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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M.. durch den Boten inSHauS 1 M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post frei inS Hau« l M. 50 Pf. o GlHkNlMM Inserate für die am Abend vorher auSzvgtbeud« Nummer werden bi« früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post« Nachnahme erhoben. H WMUWMllMcklt. für äie königlichen unä stääti^hen ^ehöräm zu Ero^enhain. Druck und Verlag von Herrmann Starke (PlaSnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Rr. 20. Donnerstag, -en 16. Februar 1888. 76. Jahrgang. Bekanntmachung. Während der Beurlaubung des Herrn Amtshauptmanns Dr. Waeutig zu Großenhain vom 15, Februar bis 23. März dieses Jahres ist dessen Vertretung dem Herrn Regierungs- assessor Nitze übertragen worden. Dresden, den 10. Februar 1888. Königliche Kreishaupimannschatt. von Koppeufels. Bekanntmachung. Die auf den Monat December 1887 im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnitte der höchsten Fouragepreise mit einem Aufschläge von Fünf vom Hundert be tragen : 5 M. 54,4 Pf. für 50 Kilo Hafer, „ 15 „ ,, 50 „ Heu, 1 „ 83,7 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 13. Februar 1888. Die Königliche Amtshauptmannschast. 247 0. vr. Waeutig. Tn. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Heinrich JuliuS Röthig in Strießen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Großenhain, den 10. Februar 1888. Das Königliche Amtsgericht. Schraffier. Hch. Am heutigen Tage ist auf dem die Firma Ernst Haemsch m Großenhain betreffenden Folium 217 des Handelsregisters für den Bezirk des hiesigen Königlichen Amtsgerichts ver lautbart worden, daß der derzeitige Inhaber, Herr Ernst Haemsch, durch Ableben aus geschieden, dafür aber Herr Herman« Richard Raschke in Großenhain als Inhaber dieser Firma eingetreten ist und daß diese Firma künftig Ernst Haemsch Nachf. firmirt. Großenhain, am 13. Februar 1888. Das Königliche Amtsgericht. Estler. Hörnig. Bekanntmachung, -rn Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nach achtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag, den 16. Februar 3. c., früh und endet Freitag, den 17. Februar «. e., Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkaus, sowie das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Mittwoch, den 15. Februar s. e., von Mittags 12 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, beziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Verkaufsständen durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Behufs der Controle ist an sämmtlichen Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deutlich erkenn- und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen anzugeben. Bei Bruchtbeilmetern find die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,s Meter und von 5 t bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen find, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu t M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu ent richten. Die eigenmächtige Einnahme nicht angewiesener Plätze wird verboten. Zuwiderhandelnde haben die Plätze wieder zu räumen und im Weigerungsfälle zu gewärtigen, daß die Waaren und Vorrichtungen auf ihre Gefahr und Kosten werden entfernt werden. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen harf nur in geschlossenen Schankzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden;'der Spirituosen- und Weinschank in offenen Verkaufsständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechter dings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Verletzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zuwiderhandlungs falle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaufsstandes nach sich. 8) An jedem Markttage sind Caroussels, Schief;- und Schaubuden, sowie Schankzelte 1« VLr, Kerkaufsstände und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schliessen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turttstraße, Schloßgaffe und Frauengaffe gestattet. Fuhrwerksbestper, welche für ihr Geschirre ein Privatunter« jammen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 11) Die Bestimmungen in § 13 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, find genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landesgesetz- lichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 34 der hiesigen Marktordnung, der 88 147,r und 149,o der Gewerbeordnung resp. 3VO,n und 366.ro des Reichsstrasgesetzbuchs mit Geld oder ent sprechender Haft bestraft. Großenhain, am 13. Februar 1888. Dxx Stadtrath. Herrmann. Äm Gasthofe zu Merschwitz kommen Sonnabend, den 18. Februar 1888, Vormittags 9 Uhr 1 Pferd, 1 Korbwagen, 1 Schlitten, Nutzholz, Stroh, Grummet, Mehl, Ackergerath, Mobiliar u. s. w. gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Verzeichniß der Auctionsobjecte hängt im Gasthofe zu Merschwitz aus. Großenhain, am 10. Februar 1888. Der Gerichts-Volhithtr. Höpfner. Dank. Nachdem die Erben der Frau Auguste Wilhelmine verw. Eckhardt geb. Fiedler, Herr Eduard Eckhardt und Frau Emilie Therese verw. Oberst von Lentz, die von ihrer Heimgegangenen Mutter hier bewohnten Häuser mit Gärten dem Pfarrlehu (event. Diaconatlehn) zu Großenhain unter der Bedingung geschenkt haben, daß von dem Erlöse des seitherigen Pfarrhauses der Kirchgemeinde Großenhain 11000 M., als Bau- und Unterhaltungscapital, der überschießende Theil der Verkaufssumme aber dem Bürger hospitalfond zu Großenhain zugewiesen werden, fühlen wir uns gedrungen, auch unserer seits für diese freiwillige Schenkung unsern wärmsten Dank auszusprechen. Großenhain, den 14. Februar 1888. Dxx KirchtNvorstand däjtlbst. Harig, p. In der Dammmühle bei Schönfeld kommen Freitag, den 17. Februar 1888, Nachmittags 1 Uhr 1 Nähmaschine, 1 Kleidersecretär, 1 Sopha, 1 Gebett Betten, 1 Tisch, 1 Rauchtisch, 6 Stühle, 3 Gardinen gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 9. Februar 1888. Dxr GenchlS-VoUzirher. Höpfner. Submission. Die Lieferung der für die hiesigen Garnisonanstalten in der Zeit vom 1. April 1883 bis uit. März 1889 erforderlichen Materialen, circa: 92 ebm weiches Scheitholz, 700 tll Braunkohlen, 2900 Petroleum, 108 m Docht band, 60 kg Kernseife, 250 kx Elainseife, 250 kg Soda soll Montag, den 20. dfs. Mts., Vormittags 11 Uhr im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Bewerber wollen die Lieferungsbedingungen im Geschäftszimmer der unterzeichneten Ver waltung — Kaserne 0, Stube 20 — einsehen und ihre Offerten bis zu vorgenanntem Termin dahin einsenden. Großenhain, den 13. Februar 1888. Bürgerschule zu Großenhain. Die Anmeldung der zu Ostern schulpflichtig werdende« Kinder hat vo« 30. bis S3. Februar von 1« —1 Uhr in der Expedition deS Unterzeichneten (Mädchenschule) stattzufinden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. März das 6. Lebensjahr vollen den; aufnahmefähig sind aber noch diejenigen, die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden. Anzumelden sind auch die Kinder aus früheren Jahrgängen, die aus besonderen Gründen noch nicht in die Schule eingetreten sind. Bei der Anmeldung ist für alle Kinder ter Impfschein, für auswärts geborene der Geburtsschein (Standesamt) und das Ta«fze»gnis (Pfarramt) beizubringen. Gehört der Vater oder beide Eltern der evangelisch-luther. Kirche nicht an, so ist bei der Anmeldung vom Vater Erklärung darüber abzugeben, ob und wie lange das Kind am Religionsunterricht der Schule teilnehmen soll. Die Eltern oder Pfleger der Kinder werden noch besonders gebeten, bei der Anmeldung diejenigen besonderen körperlichen oder geistigen Eigentümlichkeiten anzugeben, welche für die richtige Behandlung der Kinder in der Schule von Bedeutung find. Die Anmeldung für die I. Bürgerschule erbitte ich mir von 10 — 11 Uhr, die für die II. Bürgerschule von 11 — 1S Uhr und die für III. Bürgerschule von 1S-^ 1 Uhr. Großenhain, am 6. Februar 1888. R. 86llöUL86r, SchMlttKtor. Nutz- und Brennholz-Auktion 595 19 6 2 371 199 Raummeter Stöcke, Im Adam'schen Gasthofe zu Eiseuberg sollen Freitag, den 2L. Februar 1888, in den Ab teilungen 22, 37, 47, 58, 59 u. 65 der Forstorte: Kleiner Förster berg, vorderer Langenberg, Rabenhügel, am Fischerteich und am Georgenteich, 4 in Länge, Stück kieferne Klötzer, von 16 bis 56 cm Oberstärke und 3,5 bis 4,5 m Länge, von Nachmittags 1 Uhr an: Raummeter weiche Brennscheite, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: von Bormittags S Uhr an: 102 9 „ „ Brennknüppel, 81,90 Wellenhundert weiches Brennreifig, Stück kieferne Stämme, von 11 bis 37 cm Mittenstärke und 11 bis 18 m Länge, einschließlich mehrerer Pumpenrohre, Stück rothbuchene Klötzer, von 13 bis 50 ein Oberstärke und 2 4,5 m Länge, Stück weißbuchene Klötzer, von 12 bis 18 cm Oberstärke und 2,5 bis 4,5 m Länge, birkenes Klotz, von 20 cm Oberstärke und 4,5 m Länge, Stück erlene Klötzer, von 16 bis 22 cm Oberstärke und 3 bis einzeln und partieenweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Be zahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich 8 Tage vor der Auction zwischen früh 7 und 8 Uhr an den unterzeichneten Forstinspector zu Moritzburg zu wenden. Königliche Revierverwaltuug uud Königliches Forstrentamt Moritzburg, den 11. Februar 1888. Zimmer. Michael.