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Nr. 2 PAPIER-ZEITUNG 71 Briefkasten Der Frage muß 10-PL-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberOcksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Buch über den Schreibwarenhandel 11752. Frage: Welche Werke sind über die Organisation des Papier- und Schreibwarenhandels erschienen ? Antwort: Wir beschrieben in unserer Nr. 12 von 1911 das Werk „Gute Ratschläge für Papierdetailgeschäfte" und in Nr. 59 von 1902 das Buch „Der junge Papierhändler”. Wir ver weisen übrigens auf die zurzeit in unserm Blatt erscheinende Aufsatzreihe über „Ordnung im Ladengeschäft”. Bedruckte Briefumschläge 11753. Frage: Anbei empfangen Sie Fensterbriefumschläge mit Firmadruck, deren Abnahme von meinem Kunden sowie der genannten Firma verweigert wird, weil ein Komma, das versehent lich hinter den Namen gedruckt worden war, nachträglich weg radiert wurde. Die Auflage der Umschläge betrug 50 000 Stück. Die erste Hälfte ist von der Firma mit dem Komma, aber mit einem Nachlaß von 33 1 v. H. abgenommen worden, bei der zweiten Hälfte ist das Komma wegradiert worden, und jetzt verweigert mein Kunde sowohl wie die Firma die Abnahme. Ist diese Ablehnung berechtigt ? Antwort: Der Fall muß nach den Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag beurteilt werden. Dort heißt es, daß dem Verfertiger eines mangelhaften Werkes Gelegenheit gegeben werden muß, den Mangel zu beseitigen. Dies hat die Druckerei in diesem Falle getan, indem sie das Komma, welches irrtümlich zwischen den Namen und das Wort Aktiengesellschaft gesetzt war, durch Radieren entfernte. Diese Arbeit ist so gut gelungen, daß niemand die Rasur bemerkt, weshalb die Annahmeweigerung unberechtigt erscheint. Zeugnis während der Kündigungsfrist 11754. Frage: Ich habe meine Stellung am 15. November zum 31. Dezember gekündigt und verlangte vor ungefähr 8 Tagen von meinem Geschäftsherrn ein Zeugnis. Als ich keines erhielt, mahnte ich ihn deswegen. Mein Geschäftsherr erwiderte, er gäbe vor Ablauf des Dienstverhältnisses kein Zeugnis. Steht mir ein Zeugnis zu, d. h. kann ich es gesetzlich beanspruchen ? Kann ich den Geschäftsherrn für den mir etwa entstehenden Schaden ver antwortlich machen ? Antwort: Aehnliche Fragen beantworteten wir unter „Zeugnis der Handlungsgehilfen” im Briefkasten der Nrn. 68 und 72 von 1911 und „Zeugnis während der Kündigungsfrist" in Nr 1 v. 1912 S. 15. 6 Haare in der Pappe ? 11755. Frage: Welcher Art sind die in dem beiliegenden Muster sich vorfindenden langen Fasern ? Ich halte für sie Haare und lege Wert darauf, dies festzustellen. Antwort: Die langen Fasern, aus denen die Pappe zu er heblichem Teil besteht, sind keine Haare sondern Gewebefasern, wie solche durch Zerfaserung alter Säcke gewonnen werden. Man kann sich davon überzeugen, indem man die Pappe an brennt. Die Fasern verbrennen dabei ohne Entwicklung des scharfen, für Haare und ähnliche Stoffe tierischen Ursprungs bezeichnenden Geruches, auch schmelzen sie nicht wie diese beim Verbrennen, und ihre Asche bildet keine kohlige schwarze Masse. Protestbenachrichtigung 11756. Frage: 1. Nach Artikel 45 der Wechselordnung ist der Inhaber eines mangels Zahlung protestierten Wechsels verpflichtet, seinen unmittelbaren Vormann innerhalb zweier Tage nach Protest erhebung von der Nichtzahlung des Wechsels schriftlich zu be nachrichtigen. Nach Artikel 46 genügt zum Nachweis der recht zeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung der durch Post attest geführte Beweis, daß ein Brief an dem angegebenen Tage abgesandt ist usw; Ist die Vorschrift des Artikels 45 zwingend oder genügt es, wenn der Inhaber eines protestierten Wechsels diesen seinem Vormann durch Postauftrag zur Zahlung präsentieren läßt ? U. E. muß neben dem Postauftrag auch die Vorschrift des Artikels 45 erfüllt werden, denn der Postauftrag kann als Ersatz der gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigung wohl kaum angesehen werden, wenn der Geschäfcsherr nicht anwesend ist, deshalb die Zahlung unterbleibt, und der Postauftrag an den Absender zurückgeht. 2. Ist der Zwischengirant berechtigt, die auf Grund eines Wechselprozesses entfallenden Prozeßkosten von seinem' Vormann zu fordern, in der Weise, wie er Wechselsumme und Kosten von ihm beansprucht ? Antwort: 1. Der Versuch, durch Postauftrag zu erheben, genügt als Benachrichtigung. Ist die Zahlung wegen Abwesen heit des Geschäftsherrn unterblieben, so ist es Pflicht des An gestellten, davon Mitteilung zu machen. Der nach Artikel 46 zur Benachrichtigung Verpflichtete kann durch Vorlegung des nicht eingelösten Postauftrages den Beweis führen, daß er seinen Vormann rechtzeitig benachrichtigt hat. 2. Ja. Schulpapier 11757. Frage: Inliegend erhalten Sie zwei Muster in Schul papieren, wovon eines das Verkaufsmuster und das andere das Liefermuster ist, bei welchem ich die Beschaffenheit und Leimung beanstande. Wie Sie sehen, ist das von einem Kinde beschriebene Blatt durchgeschlagen. Mein Lieferant behauptet, daß beide Sorten mindestens gleichwertig sind. Bei einem Papier, das 15 kg wiegt und garantiert holzfrei sein soll, darf doch unter keinen Umständen das Papier durchschlagen. Wie ist Ihre Ansicht ? Antwort: Das Vorlagemuster hat ein Quadratmetergewicht von 110 g, das Liefermuster ein solches von 101 g. Wenn das Papier absichtlich dünner bestellt wurde als die Vorlage, so konnte der Besteller mit etwas geringerer Tintenfestigkeit der Lieferung rechnen. Die Lieferung erweist sich beim Beschreiben mit unserer Tinte als ebenso tintenfest wie die Vorlage. Wenn auf dem uns gesandten Muster die sehr stark aufgedrückte Schrift stellen weise durch das Papier gedrungen ist, so lag dies jedenfalls an der Tinte. Es gibt Tinten, denen gegenüber auch das bestge leimte Papier nicht standhält. Selbsteinschätzung zur Steuer 11758. Frage: Ist ein Geschäftsmann, der bisher zur Ein kommensteuer eingeschätzt wurde, , weil sein Einkommen unter 3000 M. betrug, ohne weiteres verpflichtet,.sich selbst einzuschätzen, sobald das Einkommen diesen Satz übersteigt, oder kann er warten, bis er von der Steuerbehörde aufgefordert wird dazu ? Hat er im letzteren Falle Nachteile, z. B. Nachzahlung oder Strafe zu befürchten ? Antwort: Wenn das Einkcmmen des Steuerpflichtigen auf mehr als 3000 M. steigt, so muß er sich zur Einkommensteuer selbst einschätzen, andernfalls kann er wegen Steuerhinter ziehung belangt werden. Brüchiges Papier 11759. Frage: Die Tütenfabrik X in A ersucht mich, auf ihre Kosten beifolgende Tüten an Ihre Adresse zu senden. Es möchte festgestellt werden, woher es kommt, daß ein Teil der Tüten von guter Beschaffenheit, ein anderer Teil vollkommen spröde und brüchig wie Oblatten sind. Die Aufbewahrung erfolgte im gleichen Raum und in der gleichen Umhüllung. Ich bin der Meinung, daß der Fehler bei der Papierfabrik gemacht wurde. Vielleicht war ein Teil des Papieres zu heiß oder wurde zu rasch getrocknet, oder die Zusammensetzung war schlecht. Y, Sodafabrik in B. * . * * Wir übersenden Ihnen in der Einlage die Korrespondenz mit unserem Kunden Y, Chemisch-Technische Fabrik in B., sowie die jenige mit unserer Bezugsfirma, der Papierfabrik Z. in C. nebst Rechnung dieser Firma. Einen Bogen von dem in Frage stehenden Papier, wie es sich jetzt noch auf Lager befindet, fügen wir bei, sowie einige Muster der auf unserem Lager befindlichen Beutel. Die Firma Y wird Ihnen einige gute und insbesondere einige schlechte Beutel übersenden. Aus den Mustern geht ohne Zweifel hervor, daß das Papier durch irgend welche äußeren Einflüsse minderwertig geworden ist, sodaß sich jetzt das ehemals verhältnismäßig zähe Zellulose-Packpapier als vollständig mürbe erweist und beim Anfassen wie Glas zerspringt. Können Sie uns nach Ihren Erfahrungen Auf schluß geben, worauf dieser Zustand zurückzuführen ist ? Wir haben nur einmal, wie die beiliegende Rechnung ausweist, von diesem Pack papier bezogen, es ist jetzt noch in der Beschaffenheit, wie der bei liegende Bogen ausweist, ohne Tadel, und unsere sämtlichen Lie ferungen waren zufriedenstellend. Auch Beutel der neuen Lie ferung, die am 22. September von hier abgegangen ist, die sich vor nehmlich an den Rändern bzw. Außenseiten der Verpackung be finden, (jeder Pack wiegt durchschnittlich 25 kg), sind gut, während auffallenderweise mürbe Beutel in der Mitte lagern. Unsere vor letzte Sendung datierte vom 2. Juni 1911, die Anfertigung der in Frage stehenden schlechten Beutel wurde nach dem 2. Juni vor genommen. Tütenfabrik X Antwort: Wir können diese Frage nicht entscheiden. Das Papier konnte schon von der Papierfabrik weg brüchig sein, indem es auf dem Trockner der Papiermaschine überhitzt oder der Stoff schon im Holländer totgemahlen wurde. Aber das Papier konnte auch gesund aus der Papierfabrik gekommen und die daraus gefertigten Tüten konnten in der chemischen Fabrik z. B. Salzsäure-Gasen ausgesetzt sein, welche die Fasern in mürben Hydrozellstoff umwandeln konnten. Die obigen An gaben beider Firmen genügen zur Ermittlung der Ursache der Brüchigkeit nicht, und auch aus den brüchigen Tüten kann man nicht auf die Ursache schließen. Nur gründliche Untersuchung der Verhältnisse in der Papierfabrik und in der chemischen Fabrik kann zum Ziel führen. Falls die Luft in der chemischen Fabrik oder im Lager raum der Tüten Salzsäure enthält, können die Fasern leicht in Hydrozellstoff umgewandelt werden, der ebenso brüchig ist wie einige der vorgelegten Proben.