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finden. (Dr. I.) sprechen, eine Gäbe zu reichen. h. 3. An den Eingängen der Ortschaften sind Tafeln an zubringen mit dem Anschläge: daß in dem Orte keinem Bettler eine Gabe verabreicht wird; auch wird in einem oder einigen der nächsten Lokalblätter eine ähnliche Bekanntmachung inserirt. h. 4. Wenn fremde Bettler in der Gemeinde bettoffen wer den, so sollen dieselbe« mit einer schriftlichen Anzeige an die be treffende Ortsbehörde transportirt werden, damit diese die geeig neten Maßregel« der Armenordnung gegen dieselben ergreifen können. (§. 119 und 120 der Armenordnung.) §. 5. Aus der öffentlichen Gemeindearmenkaffe sollen nur diejenigen Armen unterstützt werden, welche nicht mehr arbeiten können und die von ihren nächsten Verwandten nicht unterstützt werden. (Vergl. h. 4 und 23 der Armenvrdnung.) h. 6. Die Armenhäuser sind von dem Gcmeindevorstande und den Gemeinderathsmitgliedern sorgfältig zn beaufsichtigen. (Armenordnung h. 2, 3, 52, 53, 54, 61, 77.) h. 7. Das Almosen, welches die Armen erhalten, soll in der Regel nicht in Geld, sondern in Naturalien verabreicht wer den. Lüderlichen Armen, ist niemals Geld, sondern es sind ih nen die Bedürfnisse in Brod, Gemüse, Butter, Kleidungsstücken und Brennmaterial zu gebe«. Armenordnung h. 35. (Es kann z. B. der Armenvorsteher den betreffenden Armen wöchentlich 4 oder 2 Marken geben, wofür ihnen der Bäcker Brode nach Anzahl derselben liefert). h. 8. Leuten, welche sich durch Arbeiten das Nothdürstige verdienen können, sollen nicht Almosen, sondern Gelegenheit zum Arbeitur gegeben werden. ß. S. In Zeiten und Orten, wo es an Arbeit fehlt, soll die Gemeinde dafür zu sorgen sich angelegen sein lassen, daß die Armen Arbeit finden. h. 10. Solchen, welche arbeiten können und nicht wollen, wird alle Unterstützung aus der Armenkasse entzogen. (Armcn- vrdnung h. 31.) h. 11. Arbeitsscheue sollen zur Arbeit gezwungen werden. (Die nächste Gesetzgebung wird wohl hierher einschlagcnde Be stimmungen bringen.) h. 12. Die Gemeindcvcrtreter sollten das Recht haben, von solchen verschwenderischen Arbeitern, welche ihren Erwerb muth- willig verthun und Frau und Kinder nothleiden lassen, einen Theil ihres Lohnes zu verkümmern und diesen zum Unterhalt der Angehörigen solcher lüderlicher Leute zu verwenden. §. 13. Jeder Dienstherr verpflichtet sich, dahin zu wirken, daß seine Dienstboten von Verschwendung und Luxus abgchal- ten werden nnd einen Theil ihres Lohnes in die Sparkasse einlrgen. tz. 14. Vorzüglich soll die Gemeinde für die Jugend be- Leipzig, 4. April. Bon der begonnenen Messe verspricht, man sich ein sehr günstiges Resultat, wie denn überhaupt seit der Beendigung der Zollkrisis (wofür man den Vertrag vvm 19. Febr. ansieht und weshalb man ihn hauptsächlich mit Freud« begrüßt hat) die Zuversicht und den Muth des Handelsstandes in demselben Maße wieder gewachsen sind, wie sie vorher ge sunken waren. Mönche«, 5. April. Gestern wurden alle Personen, die sogenannte Calabreserhüte oder Hüte von ähnlicher Form tru gen, auf den Straßen von den Gendarmen angehalten und auf die Polizei gebracht. Die Zahl der auf diese Weise verhaftete« Personen — selbst Knaben befanden sich darunter — war nicht unbedeutend, doch wnrden sie alsbald wieder entlassen, die bean ¬ sorgt sein, und dieser nothigenfalls Seltenheit zum Arbeite« gSeN, auch wo es thunlich ist, entwch.r MAppel- oder Spiun- schulen oder ähnliche BeschastizungSanstaltenerrichten. folgen muß. — Um nun zu eine^ solchen Besprechung einiges Anhalten zu geben, haben wir uns erlaubt, im Nachstehenden die Hauptsätze, worai^es emkommen dürste, zu entwerfen. Das Nichtpaffende kann ja leicht weggelassen und dafür etwas Zweck mäßigeres gesetzt und das Fehlende angefügt werden. h. 4. Die Gemeinde sorgt für die Armen, ivelche sich bei ihr befinden und in ihr heimathsangehörig siüd »ach Maßgabe der Armenordnung. (Gesetz v. 22. Octbr. 1840.) tz. 2. Die Gemeindeglieder verpflichten sich, keinem Bett ln, am wenigsten bettelnden Kindern, wenn sie bei ihnen ein Tagesgeschichle. Dresden, 6. April. Da die Frühlingsfcier, welche vor zwei Jahren hier begangen wurde, mit so schönem Erfolge ge- I segnet war, und da die Festlichkeiten, welche am 17. und 18. Mai v. I. — zur Vorfeier und zur Feier des Geburtsfestes Sr. Maj. des Königs — mit Unterstützung von so vielen aus wärtigen und hiesigen Kräften stattfanden, sich einer ebenso gün stigen Beurtheilung als außerordentlich zahlreichen Thciluahme zu erfreuen hatten, so lag cs wohl nahe, in Zeite« sich mit der Frage zu beschäftigen, wie in gegenwärtigem Jahre der Ge burtstag unseres geliebten Landesherr» festlich und würdig ie- I gangen werden könne. Von der Ansicht ausgehend, daß es in I vielen anderen Ortschaften Sachsens ebenfalls ausführbar sei« I werde, den 18. Mai durch eine geistliche Musik in der Kirche oder durch Veranstaltung einer Frühlingsfeier im Freien auch I eine äußere festliche Bedeutung zu geben, damit dieser hochwich tige Tag sich immerhin zu einem Volksfeste edlerer Art gestalte, erließ das Comitk des sächsischen Pestalozzivereins bereits am 20. Februar d. I. ein Circular mit der betreffenden Bitte an die 135 Agenten des Landes. Was nun unsere Stadt anlangt, so hat das genannte Comite in Gemeinschaft mit dem pädago gischen Vereine beschlossen, den 17. Mai zur Vorfeier des Ge- ! Lurtsfestes Sr. Majestät des Königs in hiesiger Frauenkirche, Nachmittags 3 bis 5 Uhr, eine große geistliche Musik zu ver anstalten, welche unter Leitung des königl. Hofkapellmeistcrs Rei ßiger und unter Mitwirkung der königl. Kapelle stattfinden wird. Das Programm enthält unter den zur Aufführung zu bringen den Stücken zwei ausgezeichnete Hymnen („Erfreuender Gedanke rc." und „Auf, singt Jchovah ein Lied!") von Reißiger, dm 103. Psalm („Lobe den Herrn, meine Seele!") von Naumann, Orgelspiel des Hoforganist Schneider rc. Die benachbarten Ge sangvereine sind durch besondere Schreibe» cingeladcn worden, durch ihre Mitwirkung die Aufführung zn unterstützen. Am 18. Mai soll in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr im gro ßen Garten ein großes Instrumental- und Vocalconcert statt-