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694 PAPIER-ZEITUNG Nr. 19 Postkarten-Karton 1004. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ueber folgenden Fall erbitte ich einen Schiedspruch in Ihrer Zeitung, dem ich mich fügen werde: Schon seit Jahren beziehe ich von der Papierfabrik X in A Postkarten-Karton, ohne Anlaß zur Klage über Verschiedenheit in der Qualität gehabt zu haben. Vor kurzem erhielt ich wieder eine Sendung, die meines Erachtens weder in der Festigkeit und im Griff, noch in der Reinheit der Durchsicht den bisher gelieferten Sendungen gleichwertig ist. Aus diesem Grunde stellte ich die Lieferung zur Verfügung. . Der Vertreter der Fabrik war persönlich bei mir, erkannte einen Unterschied zwischen Bogen der letzten und der vorherigen Sendung an, bestritt aber die Berechtigung der Rüge; er behauptete vielmehr, daß der zuletzt gelieferte Karton den früher gelieferten an Griff und Festigkeit noch übertreffe. Den Unterschied in der Durchsicht betrachtete er als unerheblich; er führte ihn auf stärkere Satinage bei der letzten Lieferung zurück. Inwieweit halten Sie meine Rüge für berechtigt. Muster der früheren und der jetzigen Lieferung anbei. V, Papiergroßhandlung in B. * * * Die Papiergroßhandlung Y in B hat uns von ihrem Briefe an Sie Kenntnis gegeben. Der Streitfall betrifft eine Lieferung von Postkartenkarton, die wir der Firma gemacht haben. Ihrem Schied spruch, um den wir Sie bitten, unterwerfen sich beide Teile. Zu nächst schreibt der Besteller: „Durch verschiedene Reklamationen seitens meiner Kunden bin ich darauf aufmerksam geworden, daß Ihre Lieferung Postkartenkarton Nr. 94 vom 5. Dezember pass, bei Weitem nicht so schön wie die frühere Lieferung ausgefallen ist. Mit gleicher Post sende ich Ihnen als Muster ohne Wert einige Muster bogen, wovon Sie sich gefl. überzeugen wollen, daß die Reklama tionen ihre Richtigkeit haben. Ich stelle Ihnen meinen Lagervorrat von 8000 Bogen zur Verfügung. Meine Kunden habe ich nur durch Bewilligung eines Nachlasses von 5 v. H. bewegen können, den Karton zu behalten. Ich erwarte Ihre gefl. Rückäußerungen“. Daraufhin entsandten wir unseren Reisenden zu dem Kunden und erhielten folgenden Bericht: „Die Karte und die Muster reiche ich Ihnen in der Anlage zurück. Ich habe mir den Karton im Ries angesehen und gefunden, daß derselbe etwas zu scharf satiniert und gedrückt ist und dadurch gegen die frühere Lieferung etwas dunkler in der Durch sicht ist. Ich wies die Reklamation und den Anspruch zurück mit der Begründung, daß jeder Unparteiische diesen Unterschied in der Preislage nicht als Grund zur Verfügungstellung anerkennen würde. Meiner Ansicht nach ist die neue Lieferung noch fester und härter als die frühere." Die Muster, die die Firma eingesandt hat, legen wir bei, ebenso überreichen wir Ausfallmuster, die wir aus früheren Anfertigungen zurückbehalten haben. Ein Unterschied in Bezug auf Härte, Griff und Reinheit liegt nicht vor. Der kleine Unterschied in der Durch sicht kann tatsächlich als unerheblich gelten. Wir sind daher der Ansicht, daß die beanstandete Lieferung mustergetreu ausgefallen und daß die erhobenen Ansprüche um so weniger berechtigt sind, als es sich um holzfreien Karton in billigster Preislage handelt. Wir beantragen daher zu entscheiden, daß die Papiergroßhandlung den Karton ohne)jede Entschädigung übernehmen muß. X,: Papierfabrik in A. Die Großhandlung hätte nach dem Handelsgesetz die Liefe" rung vom 5. Dezember sofort nach Empfang prüfen müssen, und da sie dies versäumt hat, war die Papierfabrik berechtigt, die am 14. Februar erhobene Rüge als verspätet zurückzu weisen. Die Ware war zu dieser Zeit bereits bis auf 8000 Bogen weiterverkauft. Da jedoch die Papierfabrik entgegenkommender weise den Einwand der Verspätung nicht erhebt, entscheiden wir auf Grund der uns vorgelegten Kauf- und Liefermuster. In der Festigkeit und im Griff besteht zwischen dem bean standeten Karton und den früheren Lieferungen kein irgend erheblicher Unterschied. Dagegen lassen Reinheit und Klar heit der jetzigen Lieferung gegenüber den früheren etwas zu wünschen übrig. Es handelt sich jedoch um billige Ware, bei der stärkere Abweichungen zulässig sind, und die Durchsicht spielt bei derartigen Kartonen keine wichtige Rolle. Im ganzen finden wir die Lieferung hinreichend muster getreu und entscheiden, daß die Großhandlung den Karton ohne Preisabzug bezahlen muß. Flach- u. Faltenbeutel aus I a Zellulosepapier, 30 und 40 g per qm, und aus fettdichtem Pergamyn, mit und ohne Druck liefern billigst an Wiederverkäufer [52396 Weiss & Kuntze == Dresden-A. 16 F. R. Poller, Leipzig-Li. Lützner Strasse 34 149923 Festigkeitsprüfer, Diekenmesser, Papierwayen, Asehegehaltsprüfer, Feuehtigkeitsgehaltsprlfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs-Apparate - ■ - Geschäftsgründung 1780 ” 9} Chemikalien, Reagentien etc. zurrPunngr Moeba8N KasSäbd 2222 ■ r— ■ 1 = — = -i ■ n Chemische Fabrik Griesheim-Elektron Frankfurt a. M. empfiehlt ihre Farbstoffe für alle Zweige der Papier - Industrie Substantive Farbstoffe: Azofarben: Toluylengelb, -Orange, -Rot, -Braun, -Schwarzblau, -Schwarz, Neu-Toluylenbraun. Triazolgelb, -Echtgelb, -Rot, -Echtrot, -Bordeaux -Braun, -Blau, Dunkelblau, -Grün, -Violett, -Schwarz; Tritonschwarz M. u. R.; Direktgelb, Benzopurpurin, Baumwollrot 4B. Schwefelfarben: Thioxinschwarz, -Blau, -Braun, -Orange, -Gelb. Basische Farbstoffe: Fuchsin (grosse und kleine Kristalle), Neufuchsin, Juchtenrot, Grenadin, Phosphin, Ledergelb, Xantin, Corioflavin, Benzoflavin, Chrysoidin, Bismarckbraun, Lederbraun, Tabakbraun Benzai- grün, Brillantgrün, Methylviolett, Safranin, Methylenblau, Echt- baumwollblau. Echtmarineblau, Echtgrau, Lederschwarz, Juteschwarz. Saure Farbstoffe: [44549 Säurefuchsin, Echtrot, Azorubin, Brillant-Säurecarmin Tuchrot Wollrot, Orange, Metanilgelb, Citronin, Hydrazingelb, Leder gelb S, Kastanienbraun, Säuregrün, Alkaliblau, Seidenblau, Wasserblau, Solidblau (Indulin), Nigrosin, Kresolschwarz. GRAHL&HOEHLDRESDEN