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DAPIER-VERARBEITUNG Bu CH G EWERBE^ Zentraltarif im deutschen Lithographie- und Steindruckgewerbe ? Eine am lü. März im Berliner Gewerkschaftshause statt gefundene Gauleiterkonferenz des Verbandes der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe beschäftigte sich eingehend mit der Anregung des Schutzverbandes deutscher Steindruckerei besitzer, auf Grundlage der nach dem letzten Kampf abgeschlossenen losen „Vereinbarungen“ einen festen Tarifvertrag für das gesamte deutsche Lithographie- und Steindruckgewerbe zu schaffen. Fußend auf Beschlüssen früherer Verbandsgeneralversammlungen hat die Konferenz der Anregung zugestimmt. In der Aussprache über die gegenwärtige Lage wurden jedoch Beispiele dafür angegeben, daß von einzelnen Prinzipalen die abgeschlossenen „Vereinbarungen“ durchbrochen oder willkürlich ausgclegt werden. Daher knüpfte die Gaulcitcrkonferenz ihre Zustimmung zum Abschluß eines festen Tarifvertrages an die Gewährung von Sicherheiten dafür, daß Uebergriffe einzelner Prinzipale verhütet werden. Der Standpunkt der Gauvertreterkonferenz wurde durch folgenden Beschluß zum Ausdruck gebracht: „Die Gauleiterkonferenz beschließt, den Hauptvorstand zu beauftragen, auf die Anfrage des Schutzverbandes Deutscher Stein druckereibesitzer zwecks Herbeiführung einer Tarifgemeinschaft für das Lithographie- und Steindruckgewerbe näher einzugehen und diesbezügliche Vorverhandlungen anzubahnen. Voraussetzung hierzu ist, daß:] 1. der Schutzverband in der Lage ist, seine Mitglieder zur vollen Einhaltung der abgeschlossenen Vereinbarungen anzuhalten; 2. der Schutzverband bzw. seine Mitglieder alle organisations feindlichen, gegen die Mitgliedschaft im Verband der Lithographen. Steindrucker und verwandten Berufe gerichteten Handlungen unter lassen und 3. daß eventuell die Allgemeinheit der Unternehmer und Ge hilfen die Träger der Tarifgemeinschaft sind. Der Hauptvorstand wird beauftragt, wenn der Schutzverband den vorstehenden Punkten nachkommt, diesen zur Vorlegung einer entsprechenden Vorlage zu ersuchen, die in einer späteren Gau leiter-Konferenz näher besprochen werden muß, bevor entscheidende Schritte unternommen werden." *** Herstellung von Hpotheker-Schachteln Ich fabriziere Apothekerschachteln. Es will mir nicht gut gelingen den Hals der Schachtel, welcher meistens mit einem weißen Glacepapier überklebt und eingeschlagen wird, sauber herauszubringen. Gibt es hierzu vielleicht Maschinen, die das Ein schlagen sauber besorgen, oder auf welche Weise kann dies ge macht werden ? Xji Um auf diesem Gebiete gute Arbeit zu erzielen, sind folgende Punkte zu beachten: 1. Man wähle nicht zu hartes, sondern dünnes oder mittel starkes und gut saugfähiges Glacepapier. 2. Die Halsrändelstreifen sind nach der dehnbaren Seite des Papiers zu schneiden. 3. Man verwende nicht zu dünnen tierischen Leim, lasse die abgezogenen Halsrändelstreifen erst ein wenig von der Feuchtig keit des Leimes durchdringen und letzteren ein wenig „ver harschen" (erkalten), ehe man den Glacestreifen unter fort währendem gelindem Anziehen um den Hals legt. Bei Beobachtung dieser Regeln legt sich der Einschlag des Halsrändelstreifens so leicht um, daß ein Herumfahren mit gebeugtem Daumen meistgenügt. Die Falten sind mit der flachen Seite des Falzbeines niederzustreichen oder auch mit einer lose in die Schachtel hineinpassenden Form durch drehende Bewegung niederzudrücken In beiden letzteren Fällen empfiehlt es sich, Daumen, Falzbein oder Form leicht mit gepulvertem Speckstein (Federweiß) zu pudern. Versuche, diese Arbeit auf maschinellem Wege zu vollziehen, sind von der Firma Ferd. Emil Jagenberg in Düsseldorf gemacht worden. Rich. Schreiter Zollfreier Veredlungsverkehr mit Walzen für Tapetenfabriken Das Hauptzollamt Berlin-Packhof fragte unter dem 6. Janua 1912 die Handelskammer zu Berlin: „Eine hiesige Firma hat den Antrag gestellt, ihr einen dauernden Veredelungsverkehr mit groben hölzemefi Walzen in Verbindung mit eisernen Spindeln, die aus England zum Anbringen von Mustern für den Tapetendruck eingehen, zu bewilligen. Nach der Angabe der Gesuchstellerin handelt es sich um Walzen, die in den Betrieben des ausländischen Absenders bereits zum Be drucken von Tapeten benutzt worden sind, die aber nicht mehr benutzt werden, weil die Muster veraltet sind und daher von den ausländischen Besitzern bereits um ein Geringes abgedreht sind, um die alten Muster zu entfernen. Das Muster wird auf die Weise auf den Walzen angebracht, daß kleine Messingstifte und Messingplättchen auf den Walzen angebracht werden. Der Antragsteller gibt an, daß eine inländische Industrie die von ihm zu verwendenden Holzwalzen nicht herstelle, und daß er die Holzwalzen, die ihm zur Anfertigung der Tapetendruckwalzen nicht mitgeliefert würden, in seinem eigenen Betriebe sonst her stelle, eine andere Industrie durch den von ihm beantragten Ver edelungsverkehr daher nicht geschädigt würde. Die Menge der jährlich im Durchschnitt einzuführenden Walzen beträgt 200 Stück mit einem Gewicht von etwa 2000 kg zusammen. Mit Bezug auf § 2 der Veredelungsordnung ersuche ich er- gebenst um eine baldgefälligc gutachtliche Aeußerung hinsichtlich des beantragten Veredelungsverkehrs.“ Das Gutachten der Handelskammer zu Berlin vom 13. Februar — J.-Nr. 841/12 — lautet: Auf die Anfrage vom 6. v. M. — E. B. Nr. B. 178 — geben wir das gewünschte Gutachten ab, wie folgt: Der Gewährung des beantragten Veredelungsverkehrs steht ein wesentliches Interesse von Seiten deutscher Hersteller roher Holzwalzen nicht entgegen. Das erforderliche Holz wird aus Amerika bezogen, ein selbständiger Verkauf roher, für den Bedarf der eng lischen Tapetcn-Druckmaschinen mit eisernen Spindeln versehener Druckwalzen findet nicht statt, vielmehr werden solche nur für vor liegende englische Formstechcr-Aufträge von den deutschen Form- stechereien selbst hergestellt. Diese aber legen auf die Uebernahme der Walzenherstellung weniger Wert, sondern ziehen die Ver wendung gebrauchter englischer Walzen vor, sofern ihnen dadurch englische Stechaufträge leichter zugänglich werden. Dagegen erachtet die hiesige Tapetenfabrikation die allgemeine Gewährung des beregten Veredelungsverkehrs deshalb nicht für einwandfrei, weil sie den Wettbewerb der englischen Tapetenfabriken um die Arbeit der deutschen Formstechereien fürchtet und nicht durch die Zollvergünstigung erleichtert zu sehen wünscht. Die deutschen Formstechereien sollen die Aufträge der deutschen Tapeten fabriken in der Saison — den Wintermonaten — schon jetzt oft nicht bewältigen können. Würde durch das Hinzutreten großer eng- scher Aufträge diese Schwierigkeit noch vergrößert werden, so fürchten die deutschen Tapetenfabriken eine Beeinträchtigung hrcr Wettbewerbsfähigkeit namentlich bei der Ausfuhr. Wenn es aber bei der angegebenen Beschränkung auffetwa 200 Druckwalzen jährlich verbleibt, so werden diese Bedenken wesentlich gemindert, und sic werden völlig behoben, wenn der Veredelungsverkehr nur für die Sommermonate, etwa Mai bis August, bewilligt würde. In dieser Zeit haben die Formstechereien wenig deutsche Aufträge, so daß die Heranziehung englischer nur zu wünschen wäre. Schwedischer Zoll auf Ingraintapeten. Die schwedischen Tapetenfabriken haben bei der Regierung beantragt, daß sogen. Ingrainbehandlung von Papier für Tapeten in zolltechnischer Hin sicht als Grundanstrich von Tapetenpapier gedeutet werde. Die Generalzollbehörde widerspricht diesem Antrag, der eine Zoll-Er höhung bewirken würde, während doch die erwähnte Rubrik des Zolltarifs nicht im Sinne der Antragsteller ausgelegt werden kann, und die Rubrik durch den deutsch-schwedischen Handelsvertrag gebunden ist. bg.