Volltext Seite (XML)
In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschiner Str. 97—103, an jedermann abgesehen. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Schneidvorrichtung für Maschinen zum Bekleben von Papp deckeln u. dgL von Ernst Hoffmann in Niederschlema. DRP 242709. Zusatz zum DRP 177755 (Kl. 55). Vgl. Papier-Zeitung, 1906 S. 3851. Anstatt eines Schnurenrades mit Treibschnur, wie im Haupt patent angegeben, findet hier eine durch Treibriemen angetriebene Riemscheibe v Anwendung. Mit ihrer Nabe lose auf dem hohlen Ansatz des festen Trägers u laufend, enthält diese Riemscheibe innerlich den Sperrzahnkranz x. Mit dem bezüglichen freien Ende der sonst das halbstarre Scharniergelenk nebst Fühler i k. und die Nockenscheiben h h aufnehmenden Welle g ist die Stirn scheibe z fest verkuppelt, in welcher sich der doppelnasige Riegel y führt. Die eine Nase desselben ist nach den Sperrzähnen des Kranzes X keilförmig zugeschärft, die ihm benachbarte dagegen stumpf. Hinter dem Zahnkranz x sitzt der an seiner Hohlfläche exzentrisch verlaufende Ablenker w fest auf dem hohlen Träger ansatz, auf welchem er mit seinem ringförmigen Teile der Riem scheibe v zugleich als Stellring dient. Bei der Stellung nach Bild 2 wird der durch eine Feder gegen die Zähne des Kranzes X gedrückte Riegel y mit dem abgestumpften Teil seiner Nase von der exzentrischen Hohlfläche des Ablenkers w so weit in seine Stirnscheibe z zurückgedrängt, daß der keilförmige Teil seiner Nase sich außer Eingriff mit‘dem Zahnkranz befindet. Die Welle g bleibt daher im Verlauf des Arbeitsganges so lange stillstehen, bis sie durch die bekannte anderweitige Betätigung vom Fühler k aus wieder an der Umdrehung teilnimmt, wobei dann der Riegel y die Verkupplung zwischen Zahnkranz oder Scheibe v und Welle g so lange aufs neue herstellt, bis sie durch li streifen der stumpfen Riegclnase an die Ablenkerhohlfläche wieder aufgehoben wird. Dieser Wechsel zwischen Betätigung und Auslösung der Welle wiederholt sich periodisch, ohne daß er in seiner Genauigkeit durch etwaige Erschlaffung des treibenden Mittels beeinträchtigt werden könnte. Patent-Ansprüche: 1. Schneidvorrichtung für Maschinen zum Bekleben von Pappdeckeln u. dgl. nach Patent 177755, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (g) der Nockenscheibe nach dem Eindringen des Fühlers in das Beklebepapier durch Einschaltung einer Kupplung so lange zwangläufig von der Maschine aus gedreht wird, bis der Fühler wieder in seine Bereitstellung gelangt. 2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß auf der Welle (g) der Nockenscheibe quer ver schiebbar zur Welle (g) eine (durch Feder vorgeschobene) Schaltklinke (y) angeordnet ist, welche durch ein am Maschinen gestell befestigtes Kurvenstück (w) aus dem Bereich ihres Sperr kranzes (x) entfernt wird. Als Spitzenschoner dienender Radiergummihalter für Blei stifte von Albert Zimmermann in Eningen u. Achalm, Württbg. DRP 240218 (Kl. 70). Die Hülse a wird mittels eines Ringschiebers b in bekannter Weise auf dem Bleistift c festgehalten. Um die Hülse a ist eine Schraubenfeder f gewunden, die von einer zweiten Hülse d um geben ist. Der Radiergummi e sitzt in einer Fassung g, die zwei seitlich aus den Schlitzen] i hervorstehende Ansätze h aufweist und in dem Halter verschiebbar ist. Die Feder f hat das Be streben, die Fassung g mit dem Gummi in den Halter hinein zuziehen. Die Schlitze i sind mit einer Anzahl Sich paarweise gegenüberstehender Ausschnitte versehen. Der Halter ist am oberen Ende etwas verjüngt, um dem Gummi beim Gebrauch entsprechenden Halt zu geben, ohne ihm jedoch beim Austreten aus dem Halter hinderlich zu sein. Soll der Gummi in Gebrauch genommen werden, so kann dies auf zwei verschiedene Arten ermöglicht werden. Ist der Bleistift noch lang genug, so schiebt man ihn so weit in den Halter hinein, bis der Gummi e daraus hervortritt, wie aus Bild 2 zu ersehen ist. Nimmt man jetzt den Halter ab, um ihn als Spitzenschoner für den Bleistift zu verwenden (Bild 1) so wird der Gummi durch die Feder / selbsttätig zurückgezogen, so daß er vor Beschmutzung geschützt ist. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Ist der Bleistift aber schon zu kurz, um das Hinausschieben des Gummis bewirken zu können, so muß dies von Hand bewerk stelligt werden, indem man die Fassung g mittels der seitlichen Ansätze h vorschiebt (Bild 3). Die Feststellung geschieht durch geringe Drehung der Fassung, so daß sich die Ansätze h in die entsprechenden Ausschnitte der Schlitze i legen und auf diese Weise den selbsttätigen Rückgang des Gummis verhindern. Je nachdem der Gummi mehr oder weniger abgenutzt ist, kann er in den Ausschnitten des Schlitzes i in verschiedener Höhe festgestellt werden. Um den Gummi wieder zurückgehen zu lassen, braucht man nur seitlich gegen die Ansätze h zu drücken, damit diese wieder in die Längsschnitte i einfallen. In dem Halter kann ein längerer Gummi untergebracht werden, der sich leicht erneuern läßt. Patent-Anspruch: Als Spitzenschoner dienender Radiergummihalter für Blei stifte, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummi in einer unter Federkraft stehenden Fassung sitzt, die beim Nichtgebrauch selbsttätig in den Halter zurückgezogen wird, während sie beim Gebrauch durch den Bleistift herausgestoßen und durch Fest klemmen des Bleistiftes mittels eines auf der Schutzhülse ver schiebbaren Ringes gleichzeitig festgestellt werden kann.