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Haftung des Betriebsleiters bei Unglücksfällen Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Die Strafkammer Hohensalza hat am 17. Juni den Direktor Justus Zierold wegen fahrlässiger Tötung zu einem Monat Gefängnis verurteilt. In der Stärkefabrik Bonislaw G. m. b. H., in der Nähe von Hohensalza, war in der Nacht zum 10. Januar der Arbeiter R. bei der Arbeit verunglückt und am andern Tage an den Folgen der schweren Verletzungen gestorben. R., der gerade damit beschäftigt ■ war, die Stärke-Stücke auf eine Förderschnecke zu schaufeln, kam mit seinem Rock an einen Schraubenmutter-Kopf, der unverkleidet, war; dadurch geriet er mit dem Rock weiter in eine Welle, die ihn* mitriß und umherschleuderte, bis er, aus den zerfetzten Kleidern.; fliegend, mit mehrfachen Knochenbrüchen und inneren Verletzungen, liegen blieb, an deren Folgen er andern Tages starb. Fahrlässiges’ Verschulden an diesem Unglücksfall ist dem Angeklagten zur Last 2 gelegt, weil er es, den gesetzlichen Bestimmungen zuwider unter lassen hatte, die Maschinenteile, die im Betriebe eine Verletzung der Arbeiter herbeiführen können, verkleiden zu lassen. In der Re- vision behauptete der Angeklagte, daß ihn, der im Juli 1909 als kauf-e männischer Leiter der Fabrik angestellt worden sei, die technische Seite des Betriebes nichts angegangen habe, und daß die Verschalung) der einzelnen Maschinenteile Sache des technischen Leiters gewesen sei. Das erkennende Gericht hat indessen festgestellt, daß sich die Befugnis des Z. im Laufe der Zeit dermaßen erweitert hatte, daß ihm gegenüber der technische Leiter nichts mehr zu sagen hatte; er galt als Direktor und Betriebsleiter und hätte sich als solcher um; den gesamten Betrieb kümmern müssen. Dieser Ansicht schloß sich* auch das Reichsgericht am 17. November an, indem es dem An-i geklagten namentlich auch deshalb Fahrlässigkeit zur Last legte,, weil dieser es unterlassen hatte, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates auf das Fehlen der Verschalungen aufmerksam zu machen. Daher wies das Reichsgericht die Revision ab. (Aktz. 4 D. 837/11.) Panierlocl- Amparate l Masohinen für alle Zwecke («w« J. C. Mosetter, Karlsruhe i. B. radthriefe » 1£. 8X. 5 g. 10 g. 25 g 0.3a. 6,75 5,70 5,60 6.40 6,80 p. J m. - 6,60 6,35 6,— 5,75 5,50 . . 2 Hadnalmekarten und 5 aketadremen billigt:! Gruf Dürgene, Buchbt., annove Ernst Kunz & Co. Berlin SW 68, Alexandrinenstr 105-106 Schreibwaren-Fabrik Berger & Wirth, Farbenfabriken, Leipzig T«l*|r.-A4r. - Eerlin, Barman. Hamburg, Amsterdam, Budapest, . rephe ( Eerjorwirt % Florenz, London, New York, Paria, 8t. Fatarabarg ‘ Br. ittu. 488 Farben für alle graphischen Zwecke Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform, Licht druck-Walzenmasse u. Tropenmasse, Walzengiessanstalt. Neuheiten:Victoria-Druckbronze f.Buch-u.Steindruck,Platln- deckfarben (brillante Farben auf dunklem Grunde), Metatonfarben (Duplexfarben, verbessert), Prägedruckfarben, Viscosine, Zusatz- mittel Perfektine (unentbehrlich für Chromo-Druck). [46218 ' Deutsche Kreppfabrik " BERLIN N 4 Georg Bürger Wöhlertstr. 12 Fernsprecher Amt III Nr. 2146 (46850 Zur Messe Leipzig 1 Petersstrasse 44, II. Etage, Zimmer 4 Grösste Spezial-Fabrikation feinster Servietten, Tischläufer etc., gekreppt und glatt, einfarbig bis sechsfarbig, in allen Preislagen Seidenkrepp-Papiere in allen Preislagen, einfarbig und bedruckt, in den feinsten Farben und eleganten Dessins " tü Exhaustoren Propeller mit Dampfturbinenantrieb Ventilatoren für alle Zwecke, selbsttätig für elektrischen, Riemen- und Wasserbetrieb, W. Hanisch & Cie. Berlin N 37, Kastanlen-Allee 84 [41322 Ablegemappen bewährte Systeme in ver schiedenen Einbandarten Dies ist die Leitz-Ablegemappe Nr. 17 (7 cm) und Nr. 18 (8 cm) r49505 Louis Leitz, Feuerbach (Württ.)