Volltext Seite (XML)
D)APIER-VERARBEITUNG Ö BÜ CH GEWERBE S Was jeder Einzelne sich selbst und dem Gewerbe schuldig ist In kaum einer anderen Industrie gibt es so vie’e Sonder- Vereinigungen für die einzelnen kleineren oder größeren In dustriezweige w e im Papiergewerbe. Diese Sonder-Vereinigungen können viel Gutes stiften; aber niemand sollte über den Auf gaben und Zielen jener Sonder-Vereinigungen die großen ge meinschaftlichen Interessen der Papierverarbeitung und des Papiergroßhandels vergessen. Gerade in der gegenwärtigen Zeit ist es dringend notwendig, für die Vertretung jener großen allgemeinen Interessen auf den Gebieten der Verkehrspolitik, Zollpolitik, Sozialpolitik, Steuerpolitik usw. eine möglichst breite Grundlage zu schaffen. Die Zersplitterung der Kräfte schadet, die Einigkeit macht stark. Der Pflege der großen ge- me'nschaftlichen Interessen aller Zweige der Papierverarbeitung und des Papiergroßhandels hat der Papierindustrie-Verein E. V., seit seiner Begründung im Jahre 1877 ganz besondere Auf merksamkeit gewidmet, und er hat sich besonders auch ange legen sein lassen, eine Reihe von Vereinseinrichtungen zu schaffen und im Laufe der Jahre immer weiter auszubauen, welche jedem einzelnen Mitglied besondere Vorteile für sein Geschäft ge währen. In der letzten Zeit haben die Vereinseinrichtungen des Papier ndustrie-Vereins sowohl der Zahl als dem Werte nach eine weitere Ausdehnung erfahren. Heute bietet der Papier industrie-Verein seinen Mitgliedern folgende Vorteile: 1. Vertretung aller gemeinschaftlichen Fachinteressen gegen über der Regierung und den Parlamenten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Begutachtung von Gesetz entwürfen, um Beschwerden über Uebelstände in unseren öffentlichen Einrichtungen und dergleichen mehr. Für die Vereinstätigkeit auf diesem Gebiete steht dem Verein eine juristisch und volkswirtschaftlich geschulte Kraft in dem Syndikus des Vereins zur Verfügung. 2. Erleichterungen für die einzelnen Mitglieder bei der ge richtlichen und außergerichtlichen Rechtshülfe durch bewährte Vereinsanwälte in Deutschland und Oesterreich. 3. Rechtshilfe im Auslande durch vertrauenswürdige An- wälte, Inkassobüros u. dergl. Der Verein steht heute mit etwa 130 ausländischen Rechtsanwälten in Ver bindung. Mit einigen dieser Anwälte sind besondere Begünstigungsverträge abgeschlossen worden. 4. Krediterkundigungen zu ermäßigten Sätzen. Diese Ver einseinrichtung ist in letzter Zeit durch Abschluß eines Abonnementvertrages mit einer leistungsfähigen Aus kunftei erweitert worden. 5. Vertrauliche Listen schlechter Zahler. Diese Listen, die etwa monatlich erscheinen, sind den meisten der Mit glieder seit Jahren geradezu unentbehrlich geworden. 6. Verteilung von Ehrenurkunden für zehn- und mehrjährige Dienstzeit an Arbeiter und Angestellte. 7. Erleichterungen und Begünstigungen der Mitglieder auf dem Gebiete des Versicherungswesens. Vor wenigen Wochen ist mit der Frankfurter Allgemeinen Versich- rungs-Aktien-Gesellschaft ein außergewöhnlich vorteil hafter Begünstigungsvertrag für Haftpflichtversicherung und außerdem Empfehlungsverträge für Unfallversicherung und Wasserleitungsschäden-Versicherung abgeschlossen worden. Weitere Vorteile erwachsen den Mitgliedern durch die Zugehörigkeit des Papierindustrie-Vereins zum Deutschen Versicherungs-Schutzverband. 8. Durch die Interessengemeinschaft des Papierindustrie- Vereins mit der Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels stehen den Mitgliedern des Papierindustrie-Vereins die bewährten Einrichtungen dieser Vereinigung, namentlich die Zoll tarifauskünfte und Unterstützung in Zollschwierigkeiten zu Gebote. 9. Hilfe in Patentangelegenheiten. Durch Abschluß eines Begünstigungsvertrages mit einer der ersten Berliner Patentanwaltsfirmen genießen die Mitglieder einen we sentlichen Rabatt auf die Tarifsätze dieser Firma. 10. Weitere Vorteile und Begünstigungen erwachsen den Mitgliedern des Papierindustrie-Vereins dadurch, daß der Papierindustrie-Verein körperschaftliches Mitglied von besonderen Zweckverbänden, z. B. des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums, des Vereins gegen das Bestechungsunwesen usw. ist. Der Mitgliedsbeitrag beim Papierindustrie-Verein beträgt 20 M. auf das Jahr. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Die Mitgliedsrechte beginnen mit dem Tage der Beitragsleistung. Auch diejenigen Firmen, welche einem Fachvereine ihres besonderen Industriezweiges angehören, sollten in ihrem eigenen Interesse wie im Interesse der Allgemeinheit nicht versäumen, Mitglied des Papierindustrie-Vereins zu werden. Beitrittsanmeldungen sind zu richten an die Geschäfts stelle, Berlin W 9, Linkstr. 22 II. Verband] Deutscher Dachpappenfabrikanten Der Verband hielt unter zahlreicher Beteiligung seine 12. ordent liche Generalversammlung in Berlin unter dem Vorsitz des General direktors Mattar aus Leipzig ab. Nach einem Bericht des Landtags abgeordneten Dr. Wendlandt über die Tätigkeit des Verbandes' im Jahre 1911 sprach Baurat Ochs aus Berlin über das preußische Verunstaltungsgesetz. Danach ist das Gesetz nicht in erster Linie die Ursache, daß die Bauindustrie über erhebliche Schädigungen ihrer berechtigten Interessen zu klagen habe. Die Schädigungen hätten vielmehr ihren Ursprung in den Ausführungsbestimmungen der Ministerien, die weit über das Ziel hinausschössen und aus dem Rahmen des Gesetzes herausfielen. Ein weiterer Uebelstand liege darin, daß über die Bestimmungen eines Ortsstatuts nicht der richtige Sachverständige zu befinden habe, sondern in den weitaus meisten Fällen der Landrat, der Amtsvorsteher oder Bürgermeister, während die berufenste Person der Kreisbauinspektor sei, der durch mehrere Staatsprüfungen seine künstlerische Befähigung habe erweisen müssen. Mit dem Aufruf an die Dachpappenindustrie, hier den Hebel ein zusetzen und auf Abhilfe zu drängen, schloß der Redner unter leb haftem Beifall der Versammlung. Dann wurde auf Antrag des Dr. Malchow aus Leopoldshall beschlossen, alle drei Monate Vor standssitzungen stattfinden zu lassen. Für eine Zollkommission — zur Feststellung der Wünsche der deutschen Dachpappenindustrie zur Neugestaltung des deutschen Zolltarifs —, eine Schiedsgerichts kommission — zur Schlichtung von Streitigkeiten unter Mit- gliedern —, eine Patentkommission — zur Prüfung der Rechts beständigkeit neuer, die Dachpappenindustrie berührender An meldungen — wurden Mitglieder gewählt. Hierauf folgte ein Bericht von Max Stein aus Breslau über die Arbeiten der Kommission zur Schaffung von Qualitätsnormen für Roh- und Dachpappe. Die Normen für Rohpappe können danach als abgeschlossen gelten. Herr Professor Gary aus Groß-Lichterfelde, als Vertreter des König lichen Materialprüfungsamts, sagte fernere Unterstützung des Amtes auch für die Aufstellung von Dachpappennormen zu. Für Karbolineum wurde folgende Norm aufgestellt: „Unter Karbolineum wird ein Imprägnierungszwecken dienendes schweres Steinkohlen teeröl verstanden. Geringe Beimengungen von Oelgas-, Holzteer oder dergleichen, die nur zum Zwecke der Farbenerhöhung bei ge mischt werden, sind zulässig." Ferner wurde beschlossen, im Jahre 1913 in Leipzig zur Internationalen Baufach-Ausstellung einen Kongreß der Dachpappen-, Rohpappen- und Teerindustriellen ab zuhalten.