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Satz auch gilt. Y, Druckerei in B Uferstrasse 4a Berlin NW 20 Selbst der Fuchmunn wird die auf dem [44428 ist überall da zu empfehlen, wo sich andere Klebstoffe als unzureichend erwiesen haben. Diese Marke stellt ein Produkt von hervor ragender Ergiebigkeit u. grosser Klebkraft dar und ist ausserordentlich sparsam im Gebrauch Leipzig, Chemnitz, London, Paris, Petersburg, Turin [60092 hergestellten Vervielfältigungen kaum als solche erkennen, so täuschend ist die Ueberein stimmung mit Original-Schreibmaschinenschrift. Der Debego arbeitet nach einem neuen Prinzip mit Typenstangen und Setzapparat und liefert unbegrenzte Auflagen von einem Satz. Verlangen Sie von uns ausführliche Listen, Druckproben und Verkaufsbedingungen Deutsche Bürobedarfs-Ges ellschaf t Goslar am Harz Nickelrand - Etiketten M. Kragen & Co., Breslau II [49974 Abt. Ii Papierwarenfabrik Abt. II: Metallkurzwarenfabrik Von der Druckerei Y in B ging mir ein Auftrag laut bei liegender Originalkarte zu. Beide Sorten Briefbogen mit Kuverts wurden mit Prägung geliefert, die Druckerei stellt mir aber die ersten 500 Bogen mit Kuverts zur Verfügung, da diese ohne Prägung bestellt seien, was aus dem Punkt hinter ,,Kuverts" hervorgehen solle. Ich bin dagegen der Meinung, daß ich die Bestellung nicht anders auffassen konnte. Es mußte ausdrücklich bemerkt sein „ohne Prägung“, oder diese Sorte mußte nach derjenigen mit Prägung angeführt werden. Schließlich hätte es auch wohl genügt, wenn mit der zweiten Sorte eine neue Zeile begonnen wurde. Die Druckerei _ und ich sind übereingekommen, durch Ihren Schiedspruch fest stellen zu lassen, wer den Schaden zu tragen hat. X, Druckerei in A Von Fachleuten, die wir beiragten, faßten zwei den Auftrag so auf, wie der Besteller und zwei wie der Lieferer. Somit haben beide Teile gefehlt: Der Besteller, weil er den Auftrag nicht deutlich genug abfaßte, und der Lieferer, weil er die Absicht des Bestellers nicht durch Rückfrage feststellte. Daher ent scheiden wir, daß beide Teile den durch das Mißverständnis entstandenen Schaden je zur Hälfte tragen sollen. Mißverstandener Auftrag 993. Schiedspruch Echledsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Die Prägeanstalt X in A wird Sie bitten, über folgende zwischen uns entstandene Streitfrage zu entscheiden. Am 23. Dezember 1911 erteilten wir der Prägeanstalt einen Auftrag mit folgendem Wort laut: ,,500 Briefbogen, Größe 21x26, Papierqualität 11 (Leinen) nebst Kuverts. 100 Bogen Nr. 137 W. liniiert mit Kuverts ohne Seideneinlage, Prägung blind „J. S.“ ohne Krone, Prägungs-Aus führung wie bei Qualität 14.“ Hierauf lieferte die Prägeanstalt alle Bogen und Kuverts (also 600) mit Prägung. War die Annahme, daß alle Bogen mit Prägung sein sollten, richtig ? Wir sind der Meinung, daß das Punktzeichen hinter den beiden Wörtern „nebst Kuverts“ klar und deutlich dar legt, daß die Bemerkungen für die 500 Bogen beendet sind, und wenn im zweiten Satz etwas von Prägung steht, dies nicht für den ersten Qualitäts-Kalt- Leim für aussergewöhnlich hohe Ansprüche Kurztypen-Flach Vervielfältiger Nr. 2 Proben kostenlos von den alleinigen Fabrikanten Rekordol-Kaltleim-Fabrik der Firma: Praktische Maschinen G. m. b. H.