Volltext Seite (XML)
DEUTSCHER PAPIERVEREIN Zweigverein Hessen-Nassau Der Zweigverein (Sitz in Kassel) hielt am Donnerstag, 7. März, seine diesjährige Hauptversammlung ab. Der Besuch war leider sehr mäßig, auch war bedauerlicherweise von aus wärtigen Mitgliedern niemand anwesend. Nach Erstattung des Jahresberichts durch den Vorsitzenden Herrn M. Gerpott in Firma Beyer & Heeger wurde durch den Schatzmeister Herrn N. Abt in Firma M. S. Abt der Kassenbericht vorgetragen und Genanntem auf Antrag der Kassenprüfer Entlastung erteilt. An Stelle des verstorbenen Herrn Wilh. Schlemming wurde Herr N. Abt als stellvertretender Vorsitzender gewählt; sonst wurde der bisherige Vorstand wiedergewählt und nahm die Wahl auch an. Der Vorsitzende Herr M. Gerpott hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Kleinhandels-Ausschusses der Handelskammer die Interessen des Papierfaches, wie stets, bestens vertreten und seine Bemühungen fanden allseitige Anerkennung. Die Mitgliederzahl von 20 hiesigen und auswärtigen Vereinsmitglie dern ist dieselbe geblieben wie im vorigen Jahr. Schutzverband für die Postkarten-Industrie, E. V. Sitz Berlin SW 68 ' Nachtrag zum Bericht in Nr. 21 über die Meßversammlung am 5. März Nach Schluß der Versammlung traten 4 Firmen dem Verbände als Mitglieder bei. Der Vorstand des Schutzverbandes für die Post karten-Industrie erwartet, daß jeder Fabrikant, Verleger und Groß händler es als seine Pflicht betrachtet, dem Schutzverbande als Mit glied beizutreten. Anmeldungen haben zu erfolgen bei dem Büro des Schutzverbandes für die Postkarten-Industrie E. V., Berlin SW 68, Alexandrincnstr. 110. Die Vereinigung der Dresdner Schreib waren-Detaillisten schreibt dem ,,Dresdener Anzeiger“: Unser Verein wird es sich zur Pflicht machen, dem Schleichhandel in den Schulen, der entweder durch die Herren Lehrer oder den Hausmann der Schule betrieben wird, zu steuern. Jedem Familienvater muß es überlassen bleiben, den Schulbedarf für seine Kinder zu decken, wo er will; denn es ist ausdrücklich verboten, daß von der Schule Zwang ausgeübt werden daif, die Bücher, Schreibhefte u. dgl. mehr in der Schule zu kaufen oder zu besorgen. Der Verein wird jetzt in jedem Falle unnach sichtlich gegen Uebergriffe in dieser Richtung vorgehen und die Herren zur Verantwortung ziehen. Abbildungen nackter Menschen Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Vom Landgericht Landshut ist am 12. Dezember 1911 der Buchhändler Max Kühn wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zu 10 M. Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf dem Bartholomäusdult in Landshut auf offener Straße einen Verkaufs stand mit Büchern errichtet und auch das von Richard Ungewitter in Stuttgart verfaßte und verlegte Buch „Nackt“ in einer Anzahl von Stücken ausgelegt. Das letzte Stück wurde von der Polizei beschlagnahmt. Das Gericht hat dieses Buch eingehend geprüft und die etwa 60 Bilder darin für unzüchtig erklärt, weil sie nackte Frauenspersonen, Männer und Kinder darstellen, angeblich keinem künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecke dienen, und auf ihnen gelegentlich auch die Geschlechtsteile zu sehen sind. Deshalb sind sie nach Ansicht des Gerichtes geeignet, die Geschlechtslust anzureizen. — Die Revision des Angeklagten bestritt den unzüch tigen Charakter der Bilder. Der Verfasser des Buches habe keines- wegs die Absicht gehabt, einen geschlechtlichen Reiz hervorzu- rufen. Das Gericht hätte Bild und Text in ihrem Zusammenhang prüfen müssen, dann hätte es gefunden, daß dem Buch ein wissen schaftlicher und künstlerischer Zweck innewohne. — Der Reichs anwalt beantragte Aufhebung des Urteils und führte folgendes aus: Im Gegensatz zu dem Landgerichte finde ich, daß einzelne von den Abbildungen als künstlerisch anzusehen sind. Aber nicht nur der künstlerische und wissenschaftliche Zweck kann einer Schrift den unzüchtigen Charakter nehmen, sondern auch der Zweck der Be lehrung und Behandlung ernster Fragen. Wenn das Buch eine ernste Frage erörtert — und das ist der Fall, denn es tritt für vernunft gemäßere Gesundheitspflege und Kleidung ein —, so ist damit die Unzüchtigkeit ausgeschieden, wenn nicht aus besonderen beglei tenden Umständen die Unzüchtigkeit gefolgert werden kann. Das Landgericht meint, die Bilder seien in aufdringlicher Weise in dem Buche nur zusammengestellt, um den Beschauer zum Kaufe zu reizen. Demnach glaubt das Gericht, daß die Abbildungen außer halb jedes Zusammenhanges mit dem Texte stehen. Im Urteile ist aber nicht davon die Rede, was der Text des Buches enthält. Text unds Abbildungen stehen im Zusammenhang miteinander, wenn auch die Bilder nicht immer unmittelbar über oder unter dem zugehörigen Texte stehen. Der Verfasser des Buches will u. a, zeigen, wohin die naturwidrige Kleidung geführt hat, und daß wir zur Ein fachheit und Natürlichkeit zurückkehren müssen. Zu diesem Zwecke hat er dem Buche Abbildungen beigegeben. Derartige Bilder stellen aber auch in anderen belehrenden Schriften nackte Personen dar. Diese Abbildungen können doch nicht deshalb aufgenommen sein, um die Geschlechtslust zu reizen. Wenn man die einzelnen Abbil dungen des Buches ansieht, kann man eher die Bezeichnung keusch auf sie anwenden. — Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht I in München. Es geht nicht an, so wurde ausgeführt, die,Bilder losgelöst vom Texte zu beur teilen. Auch gibt das Urteil sonst zu Bedenken Anlaß. (1 D 82, 12.) „Private“ Büroausstellungen S. Nr. 14 S. 504 Sie geben, allerdings ohne Hinzufügung Ihrer eigenen Ansicht zur Sache, eine Zuschrift des „Deutschen Fachverbandes der Büro- Industrie“ wieder, in welcher im Anschluß an die Tatsache, daß in Altenburg und Hildburghausen Büroaüsstellungen veranstaltet werden, diese und ähnliche Unternehmen für völlig,, überflüssig" und „den Interessen unserer Fachangehörigen zuwiderlaufend" erklärt werden. Der Fachverband begnügt sich mit dieser Ansichtsäußerung, ohne Gründe dafür anzugeben. Und doch lassen sich für die Ab haltung von Büroausstellungen auch an kleineren Plätzen Gründe in Menge anführen. Es ist immer betont worden, daß die Büroausstellungen weniger für die Wiederverkäufer (zum Einkauf) als für die Verbraucher bestimmt seien. Mögen diese auch nicht gleich auf dem Ausstellungs stand kaufen, ihr Interesse ist doch hinreichend geweckt, um einen späteren Kauf anzubahnen, und jedenfalls viel stärker geworden als es alle Propagandamittel und alle Reisendenbesuche anzufachen imstande waren. Werden denn nun Verbraucher in nennenswerter Zahl ausschließlich zu dem Zweck nach Berlin und Frankfurt.fahren, um sich zu unterrichten ? Wer zu diesem Entschluß fähig ist und die Mittel zu seiner Ausführung nicht zu scheuen braucht, der kann auch in ausstellungsloser Zeit nach Berlin, Frankfurt oder irgend einem großen Platz fahren um seine Kenntnisse zu bereichern und gegebenenfalls einzukaufen. Die Mehrzahl der Verbraucher unternimmt aber derartige Reisen zu Ausstellungen sicherlich nicht. Sie verlangt, daß man es ihr bequemer mache, und das geschieht durch Abhaltung von be schränkten Ausstellungen an kleineren Plätzen, die dennoch in gewissem Sinne als Mittelpunkte für eine kleinere oder größere Umgebung gelten. Allerdings würden die Ausstellungsausgaben der großen Firmen unseres Faches ins Ungemessene steigen, wollten sie alle diese kleinen Ausstellungsunternehmungen beschicken. Wenn es einige sehr große Unternehmen trotz der Kosten tun. so veranschlagen sie die dadurch erfolgende Reklame in ihrem Werte entsprechend hoch, und es ist anzunehmen, daß sie zu dieser Schätzung gute Gründe haben. Die Hauptmenge der Aussteller soll sich aber garnicht aus den großen Firmen zusammensetzen, sondern aus den Agenten, Ver tretern. Einzelhändlern der näheren und weiteren Umgebung des Ausstellungsortes. Was die großen Ausstellungen in Frankfurt und Berlin für die Fabriken sind, das sind die kleinen Ausstellungen für deren Vertreter: nämlich Absatz- und Propaganda-Gelegen heiten. Alle Gründe, die für Büroausstellungen sprechen, können auch für solche Ausstellungen an kleineren Plätzen ins Treffen ge führt werden. Allerdings kommt eine Stärkung der Beziehungen zwischen lokalen Vertretungen und Abnehmern denjenigen Fabrikanten nicht gelegen, die den Zwischenhandel gern ausschalten und durch ihre Reisenden die Verbraucher besuchen lassen. Diese Firmen haben nur die Wahl, entweder auch die 1 'kleinen Ausstellungen zu beschicken oder zu dulden, daß ihre Mitbewerber, die Platzvertretung unterhalten und durch diese auf den Ausstellungen vertreten werden, sie ins Hintertreffen drängen. Aber Firmen mit solchen Geschäftsgrundsätzen sind nicht in