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Briefkasten Der Frage muß 10-P-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unbercksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewahr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Lohnbuchhaltung Zur Frage 11717 in Nr. 103 von 1910. Ich kann mich der Auf fassung meines Herrn Kollegen so ohne weiteres nicht anschließen. Gewiß ist es für Bilanzzwecke gleichgültig, ob das Lohnkonto mit dem Bruttobetrag der Löhne belastet und ein anderes Konto, nennen wir es Arbeiterversicherungskonto, für die den Arbeitern einge haltenen Krankenkassenbeiträge usw. erkannt wird, oder ob das Lohnkonto einfach mit dem Nettobeträge der Löhnung belastet wird. In einem Fabrikbetriebe z. B. kommt aber außer der ziffer mäßigen Richtigkeit einer Buchung vor allen Dingen deren wirt schaftliche Bedeutung in Betracht, und von diesem Gesichtspunkte aus ist entschieden vorzuziehen den Bruttobetrag der Löhnung dem Lohnkonto zu belasten und die eingehaltenen Beträge einem andern Konto gutzuschreiben, um die Beträge, die von dem Geschäft für Invalidenmarken oder für Krankenkasse zu bezahlen sind, diesem Konto zu belasten. Auf diese Weise werden diese Beträge sofort als ein Bestandteil der Generalunkosten ausgewiesen. Nehme ich z. B. an, daß ein Werk bei einem Bruttolohnbetrag von 70 000 M., dann 3000 M. für Versicherungsbeiträge usw., 140 000 M. General unkosten hat, so sind bei der Kalkulation dem Lohnbetrag 200 v. H. Generalunkosten zuzuschlagen, um auf den Einstandspreis zu kommen. Würde man nun in einem solchen Werke einfach die Nettolöhne verbuchen, so würde sich in obigem Beispiel die Verrech nung insofern ändern, als anstatt 70 000 M. Löhne nur 67 000 M. und anstatt 140 000 M. Generalunkosten nur 137 000 M. verbucht würden, d. h. auf die Nettolöhne wären 204,4 v. H. Generalun kosten zu schlagen. Da nun bei den Vorkalkulationen aus naheliegenden Gründen nur mit den Bruttolöhnen gerechnet werden kann, so würde ein zu hoher Prozentsatz der Generalunkosten mitverrechnet werden, und der Erfolg könnte sein, daß bei der heutigen Zeit, wo alles auf den Pfennig ausgerechnet ist, ein Auftrag verloren geht, der bei richtiger Kalkulation nicht von der Konkurrenz fortgeholt worden wäre. Kurt Mathee. Abfall der Papierhülsenfabrik Zur Frage 11788 in Nr. 6. Die in Papierhülsenfabriken beim Rollenschneiden anfallenden 6 bis 10 cm breiten Streifen werden in der Regel auf kurze Selfaktor-, Kreuzspulen- oder Kammgarn ketthülsen verarbeitet; schmälere Streifen kommen in den Abfall. Die Verwendung der Streifen richtet sich immer nach Farbe, Be schaffenheit und Grammgewicht. Das Einfachste ist allerdings, die Rollenbreite der Papiere bei Bestellung gleich so zu wählen, daß möglichst wenig Abfall beim Schneiden entsteht. Größere Hülsenfabriken haben zumeist ihren Betrieben eine Pappenfabrik angegliedert, in welcher die gesamten Abfälle zu Packpappen usw. für den eigenen Bedarf verarbeitet werden. H. Provision und Tätigkeit des Reisenden Zur Frage 11811 in Nr. 8. Der Fragesteller kann nicht nur den Nutzenentgang an Spesen beanspruchen, wenn er nicht auf die Reise geschickt wird, sondern auch einen Entgang an Provision. Die Höhe ließe sich durch die Verkäufe feststellen, die der Frage steller nachmittags tätigt. Eine Anstellung zur Probe kennt das Gesetz nicht, d. h. der Brotherr kann den Reisenden nach Ablauf der Probezeit von 3 Monaten nicht ohne weiteres entlassen, sondern er muß 6 Wochen vor dem nächsten Quartalsschluß kündigen. Wenn also die dreimonatige Probezeit mit dem 1. Februar ab gelaufen ist, so muß dem Fragesteller Mitte Februar zum 31. März gekündigt werden. F. T. (Diese Anschauung ist irrig. Hier ist das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit, d. h. auf 3 Monate eingegangen und endet mit dem Ablauf dieses Zeitraumes ohne weiteres. Siehe ,,Denkschrift zu dem Entwurf eines Handelsgesetzbuchs“, Berlin, Verlag J. Guttentag, 1897. Schriftleitung.) Zuschuß für den Buchbinder 11820. Frage: Ich erhielt zum Einbinden die Druckbogen für ein Prachtwerk, das an Private zum Preise von 20 bis 25 M. verkauft wird: Quartformat, Einband % Bockleder mit Leinwand seiten, reicher echt Gold- und Reliefprägung, Umfang rund 74 Bogen zu 16 Seiten, Stärke 6 cm, Auflage 4200 Stück. Ist bei obigem Werk ein Zuschuß von 5 v. H. zu viel ? Hat der Besteller das Recht, den ihm zu viel erscheinenden Zuschuß dem Buchbinder zu berechnen ? Antwort: Der Zuschuß erscheint zu hoch. Konnte Frage steller wegen der Eigenart der Arbeit mit dem üblichen Zuschuß von 2 bis 3 v. H. nicht auskommen, so mußte er dies dem Auf traggeber vor Ausführung der Arbeit mitteilen. Papprollen miFu.ohneyerschluss z.Versenden U.AuFbe- wahren v -°latafen,Bildern,Zeichnungen etc. .Pohl.Lepziq-Pl. F. Welland, Liebenwerda Zeichen- und Messgerätefabrik ArnstüdterBriefumschlagfubrik Paul Winkler, Arnstadt 1. Thür. Gute und billige Bezugsquelle für Geschäftsbriefumschläge Lohnbeutel, Katalogtaschen Musterbeutel, Extraformate etc. auch mit Klammerverschluss. 47408 Fenster - Briefumschläge Klosettpapiere Vorzügliche eagrim.(Sk)mapce Elegante [«'“ Qualitäten NODD "* Ausstattung Koester & Cie., Rollenpapierfabrik, Stuttgart Millionen an Nationalvermögen gehen jährlich dureh Feuer verloren- Der Trockenfeuerlöscher „Subitex" erstickt bei sofortigem Gebrauch jeden Brand im Keime. 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