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108 PAPIER-ZEITUNG Nr. 3 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen« Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Fleckiger Sulfitstoff Zur Frage 11748 in Nr. 1. Fadenförmige Gebilde (Filamente) entstehen im Sulfitstoff mitunter auch auf folgende Weise: Es . bilden sich beim Werdegang der Zellstoffbahn auf dem Langsieb Zellstoffröllchen dadurch, daß beim Herausarbeiten einer dicken Stoffbahn zu leichte Deckelriemen benutzt werden, welche sich von der Stoffbahn zum Teil verdrängen lassen und zum Teil kleine Zell stoffnester unter sich aufnehmen. Durch die Schüttlung werden diese zwischen Sieb und Deckelriemen sehr fest und starr zusammen gerollt und gepreßt, und gelangen zum Teil wieder unter den Riemen hervor in die Stoffbahn. Treten sie dort heraus, wo noch sehr viel Wasser auf dem Sieb ist, so mischen sie sich wieder bis zu einem Drittel der Breite in die Zellstoffbahn und kommen mit dem Zell stoff ins Papier. Solche Knoten sind sehr schwer entfaserbar, sie werden im Ganzzeugholländer zum Teil entfasert und zerschnitten und gelangen als kleine Filamente durch die Knotenfänger auf die Papiermaschine. In dünneren Papieren werden sie unter der Preßwirkung breitgedrückt. F. F. Metallfolie auf Papier kleben Zur Frage 11751 in Nr. 1. Eine sehr gute Klebmasse für obigen Zweck erhält man, wenn man ein Gemisch von Bienenwachs, Erdwachs (Japanwachs), venetanischem Terpentin und syrischem Asphalt lack herstellt; die Lösung wird warm aufgetragen. Das Mischungs verhältnis muß man für jede Art Folien ausprobieren, aber venetia- nischer Terpentin und Wachs sind zu mindestens je 30 Teilen an zuwenden. So geklebte Folien sind fest, biegsam und zäh, ohne beim Biegen abzuspringen. Bei vermehrtem Wachszusatz muß auf einer beheizten Wärmetafel geklebt werden. F. F. Rechtspflege in Luxemburg 11767. Frage: Am 13. Juni 1911 lieferte ich an X in D. (Luxemburg) Drucksachen im Werte von 428 M. Nachdem' die • Firma die Ausführung dieser Drucke verschiedentlich bemängelt und die Zahlung verweigert hat, schreibt sie mir heute, daß sie die Rechnung bezahlen würde, jedoch erst am 1. Juli 1912. Gleich zeitig bietet sie mir ein Akzept über diese Summe an. Welche Sicherheit besteht für Forderungen in Luxemburg, und wird durch die Ueberlassung eines Akzeptes der Eingang des Betrages gewährleistet, wenn der Kunde zahlungsfähig ist ? In welcher Weise könnte andernfalls die Forderung beigetrieben werden ? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Ueber luxem burgisches Recht, insbesondere Wechselrecht, habe ich Näheres nicht ermitteln können. Es ist indessen bei der im allgemeinen gleichen Ausgestaltung des Wechselrechts in den europäischen Staaten kaum zu bezweifeln, daß auch in Luxemburg ein Akzept im wesentlichen dieselbe Bedeutung habe wie in den übrigen Ländern. Eine Anfrage beim deutschen Konsulat in Luxem burg dürfte hierüber Gewißheit verschaffen, insbesondere auch über die Art der Beitreibung. Soweit hier bekannt, liegt diese sowie die Klageerhebung in Luxemburg in der Hand der Ge richtsvollzieher. Gründung einer Papierhandlung 11768. Frage: Als gelernter Papierfachmann habe ich die Absicht, hier ein Papiergeschäft zu Ostern zu eröffnen. Ich besitze einen sehr guten Bekanntenkreis, auch in Büros und großen Maschinen fabriken. Die beabsichtigte Lage ist die Hauptgeschäftsstraße, und dort befinden sich zwei gute, alte Geschäfte, ich bin aber der Ueberzeugung, daß ein drittes Geschäft bestehen wird. Ich kann zwei Läden bekommen, beide liegen auf der Laufseite, der eine ist 7 m lang, 5 m breit mit Hinterzimmer, soll 3000 M. kosten und be sitzt ein Schaufenster. Der andere ist 12 m lang, 6,9 m breit und soll 3500 M. kosten. Nun besitze ich nicht soviel Mittel, daß ich gleich für 10 000 M. Ware hineinstecken kann. Wissen Sie Firmen, die ein Geschäft einrichten und amortisieren? Andernfalls kann ich etwas Geld leihen. Auch bitte ich um Mitteilung von einigen Firmen, die mittlere Ware führen. Antwort: Wir empfehlen dem Fragesteller, sein neues Geschäft so anzulegen, daß er es mit eigenen Mitteln betreiben kann, denn wenn er mit fremdem Geld arbeitet, so wird er den Löwenanteil des Nutzens dem Geldmann überlassen müssen, und wenn er alle seine Ware von einer Fabrik oder Großhandlung bezieht, die auf baldige Zahlung verzichtet, so gerät er in Ab hängigkeit von diesem Lieferer und kann nicht dort einkaufen, wo die Ware am besten und preiswertesten ist. Da der Haupt umsatz durch die Tätigkeit des Fragestellers bei Großverbrauchern erzielt werden muß, so könnte sich Fragesteller zunächst mit einem billigeren Geschäftsraum in einer Seitenstraße begnügen. Bezugsquellen und sonstige Geschäftsverbindungen lassen sich durch Benutzung unseres Anzeigenteiles ermitteln. Lieferung auf Kredit 11769. Frage: Einer unserer Agenten verkaufte Waren, und: es wurde ein Ziel von 30 Tagen vereinbart. Als Referenzen wurde: ein Auskunftsbüro aufgegeben. Da der Mann sehr auf Lieferung drängte, gab unserVertreter den Auftrag als eilig auf, und wir sandten die Ware gleich nach Eintreffen der Bestellung ab. Rechnung hatte: der Mann bereits in Händen, und der Vertreter ging erst einige Tage später auf das Auskunftsbüro und erkundigte sich, erhielt aber eine sehr schlechte Auskunft. Auch die anderen Auskünfte der weiter aufgegebenen Erkundigungsstellen waren sehr schlecht. Wir ließen, daher die Ware an einen anderen Kunden gehen und schrieben, dies dem Kunden, daß die über ihn eingeholte Auskunft sehr un günstig ist, und wir ihn bitten müssen, die Ware- gegen Nachnahme; oder vorherige Einsendung des Betrages zu nehmen. Der Kunde schrieb uns, hierauf lasse er sich nicht ein, er bestehe auf seiner Ver kaufsbedingung 30 Tage Kassa mit 2 v. H. Sind wir gezwungen, diesem Kunden zu liefern, da er zahlungsunfähig ist ? Er hatte noch 6 Wochen Zeit und konnte ruhig bei einer Konkurrenzfirma bestellen, nachdem wir geschrieben haben, daß wir den Auftrag: als zurückgezogen ansehen, wenn er. auf unsere Konditionen nicht eingeht. Wir bitten um Ihr Gutachten. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Nach § 321 BGB kann ein Kreditkauf vom Verkäufer nur dann in einen Barkauf umgewandelt werden, wenn nach dem Abschlusse; des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine- wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf den Kaufpreis gefährdet wird. War bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages der Käufer in schlechter Ver mögenslage, so bleibt nur noch die Möglichkeit, den Kaufvertrag nach § 119 Abs. 2 BGB wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Käufers, nämlich seine Kreditwürdigkeit, un verzüglich nach erlangter Kenntnis von derselben anzufechten. In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht eine An fechtung zugelassen, wenn die Umstände ergaben, daß ohne diesen Irrtum „ein verständiger Mann den Vertrag nicht ab geschlossen haben würde”. Dies wird man wohl auch im vorliegenden Falle annehmen und in dem Verlangen des Fragestellers, entweder den Kauf preis vorher einzusenden oder die Ware als Nachnahme ein zulösen, eine unverzügliche Anfechtung erblicken können, voraus gesetzt, daß dieses Verlangen sofort nach Empfang der un günstigen Auskunft an den Käufer gestellt worden ist. Die recht zeitige Anfechtung hat die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge und damit die Hinfälligkeit des Anspruchs des Käufers, auf Erfüllung. Französischer Zoll auf Perganientersatzpapier 11770. Frage: Wir senden Ihnen einliegend Muster von einem gelben Pergamentersatzpapier, welches wir nach Frankreich ein geführt hatten. In der Zollerklärung hatten wir das Papier als Pergamentersatzpapier bezeichent, cs ist aber nach Tarif-Nr. 461 III mit 60 Frank die 100 kg verzollt worden. In Ihrem Zollhandbuch steht nun unter der angegebenen Tarif-Nr. (461 III) „Papier mit Schwefelsäure behandelt zum Zollsatz von 20 Frank die 100 kg.“ Ist das Papier mit 60 Frank richtig verzollt, oder ist der Tarif mittler weile auf 60 Frank erhöht worden ? Unserer Meinung nach kostet: das Papier nur 20 Frank Zoll, wie dies in Ihrem Handbuch angegeben ist, und wir bitten Sie uns hierüber Aufklärung zu geben. Antwort: Der in unserem Zollhandbuch abgedruckte fran zösische Tarif ist seit dem 1. April 1910 durch einen neuen er setzt, dessen für das Papierfach wichtige Sätze in unseren Nrn. 28 und 29 von 1910 abgedruckt sind. Danach werden laut Nr. 461 des Tarifs dem mit Schwefelsäure behandelten ähnliche Papiere- zu 20 Frank die 100 kg verzollt, während nach Nr. 461 III gefettete: Vervielfältigungspapiere 60 Frank die 100‘kg Zoll zahlen. Das. vorliegende Papier ist nicht gefettet, was daraus hervorgeht, daß es beim Reiben mit Terpentinöl sein Aussehen nicht er- ändert, es gehört daher nicht zu Nr. 461 III, ist also falsch ver-. zollt. Fragesteller muß rechtzeitig Beschwerde erheben auf dem Wege, der im Zollhandbuch angegeben ist. Klebstoff für Faltschachtelumschläge 11771. Frage: Einer unserer Geschäftsfreunde hat eine Partie Faltschachteln wie beifolgendes Muster zu liefern und macht die unangenehme Erfahrung, daß sich die Umschläge nach dem Trocknen des Leimes lösen. Ihr Rat, wie dem Uebelstand abzuhelfen ist, wäre uns sehr erwünscht. Ein von uns vorgenommener Versuch mit Dextrin hatte keinen Erfolg. Antwort: Zu dem Umschlag ist anscheinend ein ungeeigneter Klebestoff verwendet worden. Am besten wird zum Kleben Pflanzenleim benutzt, der leicht die Poren des Papiers durch setzt. Mit solchem kann erfahrungsgemäß gute Klebung er zielt werden. L. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29