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1310 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35/1912 Sommerzeit Dem englischen Parlament liegt gegenwärtig ein Gesetzentwurf vor, demzufolge für die Zeit vom 1. April bis 30. September jedes Jahres die Sommerzeit eingeführt werden soll; d. h. man stellt im April die Normaluhrenzeit um eine Stunde vor (z. B. um 12 Uhr nachts auf 1 Uhr morgens) und Ende September wieder um dieselbe Zeit zurück. Die Folge würde sein, daß das gesamte tägliche Leben eine Stunde früher als sonst beginnt und aufhört. Infolgedessen würde, namentlich im Frühjahr und Herbst, die bessere Tageslicht ausnutzung zu erheblichen Ersparnissen an künstlichem Licht und zu früherem Schluß der Arbeitszeit am Nachmittag zum Zweck der Erholung führen. In deutschen Geschäftskreisen wird befürwortet, daß dem Deut schen Reichstag demnächst ein gleicher Gesetzentwurf vorgelegt wird. Warenzeichen in Belgien Das Handelsgericht in Alost, Belgien, entschied vor kurzem, daß ein in Belgien durch ein belgische Firma am 25. März 1908 angemeldetes Warenzeichen nichtig sei, weil eine ähnliche Marke im Auslande im Jahre 1905 angemeldet wurde. Das ausländische Haus hatte sein Zeichen in Belgien erst am 30. Januar 1911 ange meldet. In den Gründen des Urteils heißt es, daß Länder, welche mit Belgien einen Vertrag in bezug auf den Schutz von Waren zeichen geschlossen haben, wie ein Gebiet ohne Grenzen betrachtet werden müssen. Daraus folge, daß Warenzeichen, die in einem der 24 Länder der Berner Uebereinkunft eingetragen sind, das Vor recht gegenüber den von Belgiern in Belgien gewählten Waren zeichen genießen. Nun bestehen in der Gesamtheit dieser Länder ungefähr 500 000, in Frankreich allein über 200 000 eingetragene Warenzeichen, und die Hälfte der für Belgien von Belgiern gewählten Marken dürfte gegen Marken, die in einem der 24 Uebereinkunftsländer eingetragen sind, verstoßen. Die Wirksamkeit von mehr als 10 000 belgischen Warenzeichen würde also erschüttert, falls sich dieses Urteil ver allgemeinerte. Dies würde eine Störung im Schutz der Waren zeichen in Belgien verursachen. Bevor daher jemand Aufwendungen für Reklame macht, wird er gut tun, nachzuforschen, ob das von ihm gewählte Zeichen nicht für dieselben Waren in einem der Kon ventionsländer eingetragen ist. {La Papeterie, Paris) Lampions, Fackeln, Girlanden, Kinderfahnen, Festdekorationen, Kotillon-Artikeln [47539 Neue ff. Preisliste Nr. 60 frei. — Höchster Rabatt! Verkauf nur an Grossisten und Wiederverkäufer. Arno Kröber, Dresden-N. 1208 Vereinigte ( Stralsunder Spielkartenfabriken N Aktiengesellschaft E in Stralsund empfehlen ihre rühmlichst bekannten Spielkarten. Für jedes Land und jede Gegend die gangbaren Sorten. Preislisten und Handmuster kostenfrei So gellt es nicht! Ihren Bedarf in Pappenklammern müssen Sie in einer ersten Spezialfabrik decken, um konkurrenzfähig zu sein. Pappenklammern System Krüger u. verstellbare Kanalwagen DRGM. Nr. 151721, 252350, eignen sich für Luft- und Dampf trocknerei vorzüglich. Praktisch, billig, dauerhaft, werden ständig nachbestellt, Millionen im Betrieb, seit 20 Jahren überall iin In- und Aus land eingelührt, la Refe renzen. Um sich von der Leistungsfähigkeit zu überzeugen, verlangen Sie kostenlose bemusterte Offerte von [43163 Stolpener Holzstoff-, Pappen- n. Pappenklammerfabrik Victor/ Jockel, Stolpen LSa. Ablegemappen bewährte Systeme in ver schiedenen Einbandarten Dies ist die Leitz-Ablegemappe Nr. 17 (7 cm) und Nr. 18 (8 cm) ranses Louis Leitz, Feuerbach (Württ.) Ermittelung des Trockengehaltes an Faserstoffen aller Art erfolgt bei Einsendung oder persönlicher Stoffentnahme, nach anerkannt zuverlässigem Verfahren geg. mässige Be: 8 durch Papierprüfungsanstalt Winkler, Leipzig.