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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Kosten der Tratte Zur Frage 11761 in Nr. 2. In der Antwort zu dieser Frage wurde irrtümlich ausgeführt, daß dem Wechselinhaber, der den Protest unterläßt, nur der Aussteller wechselmäßig haftbar sei. Vielmehr gibt jeder Indossant durch den Vermerk „ohne Kosten" kund, daß er den Protest erläßt ohne von der wechselmäßigen Haftbarkeit befreit zu werden. Dagegen befreit ihn der Vermerk „ohne Kosten" nicht von der Erstattung der Protestkosten, wenn der Wechsel inhaber trotzdem den Protest erhebt. Korrespondent Zur Frage 11763 in Nr. 2. Wir halten die Antwort auf diese Frage nicht für erschöpfend und glauben, daß gerade der Haupt grund des Verlangens nach Stenographie-Kenntnis unerwähnt blieb. Um nämlich das zeitraubende Diktieren zu sparen, werden vielfach die Briefe vom Korrespondenten stenographiert, um nach -diesem. Stenogramm auf der Maschine niedergeschrieben zu werden. Wir haben mit dieser Einrichtung die besten Erfahrungen gemacht. Dazu benötigt der Korrespondent Stenographie, ohne daß ihm diktiert wird; es bleibt ihm vielmehr vollständig überlassen, nach 'kurzen Angaben die Briefe selbständig abzufassen. Bürobedarfs-Fabrik Arbeit mit Schneidschriften 11773. Frage : Wie verfährt man bei der Arbeit mit der Schneid- Schrift, um reinen und guten Druck zu erzielen. Antwort: Schneidschriften werden zur Herstellung von wirkungsvollen Reklameplakaten verwendet. Es sind Präge schriften mit Schneidekante zum Ausstanzen und Aufprägen von Papierbuchstaben auf Karton oder Pappe, oder kombinierte Präge- und Farbdruckschriften mit Schneidekante zum Aus stanzen und Aufprägen von Papierbuchstaben mit gleichzeitigem Farbdruck. Um wirkungsvolle Plakate herzustellen, bedarf es keiner besonderen Uebung und Erfahrung. Der Schriftsatz muß nur möglichst gleichmäßig auf eine gußeiserne Unterlag platte aufgeklebt werden. Je nach der Stärke des in Frage kom menden Kartons wird dann der Druck eingestellt und der erste Versuch gemacht. Zeigt sich dabei, daß die Buchstaben noch nicht ganz ausstanzen oder noch nicht genügend auf dem Karton haften, so muß mit dem Drucksteller der Tiegeldruckpresse, gradweise höher gegangen werden, bis der gewünschte Druck erreicht wird. Sollte nur ein einzelner Buchstabe nicht genügend auf dem Karton haften, so muß die betreffende Stelle des Tiegels — bei Prägepressen der Schlitten — durch Aufkleben von Papier entsprechend zugerichtet werden. Schneidschriften-Fabrik Wasserdichtes unzerreißbares Papier 11774. Frage: Gibt es Papier oder dünne Pappe, welche sehr stark ist und sich stanzen läßt, dabei lüft- und wasserdicht ist oder sich lüft- und wasserdicht machen läßt ? Es handelt sich hier um Konservenbüchsen. Wir lasen in „Het BataViaansch Nieuwsblad" (Holländisch-Indische Zeitung), daß man beim Holländischen Kriegs ministerium Proben von einer Sorte Papier nahm, das sich nicht zerreißen läßt, lüft- und wasserdicht sein soll und auf keinen atmo sphärischen Eindruck reagiert. Können Sie uns angeben, wo dieses Papier ist und ob es zu bekommen ist ? Antwort: Es gibt Papiere und Pappen von hervorragender Festigkeit. Diese müssen aus besonders festen Rohfasern unter •entsprechend sorgfältiger Mahlung hergestellt werden und sind infolgedessen teuer. Durch Tränken mit geeigneten Stoffen lassen sic sich auch bis zu gewissem Grade lüft- und wasserdicht machen. Es gibt in Deutschland mehrere Hersteller von besonders zähen Papieren, und ihre Namen können durch Frage im Anzeigen teil unseres Blattes ermittelt werden. Japanische Handpapiere, besonders die anstelle von Leder benützten Lederpapiere, dürften die erwähnten Eigenschaften aufweisen. Gummi auf Kaliko und Pausleinen streichen 11775. Frage: Gibt es ein Mittel, um den Gummiaufstrich auf Kaliko- und Pausleinen festhaftend zu machen, entweder durch vorheriges Bestreichen des Stoffes oder durch Zusatz zum flüssigen Gummi (Dextrin, Arabicum usw.) ? Die etwas fettige Oberfläche der erwähnten Stoffe verursacht nämlich Abspringen der trockenen Gummischicht, wenn solche ebenso wie auf Papier usw. aufgestrichen wird. Antwort: Um den Gummiaufstrich auf Kaliko, Paus leinen u. dgl. festhaftend zu machen, setze man 30 grädige Chlor kalzium- oder Chlormagnesiumlösung dem flüssigen Gummi aus Dextrin oder Arabikum zu. Dadurch wird Abspringen der trockenen Gummischicht von der fettig präparierten Ober fläche verhütet. Auch etwas Kapillar-Sirup genügt als Zusatz des flüssigen Gummis. R. Faltschachteln 11776. Frage: Ich sende Ihnen beifolgend einige Zigaretten schachteln ein. Von diesen sandte ich einer Fabrik in B. in einer Kiste 1900 Stück, sie sendet sie jedoch nach kurzer Zeit an mich zu rück mit der Begründung, die Schachteln wären alle in solchem Zustande wie beiliegendes Muster in B. angekommen. Ich habe von genau derselben Güte an genannte Fabrik mehrere Sendungen gesandt, und nie ist eine Klage in dieser Weise erfolgt. Die Schachteln sind hier in tadellosem Zustande gut trocken abgesandt und in der Kiste selbst eng aneinander geschichtet sorgsam verpackt. Ich kann mir nicht erklären, worauf die braunen Flecke zurückzuführen sind und bitte um Ihre Meinung hierüber. Antwort: Die Faltschachteln sind zu 6 in Wellpappschachteln gepackt. Sie weisen auf allen Flächen rötlichbraune Schmutz flecke auf, die sie für ihren Zweck fast unbrauchbar machen. Es hat den Anschein, daß die Flecke bei Verarbeitung der be druckten Bogen zu Faltschachteln in der Maschine entstanden sind. Beteiligung und Gewinnanteil 11777. Frage: 1. Im Jahre 1910 wurde ich an dem Unternehmen, in welchem ich tätig bin, mit 2000 M. beteiligt, siehe beiliegende Urkunde. Kann ich bei Ausscheiden aus derFirma die 2000M. fordern ? Neben diesem schriftlichen Vertrag war allerdings die Rede davon, daß ich die Summe nur nach weiterer zehnjähriger Tätigkeit erhalte, bei früherem Fortgange solle ich aber den entsprechenden Teil betrag erhalten. Meiner Ansicht nach haben mündliche Abreden neben schriftlichen keine Gültigkeit. 2. Im März 1911 erhielt ich Prokura. Bei Besprechung dieser Angelegenheit — Ende Januar — sicherten mir meine Chefs eine nominelle Beteiligung von 10 000 M. zu. Das Kapital sollte ich also nie erhalten, wohl aber den darauf entfallenden Gewinn, da man mir sonst kein so hohes Monatsgehalt zahlen wolle.. Ich solle aber den Gewinnanteil, welcher mit meinem festen Einkommen ungefähr 5000 M. beträgt, am Schlüsse des Jahres zur freien Verfügung erhalten. Aus der Prokura wurde eine Kollektivprokura mit einem der Chefs, und nun will man mich auch um diese 1200 bis 1400 M. bringen. Aus Anstandsgefühl habe ich es unterlassen, mich zu erkundigen, wieweit die Angelegenheit gediehen ist. Vor wenigen Wochen erhielt ich auf meine Nachfrage die Antwort: „Wir sind davon abgekommen und können den Gewinn nicht in soviel Teile teilen“. Meine Chefs geben die Verabredung im Januar zu. Kann ich nötigenfalls gegen das Haus, ohne im Besitze eines schriftlichen Vertrages zu sein, im Klagcwege mit Erfolg vorgehen ? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: 1. Mündliche Abreden haben nach der Rechtsprechung neben dem schrift lichen Vertrage verbindliche Kraft, wenn feststeht, daß die Parteien noch zur Zeit des Abschlusses des schriftlichen Ver trages die Fortgeltung der mündlichen Abrede gewollt haben. 2. Die Abrede der nominellen Beteiligung mit 10 000 M. ist auch mündlich wirksam getroffen. Sie ist nach Lage der Sache als Zusage einer am Schlüsse des Jahres zahlbaren Ge haltserhöhung aufzufassen. Fragesteller kann die Erfüllung dieser Zusage im Klagewege erzwingen. Preisstellung für Tüten 11778. Frage: Nach welchen Grundsätzen berechnet man Tüten, oder gibt es eine Anleitung für die Tütenkalkulation ? Nach den Schleuderpreisen, die sehr häufig gestellt werden, sollte man annehmen, daß Kalkulationen nicht gemacht werden. Bei der guten Beschäftigung der Tütenfabriken erscheint das unverständlich. Antwort: In dem Aufsatz über „Tütenkleben in Heimarbeit'* von Heinrich Thümmes,. siehe Nr. 3 von 1909, erschienen ausführliche Angaben hierüber. Kündigungsfrist 11779. Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt durfte der Arbeit geber dem Angestellten zum 31. Dezember kündigen? Der An gestellte ist selbständiger Streichmeister und Leiter des gesamten Streichereibetriebes. Besteht die am 20. November erfolgte Kündigung zu Recht? Der 19. November war ein Sonntag. Der Arbeitgeber stützt sich hierauf, ebenso auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne die Gewerbeordnung und deren Kommentare in Betracht zu ziehen. Wie würde ein Gerichtsbeschluß im Falle einer Klage beim zuständigen Gewerbegericht ausfallen, und welche Paragraphen des Gesetzes finden hauptsächlich Anwendung, worauf sich das Gericht stützen könnte ? Kennen Sie ähnliche Fälle von Gerichtsbeschlüssen hierüber ? Antwort: Es ist zweifelhaft, ob Sonn- und Feiertage die Bestimmung des Gewerbegesetzes beeinflussen, wonach die Kündigung des Werkmeisters 6 Wochen vor Vierteljahrsschluß erfolgen muß. Danach mußte die Kündigung spätestens am Sonntag, den 19. November erfolgen. Trotzdem raten wir von einer Klage ab, da wegen des Sonntags das Gericht leicht zur Ansicht kommen kann, daß die Kündigung noch rechtzeitig erfolgt ist. (S. Nr. 103 von 1911, S. 3771.)