspektor Schultze in Fulda veröffentlicht in Nr. 12 der Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb (Berlin, Verlag von Rudolf Mosse) einen Aufsatz, worin er die drei oben genannten Arten von Krafterzeugern, soweit sie Leistungen von 10 bis 15 PS entwickeln, vergleicht. Der Vergleich erstreckt sich auf Einfachheit der Bauart, Gleichförmigkeit des Ganges, Ueber- lastungsfähigkeit, Regelmäßigkeit, Reinlichkeit des Betriebes, Be triebsbereitschaft, Bedienung, Brennstoffwahl, wirtschaftliche Aus nutzung des Brennstoffs, Brennstoffpreis, Zuschlag fürs Anheizen, Kosten der Instandhaltung, Bedienung und Schmierung. Der Ver fasser kommt zu sehr bemerkenswerten Ergebnissen, da sich die erwähnten Kraftmaschinen je nach den verschiedenen Gesichts punkten verschieden verhalten, und man deshalb nur von Fall zu Fall entscheiden kann, welche von ihnen für einen bestimmten Zweck am vorteilhaftesten ist. Selten gut Phrasen spielen heute eine große Rolle; manchmal kann man aber auch bei Anwendung einer solchen hereinfallen. Wie schön klingt manchem das Wörtchen selten, z. B. das war ein selten schöner Tag, oder der Mann hatte einen selten guten Charakter oder ähnliche Ausführungen. Wie falsch dies aber aufgefaßt werden kann, wird wohl einem Anzeigenbesteller der Papier-Zeitung einleuchten, wenn er seine Anzeige in Nr. 25 liest. Da heißt es: „Ein selten arbeitsfreudiger Fachmann sucht die kaufmännische Leitung zu übernehmen." Hoffentlich nehmen die Herren Geschäftsinhaber es nicht wörtlich! A. Die unzüchtige Scherzpostkarte eines Humoristen Recht nachsichtig hat das Landgericht Krefeld eine mehr als geschmacklose Handlungsweise beurteilt, indem es am 19. J uni 1911 den Humoristen Heinrich Schilling und den Buchdruckereibesitzer Bödicker von der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Schriften freisprach. S. hat sich bei B. Postkarten drucken lassen, welche folgenden Text enthalten: „Verehrtes Fräulein! Sind Sie bereit unter dem Siegel der V’erschwiegeSiheit mit mir auf einige Zeit in ehelichen Verkehr zu treten ?" Diese Karten hat S. als Scherzartikel und Zugaben in den Lokalen verteilt, in denen er aufzutreten pflegte. Das Landgericht Tat nicht verkannt, daß es sich hier um einen höchst unpassenden Scherz handelt, meint aber, daß das in Frage kommende Publikum darin nichts Anstößiges oder Unzüchtiges gefunden hat, und daß deshalb eine gröbliche Verletzung des Scham- und Sitt lichkeitsgefühls in geschlechtlicher Beziehung nicht vorliege, es hat deshalb auf Freisprechung erkannt. - Auf die Revision der Staats anwaltschaft hob am 1. März das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Das Landgericht habe übersehen, daß nach der neueren Rechtsprechung des Reichs gerichts gar nicht eine gröbliche, sondern nur eine Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls schlechthin zur Anwendung des Gesetzes erforderlich ist. (5 D. 864, 11.) Ausstellungswesen. Warnung'. Die „Ständige Ausstellungs kommission für die Deutsche Industrie" warnt vor einer sogenannten ^International Exhibition of modern Arts and Industry etc.“, die ähnlich wie im Vorjahre in den Monaten Mai/Juni und August bis September 1912 in London (St. Andrew’s Hall) veranstaltet werden soll, und für die ein aus Preußen bereits ausgewiesener, wegen Betruges gerichtlich verfolgter und wiederholt in öffentlichen Warnungen gekennzeichneter Schwindelausstellungsagent unter falschem Namen zurzeit von London aus wirbt. Ringfrei! A. & C. Schneidewind Bri ein na schlag-Fa • rik Berlin SW 19. Telephon Amt I Nr. 7419 u. 8413 Spezialität: Extraformate. 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