Volltext Seite (XML)
Nr. 15 PAPIER-ZEITUNG 567 290000000000000000000000000000000000000000009 9 Briefumschläge aller Art Fensterbriefumschläge 0 Aufgang C links II. Etage [51992 0 0 0 0 9 9 0 0 9 Briefmappen Musterbeutel Papierausstattungen T rauer-Papierwaren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R ... 0 290000000000 Zur Messe in Leipzig: 000000000000 0 Offizielle Papiermesse, Messpalast, Petersstr. 44 3 0 000eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeb Reinhurt Schmidt ■ Elberfeld Gegründet1869 Briefumschlagfabrik Gegründet 1869 A lfa-, Seip- u. Celluloseseiden sowle eins, glatte Kraftpapiere gerippt oder glatt, fertigen als Spezialität [49471 Gebrüder Hüller □ Papierfabrik □ Coswig 1. Anh. Farbige Durchschreibpapiere Oelkopierblätter in gr. Sortiment Lichtpauspapiere Kohlepapiere fabrizieren Carl Gonsser & Merz :: München 9 Ml Panierlämler istjeden"amNaehitrame Fritz Leonhardi & Cd., Berlin SO II Telegr.-Adr.i Kartenleo Berlin nach geschmackvoll und sauber in lithogra phischem Druck ausgeführten Karten u. Bogen für gesellschaftlichen und geschäftlichen Ver kehr. Wir liefern z. B. Visitenkarten franko 100 Stück M 1 Ort an. Unser reich schon von -V-• 1.0 V haltig ausgestattetes Musterbuch steht Ihnen gegen Aufgabe einiger Referenzen kostenlos zur Verfügung. Verlangen Sie bitte das Musterbuch ===== der Artikel lohnt sich! [46395 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Anzweiflung der Liefermenge 11838. Frage: Im März 1908 lieferte ich einer Firma 10 Rollen zu 500 m Bastband mit Reklamedruck. Im selben Monat des folgen den Jahres bestellte bei mir dieselbe Firma wieder das Band mit Druck, und ich machte sie darauf aufmerksam, daß ich jetzt die Spulen zu 600 m aufmachen lassen wollte, weil dadurch die Spulen besser ausgenutzt werden und die Spulenberechnung von 5 Pf. fortfällt, womit sie auch einverstanden war. Am 23. Februar 1910 und am 23. Februar 1911 bestellte bei mir die Firma durch Post karte 11 oder 12 Rollen Bastband wie gehabt. Die letzte Lieferung war vom 20. März 1911. Weil bis Anfang Juli keine Zahlung erfolgt war, mahnte ich am 8. Juli um den fälligen Betrag und kündigte gleichzeitig zum 15. Juli eine Postnachnahme an, welche nach etwa 7 Tagen uneingelöst zurückkam. Am 7. Oktober 1911 bat ich noch mals um Begleichung und drohte gleichzeitig mit Klage; hierauf erhielt ich am 8. Oktober eine Karte, worin mir die Firma mit- teilte, daß auf den gelieferten Rollen nicht 600 sondern nur 500 m sind, worauf ich antwortete, es sei ausgeschlossen, daß sie statt 600' m nur 500 m erhalten habe. Auch könne ich die Beanstandung nach fast 7 Monaten nicht mehr anerkennen, sondern nur 8 Tage nach Empfang der Ware. Hierauf schrieb die Firma, es wäre keine Beanstandung, sondern sie wolle nur feststellen, weil ihr inzwischen von einem Reisenden, der auch das Band anbot, gesagt wurde, derartige Rollen enthielten nur 500 m. Ich kaufe das Band seit etwa 7 Jahren von einer Fabrik, bei welcher ich 600-m-Rollen ,wie ich sie an die Firma verkaufte, be stellte, und welche mir auch die letzten drei Lieferungen von 1909, 1910 und 1911 mit 600-m-Rollen berechnete. Ich zweifelte nicht daran, daß die Spulen 600 m enthielten. Mein Fabrikant, welchem ich die Angelegenheit mitteilte, läßt sich nach 7 Monaten auf nichts ein,weil er nach so langer Zeit nichts mehr feststellen kann. Mein Kunde bezahlte auf nochmalige Klagedrohung am 6. November .und zog den Unterschied von 100 m die Rolle nicht nur von der letzten Sendung sondern auch von der im Jahre 1909 und 1910 erhaltenen ab. Da ich Klage erhoben habe, so bitte ich um Ihre Ansicht in dieser Angelegenheit. Der Reisende, der meinem Kunden gesagt hat, daß die Meter zahl meinen Angaben nicht entspricht, hat bereits, soviel ich bis heute erfahren habe, bei einem andern Kunden das unlautere Ge- rücht verbreitet, daß ich nicht das berechnete Maß liefere. Weil ich unmöglich diese mich schädigenden, unwahren Behauptungen hingehen lassen kann, so bitte ich auch in dieser Sache um Ihren Rat, in welcher Weise ich gegen die Firma oder deren Reisenden vorgehen kann. Antwort: Wenn der Kunde nachweisen kann, daß er we niger Ware erhalten hat als ihm berechnet wurde, so darf er den zuviel gezahlten Preis auch nach längerer Zeit als 6 Monaten zurückfordern, denn die Frist von 6 Monaten gilt nur für Bean standung der Beschaffenheit der Ware. Gelingt dem Käufer der erwähnte Nachweis, so kann Fragesteller seinen Lieferer für die Minderlieferung haftbar machen. Gelingt dem Kunden der Beweis nicht, so verliert er den Prozeß, auch kann Fragesteller dann den Reisenden, der die unwahren Gerüchte verbreitet hat, wegen Verleumdung strafrechtlich belangen und vor dem bürger lichen Gericht auf Schadenersatz verklagen. Die Strafklage muß übrigens bald angestrengt werden, weil sonst die Straftat verjährt. Vermittler-Provision ? 11839. Frage: Ein Kunde bestellte bei uns unter anderm 1000 Ansichtskarten. Ein bestimmter Termin wurde nicht ver- einbätt. Der Kunde kaufte sämtliche Sachen von uns zum Wieder verkauf, weshalb wir ihm auf die vereinbarten Preise einen Rabatt gewährten, den wir vierteljährlich mit ihm verrechneten. Nach längerer Zeit schreibt uns der Kunde, daß er auf die Karten, wenn sie bis da und dahin nicht geliefert seien, verzichte. Wir haben ihm die Karten erst einige Tage später zustellen können, worauf er die Annahme verweigerte. Wir haben nun die Karten an den Gast wirt geschickt, der sie bei dem Wiederverkäufer bestellt hatte. Die Adresse entnahmen wir dem Aufdruck der Karten. Der Gastwirt nahm die Karten an und bezahlte sie. Jetzt verlangt der Wieder verkäufer, der die Karten verweigert hat, die Provision von 20 v. H., da das Geschäft von ihm vermittelt sei, trotzdem er die Karten auf eigene Rechnung bestellt und verweigert hatte. Ist der Wieder- Verkäufer berechtigt, Rabatt zu verlangen ? Wenn uns der Gast wirt die Karten nicht abgenommen hätte, hätte der Wiederverkäufer doch unsern Schaden auch nicht ersetzt. Wir weigerten uns einen Rabatt zu bezahlen und bitten um Ihre Ansicht. Antwort: Fragesteller hat keinen Anspruch an den Kunden, da er die Verweigerung der Annahme der Karten stillschweigend genehmigte und über dieselben verfügte. Dagegen hat dieser allerdings Anspruch auf Provision, weil er dem Fragesteller die Gelegenheit zum Verkauf der Karten nachwies, wenn er auch das Geschäft nicht vermittelte. Als Provision für den Nachweis allein wäre jedoch halbe Provision vollauf genügend.