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Benutzung von Schwindelmedaillen Urteil des Reichsgerichts vom 29. Januar 1912. Nachdruck verboten Der Kaufmann K. betreibt zu H. einen Schinken- und Wurst handel. Einst hatte er in Paris eine „Ausstellung für Nahrungs mittel und Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ mit Fleisch waren beschickt. Bei dieser Ausstellung war ihm ein ganzer Quadrat meter zur Verfügung gestellt worden, wofür er den Preis von 125 M. bezahlen mußte. Als Lohn und Anerkennung brachte er auch ein Diplom in Gestalt einer goldenen Medaille mit nach Hause. Von diesem Schmuckstück ließ er sich Nachbildungen an seinem Hause an bringen, rechts und links vom Laden. Nun ist festgestellt, daß diese seinerzeit in Paris befindliche „exposition" mit anderen ernsthaften Wettbewerbern, die solchen Namen verdienen, nichts gemein hat: Es gab keinen Katalog, der Besuch war schwach, unter 300 Aus steller wurden 350 Diplome verteilt, kurzum eine richtige Winkel ausstellung, deren Diplome völlig wertlos sind. Nun gelten aber solche ohne voraufgegangenen ernsthaften Wettbewerb erteilten Auszeichnungen, zumal wenn sie nicht „verliehen" d. h. von der zuständigen Behörde konzessioniert sind, als Scheinauszeichnungen. Und wer Diplome oder Medaillen dieser Art zu Reklamezwecken benutzt, macht über den Besitz einer Auszeichnung unrichtige Angaben und ist somit nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes gegen den un lauteren Wettbewerb strafbar. K., der mehrfach verwarnt war, wurde schließlich gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Das Urteil des Landgerichts I zu Berlin, durch das er zu einer Geldstrafe von 20 M. verurteilt worden war, wurde vom Reichsgericht bestätigt, das die Revision des Angeklagten als unbegründet verwarf. (Akten zeichen 2 D 1050/11.) Der nörgelt nicht mehr an der Tinte herum, dem Sie Gimborn-Tinte ver kaufen, mag es auch der ver wöhnteste Verbraucher sein. Gimborn-Tinte, in 5 Sorten für alle Zwecke, befriedigt alle Wünsche. Illustriertes Preis büch Nr. 15 gern zu Diensten. H. von Gimborn-Akt.-Ges., Emmerich o. Rh. Chemische Fabrik für Tinten. [51176 Helteste PAPIER- RUCMSTABEN 52088] FABRIK C. F. FIEDLER MCHFL. BERLIN 42 Wassertor-Str. 50 Monogramm-Prägepressen bauen in hervorragender preiswerter Ausführung Albert Bolle & Jordan Inh. Carl Horstmeyer & Curt Kirbach BERLIN SO 28, Kottbuser Iller 42/49 „Holdheims Hof" 49912] Wir bitten Offerten einzuholen über sämt liche Maschinen der Papier - Verarbeitung. Behörden Notare, Juristen, Versicherungs-Geselischaltom suchen finden ein von Anfang bis Ende tiefschwar schrel" bendes Aktenband. Sie das in unserem DERBY schwari recordl Verlangen Sie unsere Vorzugs-Offerte Bluen & Co. K. G., Spezialfabrik BERLIN W 30 [ <nl i Ablegemappen bewährte Systeme in ver schiedenen Einbandarten Dies ist die Leitz-Ablegemappe Nr. 17 (7 cm) und Nr. 18 (8 cm) r49565 Louis Leitz, Feuerbach (Württ.) Heinr. Wilh. Gutberlet Fabriken geprägter Papierwaren Annaberg (Sachsen) Buchholz (Sachsen) Weipert (Böhmen; Hervorragende Neuheiten in Reklame-Artikeln als: Wandtaschen, Kalenderrflckwänden, Konsolen und anderen Gebrauchsgegenständen etc. Ferner Neuheiten in Blumentopfhüllen,Fenstervorsetzern,Weihnachts krippen,Beschäftigungsspielen,photographischen Kartons, Postkartenständern, Papier-Guirlanden f Lusw. usw. [51804 Flach und hochgeprägte Pappsargbeschläge ferner Sargfüsse, Sarggritfe, Sargfransen usw. usw. Zur Messe in Leipzig (vom 4. bis 10. März) „Reichshof“, II. Etage links, Ecke Grimmaische u. Reichsstr.