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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des Stadtrathes Als Beiblätter: I. Jllustrirte« SonntagSblat! (wöchentlich); 2. Landwirthtchastliche Beilage (monatlich). Erscheint: ittwoch und Sonuaben''. KescHästsstetlen: Buchdruckereien von A. Pabst. Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnaalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Ins-rcrt« sind bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Pulsnitz «>.«»-»des Königl. Amtsgerichts Vierteljährl. 1 Mk. 2ö Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Wrnuudkünhigliter Uahrgaug. Mittwoch. Rr ^7. 8. Mai 1901 Bekannt machung. Der vom Königlichen Ministerium des Innern unterm 18. April dieses Jahres genehmigte I. Wachtrag vom 6. April' 1901 zum hiesigen Sparkasien-Regulativ vom ^wber 1^9 wird hiermit mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieser I. Nachtrag, mit Ausnahme der bereits in Kraft getretenen Zinserhöhung mit dem 1. Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Pulsnitz, am 2. Mai 1901. Der Stadtrat h. Or. Michael, Bürgermeister. I. Wachtrag zum Regulativ der Sparkasse zu Pulsnitz vom 1889. 1. 8 9 Absatz 2 und 3 des Regulativs vom Oktober ^^9 erhalten folgende Fasfung: Mit und von diesem Betrage an wird dem Einleger sein Guthaben, soweit dasselbe in Beträgen von voller Mark aufgeht, nach 3»/,, vom Hundert jährlich verzinst. Die Zinsen werden nur nach vollen Monaten berechnet und zwar vom 1. Tage des neuen Kalendermonats, nach geschehener Einlage an bis zum ersten Tage desjenigen Kalendermonats, in welchem die Rückzahlung erfolgt. Einlagen jedoch, welche in den drei ersten Tagen eines Kalendermonats einge zahlt werden, werden bereits vom ersten Tage dieses Monats an verzinst. 2. Z 9 Absatz 7 des Regulativs vom 1889 kommt in Wegfall. 3 Z 9 Absatz 8 des Regulativs vom 1889 erhält folgenden Zusatz: „Der Sparkasse steht es aber frei, Gelder aus öffentlichen Kaffen, von gemeinnützigen Vereinen und milden Stiftungen, aus Kranken- und ähnlichen Unterstützungskaffen, Mündelgelder und von einem Konkursverwalter zu hinterlegende Gelder bis zu einem Betrage von 3000 Mark aus ritt Conto an zunehmen und bezüglich solcher den Höchstbelrag einer Einlage nicht zu beschränken." 4. 8 15, Absatz 6 — 9 des Regulativs vom Stober 1889 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: Mündelgeld kann mit d r in Z 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Bestimmung, wonach zur Erhebung des Geldes die Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschastsgerichts erforderlich ist, bei der Sparkaffe angelegt werden. Der Einleger oder Inhaber des Einlagebuchs kann überhaupt bestimmen, daß zur Erhebung von Geld die Genehmigung einer Behörde oder die Genehmigung einer anderen Person erforderlich ist Die Bestimmung ist von den Beamten der Sparkasse in das Buch an einer in die Augen fallenden Stelle einzutragen und mit dem Stempel der Sparkaffe zu versehen. Der Inhaber des Buches hat solchenfalls auf Verlangen der Sparkaffe eine in das Sparkassenbuch einzutragende, die Bestimmung enthaltende Erklärung zu unterzeichnen. Ist die Bestimmung getroffen, so darf das Geld ganz oder theil- weise nicht ohne die Beibringung der erforderlichen Genehmigung zu ückgezahlt werden. Eine solche Sperrung kann nur mit Zustimmung der eingetragenen Behörde oder der eingetragenen dritten Person außer Kraft gesetzt werden. Behörden können die über eingelegtes Geld ausgesertigten Bücher auch selbst sperren. Pulsnitz, den 6. April 1901. Der Stadtrat h. DieStadtverordneten. (I-. 8.) Or. Paul Michael, Bürgermeister. (4,. 8.) Hermann Schulze, Vorsteher. Die Crisis. Mit dem am Freitag Nachmittag erfolgten plötzlichen und vorzeitigen Schluß des preußischen LrndtagS und dem im direkten Zusammenhänge hiermit stattgesundenen Rück tritt der Minister v. Miquel, v. Hammerstein und Brefeld hat sich die kritische Spannung, welche infolge deS unbefrie digenden EntwickelungSgangcS der Frage deS Mittellandcanals allmählich entstanden war, wenigstens einigermaßen ent laden. Wie auS der Erklärung, durch welche der Reichskanz ler und Ministerpräsident Gras Bülow im allerhöchsten Auf trage im Landtage den Schluß der Session verkündete, erhellt, betrachtet die preußische StaatSregierung die erweiterte was- serwirthschastliche Vorlage nach wie vor als ein unzertrenn bares Ganzes, und da der bisherige Lauf der Verhandlungen der Canalcommission des Abgeordnetenhauses eine Verständi gung über die neue Canalvorlage nicht erhoffen ließ, so er schien der StaatSregierung eine Fortführung der parlamen tarischen Berathungen betreffs dieser Vorlage al« zwecklos. Ob sie die mit dem verfrühten Schluffe der LandlagSsession gescheiterte Canalvorlagr Nr. 2 zu einem geeigneteren Zeit punkte wieder hervorholen wird, das ist in der Schlußer klärung deS Grafen Bülow allerdings ebensowenig angedeu tet, als daS, was man regierungsseitig in der entstandenen neuen Situation nun weiter zu unternehmen gedenkt. Immer hin kann auS dem Umstande, daß der Eisenbahnminisier v. Thielen, welcher die Vertheidigung der Canalvorlage in der Commission am entschiedensten führte, auf seinem Posten geblieben ist, der Schluß gezogen werden, daß die Regierung ihre Canalaction nach Klärung der Verhältnisse wieder auf zunehmen gedenkt. Dies würde freilich einen Appell an das Land voiauSseyen, da doch an eine Genehmigung des Mit tellandcanals durch daS jetzige Abgeordnetenhaus nun einmal nicht zu denken ist, und e- sind denn auch schon Gerüchte laut geworden, denen zufolge nach vollzogener Neubildung de« StaatSministeriumS die Auflösung deS Abgeordneten hauses und dann im Herbst die Neuwahlen stattfinden wür den. Möglich, daß cs so kommt, es ist aber ebenso gut möglich, daß die Regierung immerhin vor so einem radikalen Schritte, wie dies eine Auflösung des Abgeordnetenhauses wegen der Canalfrage und der hierdurch bedingte Bruch mit der konservativen Partei sein würden, zurückscheut und sich mit einem theilweisen Minister wechsel begnügt, um der Zu kunft das weitere zu überlasten. Zunächst interessieren indessen die nothwendig gewor denen ministeriellen Veränderungen und unter ihnen wiederum hauptsächlich daS Ausscheiden Herrn v. Miquels aus der Re gierung War doch der ehemalige Frankfurter Oberbürger meister entschieden das einflußreichste und dazu vielleicht am meisten staatsmännisch veranlagte Mitglied des Ministeriums, dem Herr v. Miquel zuerst als Finanzminister und dann auch als Vicemäsident seit Juni 1890 angchört', und genug sam bekannt ist ja, daß der M'quel'sche Einfluß über die der Wirksamkeit des preußischen Staatsministeriums gezogenen formellen Gr nzen weit hinaus reichte und sich häufig genug in den Reichsangelegenheiten widerspiegelte. Deshalb wurde denn auch sein Name bei den Kanzlercrisen von 1894 und 1900 mit als einer der für den erledigten Reichskanzler posten ernstlich in Betracht kommenden Candidaten genannt, und es mag wohl sein, daß der ehrgeizige Johannes v. Mi quel insgeheim erhoffte, an die Spitze der Reichsgeschäfte be rufen zu werden, was ihm freilich trotz seiner unleugbaren hohen Begabung nicht nur auf dem finanzpolitischen Gebiete versagt bleiben sollte. Nunmehr hat die überraschende mini sterielle Laufbahn dieses Staatsmannes überhaupt ihr Ende gefunden, und dazu noch ein gerade nicht besonders rühm liches, und Herr v. Miquel kann nicht davon freigesprochen werden, theilweise mit auS eigener Schuld heute zu den ge fallenen politischen Größen in unserem Vaterlande zu gehören. Mit dem Finanzminister v. Miquel, sind, wie schon er wähnt, noch der Landwirthschaftsminister v. Hammerstein, welcher 1894 und der HandelSminister Brefeld, welcher 1896 in den Verband deS preußischen Staatsministeriums eintrat, auS ihren amtlichen Stellen auSgeschieden. Wie herkömm lich sind allerhand Gerüchte darüber verbreitet, wen die drei zurückgetretenen Minister zu Nachfolgern erhalten sollen, offenbar handelt es sich dabei nur um Combinationen und Vermuthungen. Die Möglichkeit ist dabei nicht ausgeschlos sen. daß die Personalverände,ungen in der Zusammensetzung des preußischen Staatsministeriums mit dem Rücktritt der drei genannten Minister, noch nicht beendigt sind, während von einer Verdichtung der bestehenden preußischen Minister- crisis zu einer Kanzlercrisis schwerlich die Rede sein kann. Nur wird Graf Bülow in den jetzigen bewegten und un sicheren politischen Zeiten, wie sie sich an das abermalige Scheitern der Canalvorlage anknüpsen und weiterhin auch durch die Zolltariffrage erregt werden, zu zeigen haben, daß er in Wahrheit der l itende, entschlossene und klar blickcnde Staatsmann ist, der noch alles zu einem gedeihlichen "lus- gange zu führen vermag. Oertliche «»d sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bei dem am Sonnabend stattgesundenen Biehmarkt wurden 20 Stück Ochsen, 104 Stück Kühe, 130 Slück Schweine aufgetri-ben. Im Vorverkauf waren 31 Stück Kühe in den Ställen untergebracht. Es war großer Begehr nach Ochsen und mußten Viele ohne Kauf den Markt verlassen. — Die Reichs-Telegrophenlinien sind häufig vorsätz lichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmern der Isolatoren mittels Steinwürfen pp. aus gesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Tele- graphenanftalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch aus die durch das Strafgesetzbuch für daS Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wird b.merkt, daß dem jenigen, welcher die Thä-er vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur