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Nachträgliche Henderung der Zahlungs bedingungen Urteil des Landgerichts Leipzig (Eingesandt) Ich forderte' die Papierwarenfabrik X auf, mir Angebot in ge wissen Papieren zu machen. Ich erhielt Muster und Preisliste mit dem Vermerk „Konditionen 2 v. H. Skonto für Barzahlung in 30 Tagen oder 3 Monatstratte netto.“ Als ich ein halbes Jahr später auf dieses Angebot zurückkam und für 12 M. Ware bestellte unter ordnungsgemäßer Aufgabe einer Referenz-Firma (von der ich für 12 000 M. im Jahr beziehe), wurde mir die Ware unter Nachnahme geliefert. Als ich die Annahme ablehnte, drohte die Firma mit Klageerhebung. War schon die Zusendung der Ware unter Nachnahme trotz Nennung der Referenz für mich verletzend, so war es umsomehr die Klageandrohung, die völlig unberechtigt war, da die Firma nicht so liefern wollte, wie sie angeboten hatte. Deshalb erhob ich die Feststellungsklage, daß ich nicht verpflichtet sei, die bestellte Ware abzunehmen. In 1. Instanz mit der Klage abgewiesen, erzielte ich in 2. In stanz ein obsiegendes Urteil mit folgender Begründung: „Das Feststellungsinteresse der Klägerin kann nicht be zweifelt werden. Der Feststellungsanspruch der Klägerin ist aber auch, wie das Berufungsgericht im Gegensatz zum ersten Richter annimmt, sachlich begründet. Wenn auch bereits ein halbes Jahr früher die Zusendung der Preisliste der Beklagten vorausgegangen war, muß davon ausgegangen werden, daß die Klägerin unter den in dieser Preisliste enthaltenen Bedingungen bestellen, also diese Be dingungen, insbesondere die Zahlungsbedingung: „2 v. H. Skonto für Barzahlung binnen 30 Tagen oder 3-Monats- tratte netto", mit als Teil des von ihr offerierten Vertrags schlusses bezeichnen wollte. Dies muß umsomehr angenommen werden, als die Klägerin in ihrem Bestellschreiben vom 25. Juli 1911 ausdrücklich auf die Karte der Beklagten vom 19. Januar 1911 ,mit welcher die Preisliste übersandt worden war, Bezug nimmt, Wäre dies aber auch nicht anzunehmen, so kann das Bestellschreiben der Klägerin vom 25. Juli 1911 doch un möglich dahin aufgefaßt werden, daß darin die Klägerin Zusendung der Ware unter Nachnahme angeboten hätte. Auch die Beklagte legt dieses Bestellschreiben nicht in diesem Sinne aus, und es kann auch in der Tat nur dahin verstanden werden, daß die Klägerin nachnahmefreie Lieferung bestellen wollte. Denn wenn auch nach dem Gesetze der Kaufpreis Zug um Zug gegen Uebergabe des Kaufgegenstandes zu zahlen ist, so ist doch im Verkehre und insbesondere im Handelsverkehre und bei Distanzgeschäften die Regel, daß dem Käufer mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarung die Ware nachnahmefrei vom Verkäufer zu gesandt wird. Nun konnte allerdings nach § 151 des BGB der Vertrag durch die Annahme des von der Klägerin gemachten Ver tragsantrages Zustandekommen, ohne daß die Annahme der Klägerin gegenüber ausdrücklich erklärt zu werden brauchte. Allein der Antrag der Klägerin konnte nur so angenommen werden, wie er gestellt war, also durch nachnahmefreie Zu sendung der bestellten Ware. Die Belastung der Sendung mit Nachnahme stellt sich deshalb nach § 150 Abs. 2 des BGB nicht als Annahme, sondern als Ablehnung des kläge rischen Antrags, verbunden mit einem neuen Anträge dar. Dieser neue Antrag ist dann aber wieder von der Klägerin durch Nichteinlösung der Nachnahme abgelehnt worden. Es ist deshalb ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zu- standegekommen, und es besteht mithin auch keine Ab nahme- und Zahlungspflicht der Klägerin, so daß der Klage antrag gerechtfertigt erscheint. Demgemäß war dem Klageantrage unter Aufhebung des ersten Urteils zu entsprechen. Ernst Mayer, Heilbronn (Wttbg) I Briefhfillenfabrik und Papieransstattung I I Sonderformate jeder Art rasch und billigst = Fenster-Briefhüllen = in vervollkommneter bester Ausführung Es Zweigfirma • Ernst Mayer, Dresden-A. 21 Fa.brikla.gcr für Berlins Hermann Sakantzky, Berlin S 14, Stallschreiberstr. 26 Farbige Durchschreibpapiere Oelkopierblätter in gr. Sortiment Lichtpauspapiere Kohlepapiere fabrizieren Carl Gunsser & Nerz :: München 9 [46395 O.Hoppe&C5 Hache Leipzig 14 EUE LOCH-ÖSMASCHINEN [47420 Anhängezettel Musterbeutel Muster-Umschläge Massen-Fabrikation Lohndüten Samendüten [24907 Export Extra-Anfertigung 5 August Neustätter Papierwarenfabrik, MÜNCHEN