Volltext Seite (XML)
^i"l Lönigsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Blatt Amts und des SLadLrathes des Aönigt. Amtsgerichts WuLsnrtz 2S. Mai 1WL Sonnabend Wort des Herrn verheißt — das M. Ohra. — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Königliches Amtsgericht Das Und Das ist's, was am Fest der Pfingsten Trost in unj're Seele gießt, der Freude und der Wonne unj're Herzen neu erschließt! ist's, was zu Lobgesängsn und zum Jubel uns entfacht, Durch den Rettung, Heil und Gnade uns Und vor seiner Allmacht Zeichen Müssen rings die Feinde weichen! Inserate sind bis Dienstaft und Freitaft Weil wir heute klar erkennen, daß des Ew'gen starke Macht Uns im heißen Erdenstreite Girat zum Siege das Geleite! Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. den 13. Juni 1901, vormittags 10 Uhr den 11. Juli 1901, vormittags 10 Uhr Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufaegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegi, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. Juni 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Ueber das Vermögen des Guts- und Steinbruchsbesitzers Karl Heinrich Böhme in Oberlichtenau wird heute, am 22. Mai 1901, vormittags 8'/z Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dietrich in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 22. Juni 1901 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf Aus dem Land der ew gen Liebe, aus dem Reich der Seligkeit Naht voll Huld der Geist des Friedens uns in sorgenvoller Zeit. Segen will der Welt er spenden, und den Menschen Trost verleih«, Ja, zu einem heil'gen Tempel sich die ganze Erde weihn, Wahrheit, Recht darin begründen, Und den Völkern Freiheit künden! Horchet auf! Durch alle Lande hallt der Glocken frommer Klang — Pfingsten! Bcaust's vom Mee- zum Meere wie gewalt'ger Siegessang! Pfingsten I Aus den Wolken nieder steigt der gnadenvolle Geist, Er erbaut der Wahrheit Hallen, giebt der Welt das Recht zurück, Gründet durch die Macht der Liebe allen uns ein neues Glück — Fürsten, Bettler er vereinet, Herr und Knecht, sie sind nun gleich, Denn nur einer gilt als Herrscher in dem gottgeschaff'nen Reich, Das zu schirmen, zu erhalten Er wird fortan bei uns walten. Mag das Böse sich empören, mag es auch in grimmer Wuth Stets mit wildem Haß befehden das von Gott geschenkte Gut — Stehen wird's auf starkem Felsen glorreich bis in fernste Zeit, In des Tempels hohen Hallen, voll von Glanz und Herrlichkeit, Werden alle Nationen Dann fortan nur glücklich wohnen! Bekanntmachung, baupolizeiliche Wovschriften betveffenö. I. Nach dem allgemeinen Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900 bedarf jeder Bau, jede Errichtung oder Abänderung von Feuerungsanlagen oder von Brunnen, jeder Abbruch von Gebäuden oder von einzelnen Theilen solcher der Genehmigung der Baupolizeibehörde. Vor deren Ertheilung darf mit der Grundlegung und sonstigen Ausführung des Baues oder mit dem Abbruche nicht begonnen werden (Z 148 des Gesetzes). Als Bauten im Sinne des Gesetzes gelten Hochbauten aller Art, sowie die für deren Zwecke erforderlichen Herstellungen und Veränderungen von Straßen, Plätzen, Brücken, Damm- und Userbauten, Schleußen, Brunnen, Wasserleitungen, Beleuchtungsanlagen und dergleichen (Z 1 Abs. 2 des Gesetzes). Von der Verpflichtung zur vorherigen Anzeige und Genehmigung sind vorbehältlich anderweiter ortsgesetzlicher Bestimmungen die in Z 33 der Ausführungsverordnung zum allgemeinen Baugesetz vom 1. Juli 1900 aufgeführten Baulichkeiten ausgenommen, soweit hierbei nicht die in Z 34 der Ausführungsverordnung genannten Verhältnisse vorliegen. Zur Veränderung der Erdoberfläche durch Grabung, Erhöhung u. f. w. gegen nachbarliche Gebäude und Einfriedigungen bedarf es einer besonderen baupolizeilichen Geneh migung (8 88 des Gesetzes). II. Baupolizeibehörde ist für die Stadt Pulsnitz der Stadtrath daselbst (ß 147 des Gesetzes). Als Unterlagen sind der Bauanzeige die zur Beurtheiiung der Zulässigkeit erforderlichen mit Maßstab versehenen Bau« und Lagepläne beizufügen (Z 149 des Gesetzes) Zu diesen Plänen ist haltbares Material, keinesfalls Pauspapier, zu verwenden. Der Bauplan ist in der Regel im Maßstabe 1 : 100, der Lageplan im Maßstube von mindestens 1 : 1000 aufzustellen Bei Doppelhäusern ist für jeden Theil ein besonderer Bau- und Lageplan erforderlich. III. Jeder Bau unterliegt der Beaufsichtigung der Baupolizeibehörde (ß 158 des Gesetzes). Die dem Bauherrn zurückgegebenen genehmigten Baurisse, sowie die die Baubedingungen enthaltende Schrift sind zu diesem Zwecke auf dem Bauplatze während des Baues stets bereit zu halten und dem mit der Vornahme der Revision Betrauten auf Verlangen vorzulegen. Jedenfalls hat die Baupolizeibehörde Revisionen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen: 1 ., sofort nach Vollendung des unter der Erdoberfläche lieqenden Mauerwerkes; 2 ., nach Aufführung des sämmtlichen Mauerwerkes einschließlich der Bundwände und Schornsteine, bevor das Verputzen und sonstige Verkleiden der rohen Gebäudetheile begonnen wird; Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Bruno Anton Löwe in Großröhrsdorf ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 23. März 1901 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräf igen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, aufgehoben worden. Pulsnitz, den 23. Mai 1901. Vorm. 9 Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raums 10 Vennige. Keschäftssteklen: Bucbdruckereien von A. Pabst, Köniflsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Eomp. Dw. DxeiundfülchiBev Jahrgang Erscheint: Mitiwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. IllustrirteS SonntagSbiatt (wöchentlich); 2. Landwirthlchaftliche Beilage (monatlich). AbonnementS-PreiS Vierteljährl. 1 Mk. W Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung.