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Dl'lc verbrellctbe unparteiische Zriinng erscheint Wochentags Ilökndr (milDatnm des nächsten Lage-) und lostet mit den sechs Wöchentlichen Beiblättern: 1 Sächsischer Erzähler, L. Kleine Botschaft, ö Gerichts-Zeitung, 4. Sächsisches Allerlei, L. Jllnstrirtes Unter- haltnngsblatt, K. Lustiges Bildervttch rnonatlich b0 Pfennige. 1898. Postllster Nr. 2808, slklegramm «Adr,ge: «eiinalm^ktger. - gernlpeechslelle Sir, ISS. General- Donnerstag, den 17. März. er Anzeigenpreis: «gespalten» Corp»sjeile(ca.9 Silben fassend) oder deren Raum löPfg. (Preis verzeichnisse ä Zeile 20 Pfg.) — Bevorzugte Stell« («gespaltene Petit-Zeile circa 11 Silben fassend) 30 Pfg. — Anzeige» Atnnen nur bis Vormittag 10 Uh« ängenoiuinen ivec-den, da Dätck und Verbreitung der groß«» Auslage längere Zeit erfordern. für Chemnitz und Umgegend. (Sächsischer La»«deS>Slnzeia«r1. Gegründet 1S7S als „Anzeiger" ie. Verlag «nd Rotationsmaschinen-Drn» von Alexander Wied« ln Chemnitz, Lheaterstratze Nr. 8. Seschästliche Anzeiger-Inserat« finden fär billigsten Preis zugleich Verbreitung durch die täglich erscheinende Chemnitzer Eisenbahn-Zeitung. Amtliche Asszeigen. 6. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Donnerstag, den 17. März 1898, Abends 6 Uhr- Tagesordnung: 1. Geschäftliche Miitheilunge». 2. Wahl eines «»besoldeten RathSmitgliedes. 3. Berichte deS Finanz-Ausschusses über: a. die Rathsvorlage, Arealabtretuug am Holzmarlt betreffend, ». die Naths- vorlage, die Genehmigung der Abrechnung kür die im Jahre 1897 anSge- führte» Hansanschlllsse für elektrischen Strom betreffend, o. de» Rathsbeschluv, die Nachvcrtvillignng von Mehrkosten für die Erweiterung des städtische» Elektrizitätswerkes betreffend, cl. die Rathsvorlage, die Vergütung von Verzugszinsen an die Firma Siemens <k HalSke betreffend, s, die Raths- Vorlage, Mehrkosten für Unterhaltung chaussirter Fahrbahnen betreffend, 1. die NathSvorlagc, Einlegung eines Bctonbcttes in der Annabergcrstraste betreffend. die RathSvorlage, die Bewilligung der Mittel zur Feier des 2üjährigcn Negierungs-JttbiläumS und des 70. Geburtstages Sr. Maiestat des Königs Albert betreffend. 4. Berichte des Prüfungs-Ausschusses über: a. die Rechnung der Schiller-Stiftung aus das Jahr 1897, b. die Rechnung der Georg Bodemer-Stislung z»m Besten der öffentliche» Stadtbibliothek auf das Jahr 1897, c. die Rechnung der Johann Friedrich Stahlknccht-Stiftung ans das Jahr 1897, c>. die Rechnung der Weibbach - Stiftung aus das Jahr 1897, o. die Rechnung der ersten Gruppe der Stistnngen zu Unter- stütznngSzwecken ans das Jahr 1897. b. Berichte des Verfassnngs-A»ssch»!seS über: u. die RathSvorlage, betreffend u. die Ausstellung von besonderen TranSforniatorc» in Privalgrnndstücke», d. die Bewilligung der zur Ueber- nahmc der bis zum Schlüsse des JahccS 1897 ausgestellten Transsormatoren erforderlichen Summe von 14,996 Mark, b. die Rathsvorlage, betreffend die Mitvollziehnng der Kaufverträge zwischen der Sladt und den Herren Wlilsch, Haase, Benedix, Lohma»» und Hänimerer. — Hierauf geheime Sitzung. Deutscher Reichstag. 61. Sitzung vom 15. März» 1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt. Am Bundesralhstische: Reichskanzler Fürst Hohenlohe, Kriegs- Minister General v. Gotzler, Geneneralauditeur Ittenbach. Aus der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Militär- strasprozebordttttttg. Den Bericht der Kommission erstattet Abg. de Witt. In 8 1 werden die Personen bezeichnet, welche der Militär- strasgerichtsbarkcit wegen aller strafbaren Handlungen unterstellt sind. Die Kommission hat drei neue Paragraphen geschaffen, Hin bis 1 v, in denen die Fälle bczcichnet sind, in denen Militärpersonell der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterworfen werden. Kriegsinidister General v. Gotzler: Tie Verhandlungen der Kommission hätten einen erfreulichen Fortgang genommen. Die Organisation der preußischen Armee beruhe auf ihrer Einfachheit Und Klarheit, eben darauf sei auch die bestehende Militärstrafprozeß ordnung aufgebaut. Das Verfahren habe sich unter den schwierigsten Verhältnissen bewährt und ungern trenne sich die ,preußische Armee von demselben. An nothwendigen Reformen habe es nicht gefehlt, namentlich seit der Schöpfung des deutschen Heeres. Das Einver nehmen zwischen der preußische» und bayerische» Armee sei stets ei» herzliches gewesen. Was die jetzige Militärstrafprozeßvrdmmg an- bcireffc, so sei ein Ausgleich zwischen dem preußischen und dein bay erischen Militärgerichtsverfahren angestrcbt und erreicht worden. Das Prinzip der Oeffcntlichkeit und Mündlichkeit sei dnrchgesührt, obwohl man nicht ohne Sorge bezüglich der praktischen Ausführung sei. Die Mündlichkeit sei ein erheblicher Fortschritt. Bezüglich der Ocffent- lichkeit seien die Bedenken berechtigt, bei dem Militäcstrafgerichts- vcrfahren sei sic nicht i» dem Maße »othwcndig und nützlich wie beim bürgerlichen Strafverfahren. Beim letzteren habe das Gericht einen Ucbelthätcr vor sich, der eventuell gebrandinarkt werden solle, beim Militär handle cs sich oft nur um ein neues Disziplinär- oder Ausklärnngsverfahrc». Im Allgemeinen stehe er aus dem Stand punkt, daß einige Abänderungen der Kommission Verbesserungen dar- stelle», andere aber, und zwar ei» geringerer Theil, seien so, daß er dringend bitte, die Regierungsvorlage wieder herzustellen, denn, wen» das nicht geschehe, würde er die Garantie nicht übernehmen können, daß die Vorlage von den verbündeten Regierungen angenommen werde. Diese Punkte seien in den Anträgen des Abg. v. Puttkamer- Planth zusammengefaßt. In seinen übrigen Ausführungen bleibt der Minister, der sehr leise spricht, völlig unverständlich. Abg. Haase (Soz.) begründet den sozialdemokratischen Antrag. Seine Partei stehe auf dem Boden der Kabinetsordre von 1880, welche nur militärische Vergehen der Militärslrafgerichtsbarkeit unter stellen wolle. Kricgsminister V. Gotzler: Von den Anschauungen des Vor redners trenne ihn eine unüberbrückbare Kluft, der sozialdemokratische Antrag sei selbstredend unannehmbar. Abg. Beckh (freist Vp.) begründet den von ihm zusammen mit dem Abg. Munckel eittgebrachten Antrag, die zur Disposition ge stellten und die verabschiedeten Offiziere nur dann der Militärjustiz zu nntcrwerfcn, wenn sic wieder im Dienst verwendet werden. Der jetzige Entwurf sei keine Befriedigung langgehegter Wünsche; wenn er ihn vom Standpunkt des bayerischen Militärstrafverfahrens be trachte, mußte er ihn einfach ablehnen. Als Neichstagsabgeordneter wüßte er aber Abänderungen versuchen. Die wichtigste sei, daß die Offiziere zur Disposition den bürgerlichen Gerichten unterworfen werden. Hieran werde wohl die Vorlage nicht scheitern. Gencrallcutnant Vievahtt bittet um Ablehnung der Anträge zum Z l. Abg. BaffertttNtttt (natl.) erklärt, seine Freunde lehnten sowohl dr.i Antrag Auer wie Beckh ab und bäten, an der Fassung der Kom mission zum 8 1 festzuhalten. Gegenüber den Ausführungen deS KricgSmiiufierö betone er aber noch einmal, daß seine Freunde die Reso.mbedürstigkeit des Militärstrafverfahrens anerkennen, und daß das jetzige Verfahren ein gewisses Mißtrauen in der Bevölkerung Hervorrufe. Abg. Groeber (Zentr.): Das bisherige Militärstrafverfahren arbeite mit sehr unzulänglichen Mitteln, weshalb eine Reform dringend nothwendig sei. Die Vorzüge der Mündlichkeit und Oeffeut- lichkeit seien unbestreitbar. Die Einzelheiten der Vorlage seien in der Kommission durchberothcn worden, sic dürften hier nicht Gegen stand nochmaliger Abänderung werden, um das Ganze nicht zu ge fährde». Der Entwurf, wie er aus der Kommisston hervorgegangen sei, halte einen Vergleich mit dem bayerischen Verfahren wohl aus, er bedeute in vielen Fälle» aber sogar eine Verbesserung des bayerischen Verfahrens, wie Einführung der Berufung, bessere Würdigung der Beweisaufnahme rc. Die Offiziere zur Disposition seien auch in Bayern der Militärjustiz unterstellt, davon habe Herr Beckh nichts gesagt, obwohl er das bayerische Verfahren sonst so lobte. Man dürfe diese Einzelheit auch nicht überschätzen. Die Hauptsache sei, daß man ein gutes Militärstrafgesetz bekomme. (Beifall.) Abg. v. Standst (kons.) widerspricht Namens seiner Partei den beiden vorliegenden Anträgen ganz entschieden. Seine Freunde seien überhaupt in Zweifel, ob die Negierung in ihren Konzessionen so weit hätte gehen müssen, als sie es gethan habe. Seine Freunde könnten auch überhaupt noch nicht sagen, ob sie das Gesetz annehmen würde»; sie wollten erst abwarten, wie eS sich endgiltig gestalte. Abg. Haase (Soz.) polemisirt gegen die Abgg. Groeber und Bassermann. Nach einige» Bemerkungen der Abgg. Groeber und Beckh wird die Diskussion über 8 1 geschlossen. Damit schließt die Debatte. Die Anträge Auer und Munckel Beckh werden abgelehnt und 8 1 unverändert genehmigt. — 8 2 unterstellt unter Nr. 2 auch die „Offiziere des BeurlaubtcnstandeS bei Duellvergehen der Militärgerichtsbarkeit." Abg. Mttttckel (freist) begründet seinen Antrag, den Absatz 2 zu streichen, da diese Kategorien von Militärpersonen keinen Vorzug gegenüber jedem anderen Bürger haben dürften. Diese exceptionellen Vorschriften enthalten doch keine Abschreckung vor dem Duell, sondern sanklioniren dasselbe. Auch Herr Groeber war s. Z. der Ansicht, daß das Duell ein Krebsschaden sei sowohl in der bürgerlichen Gesell schaft, wie in der Armee. Jetzt halte allerdings Herr Groeber einen Hymnus auf das Gesetz. Warum solle denn der Reichstag immer nachgeben? Man sage doch, der Vernünftige gebe nach. Mögen doch die verbündeten Regierungen einmal die Vernünftigen sein. (Große Heiterkeit.) General v. Blevahtt bekämpft den Antrag Munckel. Auf die Verminderung der Zweikämpfe in der Armee sei mit Erfolg hin- gcwirkt worden, wie bekannt auch durch eine Kabinetsordre. Abg. Groeber (Zentr.): Auch dieser Punkt sei nicht so wichtig, um daran das Gesetz scheitern zu lassen. Er und seine Freunde haben die Verbesserungen dnrchgesetzt, die der Entwurf in der Kommission erhallen, Herr Munckel habe sich an den Kommissions- bcrathuugen nicht bethciligt »nd die freisinnigen Anträge seien dem Einigungswerk oft in den Rücken gefallen. (Redner hat mit sehr lauter Stimme gesprochen.) Abg. Beckh erwidert ihm ebenso heftig und nimmt die frei- sinnige Partei gegen die Vorwürfe des Abg. Groeber in Schutz. Abg. Mttttckel (sr. Volksp.): Er wolle gern anerkennen, daß Abg. Groeber das fleißigste Mitglied der Kommission gewesen sei, eine Unzahl von Anträgen dort eingebrachl und sehr viele Worte geredet habe. (Heiterkeit.) Er habe Herrn Groeber keine» Anlaß zu seinen Ausfällen gegeben. Abg. Groeber (Zentr.): Herr Munckel habe ihm Aeußernngen ,» den Mund gelegt, die er nicht gethan. Herr Lenzmann habe bc jeder Gelegenheit die Zentrums- und Kompromißanträge zu Falle zu bringen gesucht. , Abg. Bcvel (Soz.) vertritt den sozialdemokratischen Antrag, den ganzen 8 2 zu streichen. Die Offiziere des Beurlanbtenstandes gehörten überhaupt nicht unter die Militär-Strafprozeßordnung. Der Duellunfug finde seine Hauptstütze in der Armee. General v. Vievahtt erinnert an die militärischen Ehrengerichte, die nach der Kabinetsordre die Duelle in der Armee nach Möglich keit verhindern wollten, und denen die Offiziere des Beurlaubtcn- standes doch gerade zur Verhinderung der Duelle unterstellt werden müßten. Abg. Spahtt (Zentr.): Seine Partei werde gegen die Streichung des 8 2 oder des Absatzes 6 stimmen. Abg. Bebel (Soz.): Das sei doch eine Verhöhnung des bis herige» Standpunktes des Reichstags hinsichtlich des Duells. Die Diskussion wird hierauf geschlossen. Abg. Mttttckel beantragt namentliche Abstimmung über den 8 2. Vizepräsident Schmidt: Der Antrag muß nach der Geschäfts ordnung durch 50 Mitglieder unterstützt werden. Es erheben sich etwas über 50 Mitglieder, darunter Prinz Schönaich-Carolath und einige bayerische Abgeordnete, im Uebrigcn Freisinnige und Sozialdemokraten. Wzepräsident Schmidt: Die Unterstützung genügt. Es findet hierauf die namentliche Abstimmung statt. Es stimmen mit Ja 109 Abgeordnete, mit Nein 78, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten, es haben also 188 Abgeordnete gestimmt, das Haus ist mithin nicht beschlußfähig. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Schleunige Einstellung eines Strafverfahrens; Fortsetzung der heutigen Berathung. Schluß 5 Uhr. Sächsischer Landtag. Erste Kammer. In der Sitzung am 1b. März entspann sich eine umfängliche Debatte anläßlich einer Petition der Gemeindevertreter von Cotta, Kemnitz, Gohlis und Umgebung, „die Kammer wolle der Staats regierung den Widerruf der der Dresdner Dünger-Exportgesellschaft erthcilten Genehmigung zur Einlassung von Fäkttliett itt de« Elbstrom empfehlen". Die Beschwerdeführer haben sich wieder holt a» die Regierung gewandt »nd sind zuletzt im September 1897 vom Ministerium des Innern abgewiesen worden. Da- Ministerium stützte sich hauptsächlich auf ein Gutachten des Landesmedizinal- kollcgluins. Dasselbe legt das Hauptgewicht darauf, daß oberhalb, innerhalb und unterhalb Dresdens der Elbe Abwässer zugesührt werden, deren Gesammtmenge die durch die Dünger-Exportgesellschaft eingelassenen Jauchenmengen übertrifft. Die- mußte ohne Weitere« von der Deputation zugegeben werden. Andererseits ist aber die Deputation der Ansicht, daß der Umstand, daß man nicht allen Schaden beseitigen kann, keine Entschuldigung dafür sein dürfe, daß gar nichts geschieht. Von den Bedingungen, unter welchen di« Erlanbniß an die Dünger-Exportgesellschaft erlheilt worden ist, sind besonders zwei hervorzuheben: 1. Es soll nicht aller Grubeninhalt an einer Stelle in die Elbe geworfen werde», sondern der bessere« Verkeilung wegen an zwei Stellen. 2. Es sollen nur flüssige Fäkalien in die Elbe geschüttet werden. Beide Hanptbedingunge« sind von der Düngar-Exportgesellschaft nicht eingehalten worden. — Nach längerer Diskussion wurde die Petition einstimmig der Regier ung zur Kenntnißnahme überwiesen. — Hierauf bewilligte ma« 521,900 Mk. für Umbau und Erweiterung des Bahnhofs Zlvickatt, sowie 87,000 MI. zur Erweiterung des Haltepunktes Weitzig z« einer Güterhaltestelle gegen die Stimme des Herrn v. d. Planitz, ferner einstimmig 544,000 Mk. zu Arealerwerb für den vier- gleisigen Ausbau der Strecke Niedersedlitz-Pirna und 71,500 MI zur Erweiterung der Gleisanlagen Anrrbach u. B. -Zweite Kammer. Am 15. März beschäftigte sich die Kammer in Gegenwart der Herren Staats»,inister b. Metzsch und v. Watzdorf mit Petitionen. Zunächst verhandelte man über die Petition deS Bürgermeister- Or. Zahn in Burgstädt um Einführung des staatlichen Versicherung«« zwangs gegen Wasser- und andere duuch ElemetttargeMalt hcrvorgerufene GebättVefchäVe» und über die Petition des Ge werbevereins Zittau als Vorort des Verbandes der sächsische« Gewerbe- und Handwerkerbereine um Einführung der staatliche« Bersicherttttg gegen die durch Elementarereignisse hervor- gerusenen Schäden überhaupt. Bei der Seltenheit von Erdbebe« und von Schäden durch Sturm, und unter Berücksichtigung de« Umstandes, daß es Gelegenheit zur Versicherung gegen Hagelschäden giebt, war die Deputation der Ansicht, daß ein Bedürfnis; für eine staatliche Versicherunzsanstalt gegen diese Schäden nicht vorliegt, und daß der Kostenaufwand, den das Versicherungsgeschäft verursache» würde, im Verhältniß zu dem zu vergütenden Schaden ein sehr hoher sein würde. Sie beantragte deshalb, beide Petitionen auf-fich beruhen zu lassen. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag der Deputation gegen 7 Stimmen angenommen. Diese Gegner waren sozialdemokratische Abgeordnete; denn ihr Wortführer in diesem Falle, Abg. Goldstektt, erklärte vorher, daß seine Partei gege« den Antrag der Deputation stimmen werde, da sie der Meinung se^ daß diese Angelegenheit der Regierung zur Kenntnißnahme hätte überwiese» werden sollen. So gut man jetzt für die Landwirthschast 2 Millionen bewilligt habe, könne ma» auch hier von Staatswege» Opfer bringen, einen Fonds für derartige Zwecke ansamincln und mit allgemeiner Landesversichernug Vorgehen. Die Millionen, die seit langen Jahren an Unterstützungen gezahlt worden seien, gäben doch zu denken. Referent Abg. Huste erwiderte hierauf, daß die für die Landwirthschast bewilligten 2 Millionen nur ein Darlehn seien. Eine staatliche Versicherung gegen Wasserschäden billige die Deputation nicht, weil man nicht gänzlich nnbetheiligte Elemente zwangsweise zu einer Versicherung heranziehen könne. Die übrigen Petitionen ließ die Kammer auf sich beruhen. Politische Nimdscha,». Chemnitz, den 16. März^-- Deulsches Reich. Sächsisches Veretrrsgefetz. Wie von berufener konservativer Seite geschrieben wird, ist e« nicht richtig, daß die konservative Partei ihre Anträge zum VereinS- gesetz nochmals prüfe» wird. „Die konservative Partei wird vielmehr nach wie vor fest auf ihren Anträgen stehen bleiben und ihnen in der Zweiten Kammer die Mehrheit sichern." Also auch gegen die Regierung. Berlin, 15. März. Der Kaiser wird zur Enthüllungs feier der Büste des Kaisers Wilhelm 1. in der Walhalla nicht erscheinen. Die Einladung konnte mit Rücksicht auf die am 22. März in der Siegesallee zu Berlin stattfindende EnthüllungS- feier nicht angenommen werden. Mit der Vertretung des Kaisers bei der Walhalla-Feier wurde Prinz Friedrich Heinrich betraut. Der Prinz-Regent von Bayern wird sicherem Vernehmen nach der Feier beiwohnen. — Die Entscheidung über die Flottenvorlage rückt immer näher und es unterliegt schon heute keinem Zweifel mehr, wie sich ihr Schicksal gestalten wird. Die Budgetkommissio» ist nunmehr durch de» Reichskanzler offiziell verständigt worden, daß die Reichs» regicrung zu den vorliegenden Deckungs-Anträgen bereits Stellung genommen hat, die Weitcrbcrathung des Etats ist deshalb abgebrochen und die Flottenvorlage schon auf die Tagesordnung der heutigen iMittwoch-)Sitz»»g gesetzt worden. Namens der verbündete» Regier ungen wird da der Reichskanzler eine Erklärung abgebc«, die dem Vernehnicn nach unter Ablehnung aller Deckungsanlrägr i» der Deckungsfrage selbst die beruhigende Zusicherung enthält, daß, alls es sich im Laufe der Jahre wider Erwarten als nothwendig Herausstellen sollte, neue Ei'miahuiequellen für das Reich zur Deckung der durch das Flvltengesetz entstehenden Mehrausgaben zu eröffne«, solche keineswegs durch eine Erhöhung der bestehenden indirekte» Steuern oder eine Einführung neuer indirekter Steuern geschasst« werden solle». Das Zentrum wird daraufhin bis ans eine Nein« süddeutsche Minderheit geschlossen für die Vorlage stimmen. Demnach dürste unmittelbar nach der zweiten Lesung der Militärstrafprozeß» ordnung die Flottenvorlage im Plenum zur Berathung kommen. — Aus Ostasrika kommen Mittheilungen über neue Un ruhen im Wahehelande. Darnach hat der Häuptling Merere sich gegen die deutsche Verwaltung erhoben. Bon den Wahehe sind ei«