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808 PAPIER-ZEITUNG Nr. 22/1912 Hülsenpapier 1007. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ich sende Ihnen beiliegend Schriftstücke betreffend einen Streit um 35 M. 10 Pf., welche mir eine Hülsenfabrik zu unrecht abgezogen hat, und bitte Sie, Ihr Urteil über diesen Streitfall zu fällen. Herr X erklärte sich mit meinen Ausführungen auf beiliegendem Schreiben und Ihrem werten Urteil einverstanden und ersuchte mich nur noch um Beifügen seiner Briefe vom 4., 9. und 14. November, welche hier also beiliegen. Die Hülsenfabrik X in A bestellte am 31. August 1911 1000 kg blau Hülsenpapier 240 kg qm zu 16 Pf. das Kilo in Rollen. Es wurde Vorauslieferung verlangt: am 20. September 2 Rollen, am 30. Sep tember 3 Rollen, der Rest mit 15 Rollen wurde am 3. Oktober ab geliefert. Am 4. November rügte der Empfänger, daß das Papier zu dünn sei, wollte es nächste Woche zurückgehen lassen und wünschte schleunigen Ersatz. Am 6. November bei meinem Besuch erklärte ich dem Empfänger, daß ich bereit sei, das Papier zurückzunehmen und richtig dickes dafür anzufertigen, wenn er aber das Papier ver arbeiten wolle, bewillige ich für die sieben Rollen, welche weniger als 230 g qm wiegen, einen Nachlaß von 4 Pf. auf das Kilo. Am 14. November bei Bezahlung zog X ohne weiteres für sämtliche 20 Rollen = 1350 kg, 4 Pf. fürs Kilo = 54 M. ab, statt für 7 Rollen 472 kg 18 M. 90 Pf. abzuziehen. Es bleibt somit ein Rest von 35 M. 10 Pf., welchen Herr X zu Unrecht abgezogen hat. Y, Papierfabrik in B. . Das. Papier, war 240 g/qm schwer bestellt. Die Fabrik gibt zu, daß sieben Rollen im Gewicht von 472 kg geringeres Quadrat metergewicht als 230 g hatten und läßt vom Preis dieser Rollen 4 Pf. auf das Kilo nach. Die Hülsenfabrik dagegen behauptet im Briefwechsel, daß alle Rollen unter 230 g/qm schwer waren, denn sie habe die Schwere des Papiers von acht Rollen fest gestellt, und von diesen hatten 2 Rollen 221, 1 Rolle 215 und die übrigen fünf Rollen 222 g/qm schweres Papier. Dem gegen über sagt die Papierfabrik, daß sie von jeder einzelnen Rolle ein Viertel Quadratmeter gleich bei der Herstellung abgewogen und dabei gefunden habe, daß sieben Rollen unter 230 g schwer waren, während 17 Rollen folgende Schweren aufwiesen: 1 Rolle 234 g, 2 Rollen 236 g, 2 Rollen 238 g, 3 Rollen 240 g, 3 Rollen 245 g, 2 Rollen 250 g und 4 Rollen 230 g. (Die Papierfabrik spricht hier von 17 - 7 = 24 Rollen, während sie im ganzen nur 20 Rollen geliefert hat.) Da wir die Schwere des wohl schon verarbeiteten Papiers, von dem wir auch kein Muster erhielten, nicht feststellen können, so müssen wir annehmen, daß beide Parteien mit gleicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit die Schweren ermittelt haben. Dabei ist jedoch zu beachten, daß unter den acht Rollen, welche die Hülsenfabrik durch Stich proben prüfte, auch einige von den Rollen sich befunden haben, mögen, deren zu geringe Schwere die Papierfabrik zugibt. Bei Rollenpapieren unter 25 M. die 100 kg ist eine Gewichtsschwankung von 6 v. H. auf und ab nach den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten zulässig. Demnach durfte das 240 g schwer bestellte Papier um 14 g/qm leichter, d. h. 226 g/qm schwer, geliefert werden. Sucht man das Mittel aus den Feststellungen der Hülsenfabrik und der Papierfabrik, so nähert sich dieses Mittel den Angaben der Papierfabrik, die Forde rung der Hülsenfabrik erscheint somit unbegründet. Auch hat die Papierfabrik durch den sehr hohen Abzug von 25 v. H. des Kaufpreises für die zugegebenerweise zu leichten sieben Rollen schon einen bedeutenden Schaden erlitten. Immerhin ergeben die beiderseitigen Gewichtsfeststellungen, daß das Papier der Rollen in der Schwere zwischen 215 und 250 g/qm schwankt, welche große Ungleichheit die Verarbeitung des Papiers zu Hülsen sehr erschwert. Deshalb entscheiden wir, daß die Papier fabrik von der Hülsenfabrik die abgezogenen 35 M. 10 Pf. nicht voll erhalten soll, sondern die Hülsenfabrik ihr nur noch 20 M. bezahlen soll. Emil Adolft, Reutlingen Grösste u. leistungsfähigste Papierspulen- u. -Hülsenfabrik General-Vertr. f. Deutschlandi Wilhelm Roeck, Wiesbaden Papier-Röhren (41206 ■•••Hi RUHFUS DORTMUND E GESCHÄFTS-E BÜCHER-FABRIK GEGRÜNDET: 1866 FERNRUF N965u66 KÖNIGSHOF 23 = hauPTBAKRHOFNOROAUSOAKS GROSSES LAGER; FERTIGER GESCHÄFTS' BÜCHERuLINIATUREn Uxrrasnhernqungenxnasupeeuros 0 SONDERERZEUGRISSE # i □ imgüsüüigg"* Filztücher für Papier-, Pappen- und Papierstoff-Fabriken Reinh. Bruch & Co., G. m. b. H., Filztuch-Fabrik Preuss.-Moresnet, Rheinland [50196 Die enorm hohen Preise für Gummi arabicum. 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