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Handtücher aus Papierstoff Die Deutsche Gesellschaft für Volksbäder in Berlin SIV U, Bernburger Straße 14, hatte im August 1910 einen Wettbewerb zur Erlangung von zweckmäßigen und preiswerten Handtüchern aus Papierstoff für Gelegenheiten zum Händewaschen aus geschrieben. Dem Wettbewerb wurden folgende Haupt bedingungen zugrunde gelegt: 1. Die Handtücher müssen derartige Abmessungen haben, daß bei verständiger Handhabung eines für das Ab trocknungsverfahren genügt. Nur wenn die Industrie etwa in der Lage ist, zwei kleinere Handtücher billiger herzustellen, als ein größeres, dürfen die bescheideneren Maße gewährt werden. 2. Der Papierstoff muß für seinen Zweck geeignet, d. h. wasseraufnahmefähig sein, ohne zu erweichen und zähe genug sein, ohne bei der Benutzung zu zerreißen. Da bei ist vorauszusetzen, daß das Abtrocknen der Hände nicht durch Betupfen mit dem angebotenen Material, sondern wie bei Gewebstoffen durch ein maßvolles Abreiben erfolgt. Der Papierstoff darf weiter beim Zusammenlegen oder Falten nicht brechen und muß auch derartig beschaffen sein, daß er von Automaten oder ähnlichen Vorkehrungen in größeren Mengen aufgenommen und von diesen Apparaten ohne Schwierig keit einzeln abgegeben werden kann. 3. Die Papierhandtücher sollen an geeigneter Stelle des Randes, aber nicht größer als für deutliche Erkennbar keit nötig, wasser- und reibefest bedruckt werden können und zwar mit der Firma des Fabrikanten eventuell unter Angabe der Bezugspreise des Fabrikats, sowie mit einem kurzen Hinweis darauf, daß dieses von der Deutschen Gesellschaft für Volksbäder in einem öffentlichen Wettbewerbe preisgekrönt worden ist. 4. Von besonderer Wichtigkeit ist die. preiswerte Her stellung und Abgabe der Handtücher. Liegt doch eine solche im gleichen Maße im Interesse des Fabrikanten als auch in demjenigen der öffentlichen Gesundheits pflege. Die Preisbemessung ist demnach neben der Güte der Handtücher für deren Beurteilung durch das Preis gericht ausschlaggebend. Zur Beurteilung der Proben wurde ein Preisgericht eingesetzt, bestehend aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Aus schusses der Deutschen Gesellschaft für 'Volksbäder, nämlich den Herren Professor Dr. Brieger, Geheimer Medizinalrat, Vorsitzender, Ministerialdirektor Hinckeldeyn, Exzellenz, Wirklicher Ge heimer Rat, Stellvertreter des Vorsitzenden, Admiral von Hollmann, Exzellenz, Staatssektetär a. D., Stellvertreter des Vorsitzenden, A. Herzberg, Königlicher Baurat, Generalsekretär Matzdorf, Magistratsbaurat, stellvertr. Generalsekretär, Kommerzienrat Rud. von Koch, Schatzmeister, James Simon, stellvertr. Schatzmeister, Dr. F. Aschrott, Landgerichtsdirektor a. D. Böttger, Geheimer Ober-Baurat. Dr. Darmstädter, Professor, Dr. Dietrich, Geheimer Ober-Medizinalrat, Direktor B. Knoblauch, Kommerzienrat, Professor Dr. Rubner, Geheimer Medizinalrat außerdem aus Herrn Geh. Regierungsrat Dr. ing. Carl Hofmann, Herausgeber der Papier-Zeitung und aus Herrn Ingenieur Max Sielaff als Sachverständigen für die Automatenfabrikation. Bei der Bemessung der Preise war sich die Deutsche Ge sellschaft für Volksbäder — die auch nur über bescheidene Mittel verfügt — klar darüber, daß sie nicht in der Lage ist, dem vollen Aufwand der Wettbewerber entsprechende Beträge zur Ver fügung zu stellen. Der Haupt wert der zu erringenden Preise beruht aber wohl in dem mit Sicherheit zu erwartenden starken Gebrauch des Fabrikats durch die Oeffentlichkeit und damit in dem Fabrikationsgewinn, sowie in der in Nr. 3 der Bedingungen bereits erwähnten Berechtigung der Preisträger, ihren Erzeug nissen die Aufschrift aufzudrucken: „In einem öffentlichen Wettbewerb an erster (zweiter usw.) Stelle preisgekrönt von der Deutschen Gesellschaft für Volksbäder.” Um jedoch auch kleinere Betriebe durch eine Beihilfe zur Teilnahme am Wettbewerb anzuregen, setzte die Deutsche Gesellschaft für Volksbäder aus: einen ersten Preis in Höhe von 300 M. ,, zweiten ,, ,, ,, ,, 200 ,, ,, dritten ,, ,, ,, ,, 100 ,, Die sich am Wettbewerb beteiligenden Proben waren bis zum 15. Juli 1911 bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft ein zureichen. Am 26. Januar 1912 hielt das Preisgericht eine Sitzung, in welcher beschlossen wurde, die verspätet eingegangenen Proben einer rheinischen Firma nicht mehr zur Bewerbung Zuzulassen. Vier Sendungen mit den Kennworten Rhenus, Castor, Pollux und Famos waren rechtzeitig eingetroffen und wurden geprüft und besonders auch wiederholten und eingehenden Ver suchen hinsichtlich der Bewährung beim Abtrocknen der Hände unterworfen. Es wurde dann beschlossen, die Preise wie folgt zu verteilen: Den ersten Preis in Höhe von 300 M. dem Wettbewerb mit der Probe Castor, den zweiten Preis in Höhe von 200 M. dem Wettbewerb mit der Probe Rhenus, den dritten Preis in Höhe von 100 M. dem Wettbewerb mit der Probe Famos. Die Namen der Wettbewerber sind: Für die Probe Castor: die Autorol-Gesellschaft m. b. H. in Berlin S 42, Luisen-Ufer 34, für die Probe Rhenus: die Firma Georg Löbbecke, Papierfabrik in Oberlahnstein a. Rh., für die Probe Famos: die Firma Ferdinand Emil Jagenberg in Düsseldorf. Eine Ausstellung der im Wettbewerb geprüften Proben soll auf der Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Volksbäder 1912 stattfinden. Die Gesellschaft behält sich weiter vor, über Vorkehrungen für die Angabe von Papierhand tüchern an das Publikum sowie über Maßnahmen zur Förderung eines sparsamen Verbrauchs solcher Handtücher in Beratung zu treten. Preiskartell der Kontormöbelfabrikanten Im Papierhaus hatten sich auf Anregung des Herrn Justiz rats Wilmersdoerffer in letzter Zeit wiederholt die bekanntesten deutschen Büromöbelfabrikanten zusammengefunden, um über die Lage der Büromöbelherstellung und besonders über eine Preissteigerung ihrer Erzeugnisse zu beschließen. In der stark besuchten Versammlung vom 30. Januar 1912 wurde hervorgehoben, daß der Absatz von Büromöbeln im In- und Auslande nichts zu wünschen übrig lasse und stetig zu nehme. Durch gegenseitige Unterbietungen der Erzeuger aber sei es bisher unmöglich gewesen, den erforderlichen Nutzen zu finden. Verständigung der Erzeuger untereinander solle die Grundlage für entsprechende Preiserhöhung der Erzeugnisse der gesamten Kontormöbelfabrikation schaffen. Anderseits wurde nicht verkannt, daß gerade im Kontor möbelfach so verschiedenartige Gegenstände hergestellt werden, daß es fast ausgeschlossen erscheine, für diese so stark von einander abweichenden Gegenstände allgemeine Einheitspreise und gleiche Verkaufsbestimmungen aufzustellen. Diese großen Schwierigkeiten glaubte man dadurch am besten zu überwinden, daß zunächst für gewisse gangbare, sich mehr oder weniger ähnelnde Stücke Einheitspreise aufgestellt werden. Es wurde ferner kein Zweifel darüber gelassen, daß, falls solche Einigung unter gleichzeitiger allgemeiner Erhöhung der Preise nicht zu stande käme, dennoch die einzelnen Fabrikanten für sich mit Rücksicht auf gestiegene Löhne und teurer gewordene Rohstoffe die Preise erhöhen müßten.