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In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschiner Str. 97—103, an jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Verfahren zur Gewinnung von Zellulose aus Holz, Stroh, Schilf und ähnlichen Stoffen von Fr. Julius Schreyer in Bremen. DRP 244669 (Kl. 55). Das Verfahren soll ermöglichen, gemischte Holzabfälle, auch Sägespäne, die Rinde, Astteile und Splinte, also ver schieden hartes und verschieden gefärbtes Holz enthalten, zu verarbeiten und aus ihnen rein weiße Zellulose zu erzielen. Die nach diesem Verfahren zu verwendenden zarten Roh stoffe, wie Holzabfälle, Stroh, Schilf usw., machen die voll ständige Auflösung der Inkrusten entbehrlich. Diese sind nach kurzer Kochdauer und ohne Umlauf der Lauge durch und durch gleichmäßig gequollen und mechanisch von der Faser ablösbar. Die mechanische Arbeit besteht in Zerteilen der Kochmasse bei gleichzeitigem Auswaschen mit Flüssigkeiten. Ein geringer Rest haften gebliebener Inkrusten wird dann durch Degummierung endgültig beseitigt, worauf die Faser fertig ist. Die zu diesem Verfahren verwendeten Kocher sind in ihrer einfachen Form Röhren von 0,3 bis 0,5 m Durchmesser und einigen Metern Länge, welche ihrer ganzen Länge nach beheizt werden. Die Heizung muß im Anfang sehr kräftig sein, um das Kochgut mit der Lauge rasch auf hohen Wärmegrad und hohen Druck zu bringen, dann sehr mäßig, damit der Druck nur eine gewisse Zeit aufrechterhalten bleibt, schließlich muß die Heizung abstellbar oder der Kocher auswechselbar sein, damit er während des Ablassens und der Entleerung keine Wärme zugeführt er hält. Die Beschickung und Entleerung eines solchen Kochers erfolgt durch Einführung von blechernen Mulden oder durch lochten zylinderförmigen Patronen, welche mit dem Rohstoff angefüllt, eingeschoben und nach Beendigung der Kochung mit dem Kochgut ausgezogen werden. Solche Kocher können einzeln oder zu mehreren in einem Ofen angeordnet sein. Auch kann unmittelbar mit Dampf gekocht werden. Beim Kochen ist zu beachten, daß das Kochgut mit so starker Lauge durch tränkt wird, daß das sich bildende Dampfkondensat zum Schluß die Konzentration der für den Prozeß üblichen Kochlauge hat; ferner ist der zu benutzende Heizdampf vor dem Eintritt in den Kocher zu überhitzen, damit nicht viel Niederschläge ent stehen. Man kann gegebenenfalls Lauge in einem besonderen Kessel überhitzen und dann in das Kochgut treten lassen; dieser Vorgang kann ununterbrochen oder oft wiederholt werden. Das Wesentliche der Kochung ist die bloße Quellung der Inkrusten. Zum Anwärmen ist ungefähr eine halbe Stunde, zum Kochen höchstens eine Stunde erforderlich. Beim Kochen ist es vorteilhaft, hohen Druck und hohe Temperatur einzu halten, z. B. 15 Atmosphären bei 200° C. Weiter ist zur Kochung hauptsächlich Aetznatronlauge von geringer Konzentration, zwei- bis höchstens vierprozentig, zu verwenden. Um die In krusten zum Quellen zu bringen, kann man sie auch kurze Zeit, etwa 15 Minuten, unter Druck kochen, hierauf das Kochgut aus den Kochern entfernen, in Behälter oder Gruben bringen, in diesen mit der Kochlauge übergießen und einige Tage stehen lassen. Nach dem Quellen der Inkrusten müssen diese mechanisch entfernt werden. Die mechanische Beseitigung der Inkrusten und Bloßlegung der Faser erfolgt durch feines Verteilen des Kochgutes und Auswaschen der Inkrustengallerte, z. B. in Waschholländern. Man kann auch kräftige Flüssigkeitsstrahlen auf das Kochgut einwirken lassen, das auf siebartigen Unterlagen ruht, um die kurzen Fasern auszuscheiden. Zum Bleichen und Degummieren des erhaltenen Faser- stoffes werden Permanganat- oder Manganatlösungen in stark verdünntem Zustande, z. B. 0,06 prozentig, angewendet. Wird die gewaschene Fasermasse mit solcher Lösung behandelt, so oxydieren die Inkrusten und gehen aus ihrem viskosen Zustand in einen unlöslichen, granulösen Zustand über, in dem sie durch den Zusatz von Schwefligsäure glatt und klar löslich werden. Die verbleibende Fasermasse braucht dann nur noch gewaschen zu werden. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zur Gewinnung von Zellulose aus Holz, Stroh, Schilf und ähnlichen Stoffen, dadurch gekennzeichnet, daß die zerkleinerten Rohmaterialien in dünnen Schichten ohne Umlauf der Kochlauge nur so lange gekocht werden, bis die Inkrusten nur gequollen oder höchstens teilweise gelöst sind, worauf das Kochgut mit Lauge gelagert wird, bis die Inkrusten vollständig gequollen sind, um sodann durch Abschwemmen von der Faser entfernt zu werden. 2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß die letzten Inkrusten von der Faser durch De gummierung in der Weise beseitigt werden, daß die Fasermasse mit derart stark verdünnten Permanganat- oder Manganat lösungen behandelt wird, daß nicht die Zellulose, sondern nur die Inkrusten oxydiert werden und letztere dann durch Zufügen von Schwefligsäure oder Schwefligsäure abspaltenden Sub stanzen in Lösung gebracht und von der Faser endgültig ent fernt werden. Filzwickelwalze für die Papiermaschine mit schrauben förmig umwickelten Filzstreifen von Harry Bastelt in Düssel dorf. DRP 245027 (Kl. 55). Bei Filzwickelwalzen macht sich der Uebelstand bemerk bar, daß die gefalteten und schraubenförmig auf einen Kern gewickelten Filzstreifen infolge des Anziehens mit Draht oder Bindfaden am Kern in der Umbugstelle zerstört werden, und daß infolge der Nässe der Draht oder Bindfaden rostet oder fault und bricht. Nach vorliegender Erfindung werden in der Mitte der Filz streifen an der spätereren Umbugstelle ein- oder beiderseitig Schutz- oder Isolierbänder, beispielsweise gummiertes Band, eingelegt. Hierdurch soll der Filzstreifen gegen Einreißen und die Einlage gegen Nässe geschützt werden. Anderseits ver bindet sich das Isolierband mit den Filzstreifen beim Aufwickeln und Pressen der einzelnen Streifen und gibt dem Belag einen festen Halt. Patent-Anspruch: Filzwickelwalze für die Papiermaschine mit schrauben förmig umwickelten Filzstreifen, dadurch gekennzeichnet, daß in der Mitte des Filzstreifens auf einer oder beiden Seiten ein besonderes Schutzband (gummiertes Band o. dgl.) angebracht und mit in die Walze gewickelt wird. Verfahren zum Imprägnieren von Faserstoffen, Mineralstoffen o. dgl., insbesondere von Papier mit Schwefel von Georg Leuchs in Nürnberg und Dr. Otto Leuchs in Leipzig. DRP 244818 (Kl. 55). Der zu imprägnierende Stoff wird mit sehr fein verteiltem Schwefel (Schwefelmilch) durchsetzt. Dies geschieht z. B. in der Weise, daß die Masse mit Schwefelmilch vermischt wird, worauf dann in beliebiger Weise aus der mit fein verteiltem Schwe fel durchsetzten Masse Gegenstände geformt werden. Zur Hertsellung einer mit Schwefel getränkten Pappe kann beispielsweise die Papiermasse im Holländer mit Schwefelmilch versetzt und in üblicher Weise auf Pappe verarbeitet werden. Die so erhaltene Pappmasse ist noch porös und saugt Wasser oder Oel auf. Um sie undurchdringlich für Wasser usw. zu machen, wird sie auf über 120° erhitzt, wobei Schmelzen des Schwefels eintritt. Gleichzeitig kann Druck angewendet werden. Zur Herstellung von Schwefelmilch wird beispielsweise Mehrfach-Schwefelnatrium in Wasser gelöst und mit verdünnter Schwefelsäure versetzt. Es karn auch Ausfällung des Schwefels in fein verteiltem Zustande innerhalb der Masse selbst erfolgen. Die mit Schwefel imprägnierten Massen und die daraus gefertigten Gegenstände sind wasser-, öl-, säure- und laugendicht, hart und klingend. Sie lassen sich mit dem Messer schneiden, auf der Drehbank drehen, bohren, hobeln und nageln, haben hohe elektrische Isolierfähigkeit und können in vielen Fällen als Ersatz für Hartgummi, Guttapercha u. dgl. dienen. Wenn man faserige Stoffe o. dgl. mit Schwefelmilch nach einem der angegebenen Verfahren behandelt, so kann man die so behandelte Masse beschreiben. Patent-Ansprüche : 1. Verfahren zum Imprägnieren von Faserstoffen, Mineral- stoffen o. dgl., insbesondere von Papier mit Schwefel, dadurch gekennzeichnet, daß die Imprägnierung mit Schwefelmilch erfolgt, worauf die imprägnierte Masse gegebenenfalls nach dem Trocknen in bekannter Weise erhitzt und gepreßt wird. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwefelmilch den Faserstoffen in der Masse zugesetzt wird. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu imprägnierende Masse mit einer schwefelhaltigen Verbindung, zweckmäßig in gelöster Form, durchsetzt wird, worauf der Schwefel auf chemischem Wege abgeschieden wird.