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«ud Tageblatt Ir. LS. Sonnabend dm LS. Januar -- ---- — den Befugnissen Gebrauch gemacht hat. Brust gestochen, todt-aufgefundm. (Dr. S.) rühr 1849 zur Ciimknaluntersüchung gezogen und von der ge: , , gen sie erhobenen Anklage nur in Mangel mehreren Verdachts schönen waren. Dresden, 27. Januar. Am 24. d. M. versuchte der Hausbesitzer Adam in Stadt-Neudorf, in einem Anfalle von Geistrszerrüttung, sich mit einem Raflrmesser dm Halb zu duvch- schneiden, wurde aber noch rechtzeitig an der vollständigen Aus führung der That gehindert und ärztlicher Pflege übergeben. — Vorgestern stürzte der HauSmaun Nitsche von hin «Mf der Querallee Nr. 7, als er den Schnee vom Dache kehren wollte, von der Leiter und verletzte sich bedeutend am Kopfe, weshalb er in daS StadtkrankenhauS geschafft würde. — Vorläufiger Notiz nach ist gestern Abend in Leipzig wiederum M WvH und zwar an einem HauSmanne verübt wordm. Derselbe wohnte Hohestraße Nr. 26 und wurde in der Küche, in die Tastsgeschichle. Freiberg, 28. Jan. Die Hinrichtung des Mörders Schöne ist heute Vormittag in der vorgeschriebenen Weise vollzogen worden. Gegen 8? Uhr wurde der Deliqueut unter Militärbe- glcitung auf einen kleinen offenen Wagen, zwischen 2 Gerichts dienern sitzend, von der Frohnvestr abgefahren. Auf dem Nicht platze angekommen, wurde Ler Delinquent, nachdem der anwe sende Gerichts-Beamte vorher eine kurze Ansprache an die ver sammelte Volksmenge gehalten, vom Scharfrichter und seinen Gehilfen an den Treppenstufen des erhöhten Gerüstes in Em pfang genommen. Ziemlich gefaßt stieg er die Stufen deS Gerüstes hinauf, entkleidete sich oben schnell selbst, wurde sodann an dem Brete befestigt, unter das Fallschwert gelegt, welches im Ru seine traurige Aufgabe löste. Die ungeheure Volksmenge, welche zuerst den Transport des Verbrechers nach dem Richtplatze und dann der Exemtion selbst beiwohnte, zeigte eine ernste, der traurigen Begebenheit entsprechende Stimmung, so daß nicht die geringste Störung vorkam. Dresden, 25. Januar. DaS Dresdner Journal sagt: Oeffmtliche Blätter hätten neuerdings mehrerer Fälle gedacht, in denen Personen, welche wegen Betheiligung an den Mai ereignissen 1849 in Untersuchung gewesen, von dem gegen sie vorgelegenen Verdachte aber nur „in Mangel mehreren Ver dachts", mithin nicht völlig freigesprochen worden sind, von der Ausübung städtischer Ehrenämter ausgeschlossen wor den seien. Mit Bezug auf h. 1 des Gesetzes vom 9. December 1837, die Abänderung einiger Bestimmungen in der Allgemeinen Städteordnung betreffend, wonach der Stadtrath unter Verneh mung mit den Stadtverordneten zu entscheiden hat, ob ein nach allgemeinen Begriffen entehrendes Vergehen vorliege, habe man in jenen Fällen namentlich ausgesetzt, daß diese Entscheidung durch Weisungen der vorgesetzten Regierungsbehörden knfluirt worden, mithin keine freie gewesen sei. „Wir sind", fügt das Dresdner Journal hinzu, „weit entfernt davon, dm Um- ! stand, daß derartige Weisungen ergangen, in Abrede stellen zu wollen, wir sind vielmehr in die Lage gesetzt,-die über den In halt jener Weisungen gegebenen Mittheilungen dahin zu ver vollständigen, daß in der That am Schluffe deS vorigen Jah- > reS aus dem Ministerium deS Innern eine Generalverordaung an sämmtliche Kreisdirectionen ergangen ist, wonach dieselben veranlaßt worden find, nicht nur alle Obrigkeiten derjenigen Orte, in welchen die Landgemeindeordnung ekngeführt ist, dar auf, daß Personen, welche wegm Theilnahm? an dem Maiauf- freigesprochen worden find, der Eintritt indm Gemeinderath überhaupt nichtzu gestatten sei, hinzuweism, sondern auch den Stadträthen ihres Bezirks zu erkennen zu geben, daß sie bei der ihnen nach tz. 1 des Gesetzes vom 9. Deemiber 1887 M gewieselten Cognition, den gleichen Grundsatz allmthUbm frst- zuhalten und, insofern derselbe kn einzelnen Fällen äußer Acht gelassen worden sein sollte, ihm nachträglich Geltung zu ver schaffen hätten. Allein der Nachweis dürste auch nicht schwierig zu führen sein, daß die Regierung, wenn sie in der nurgAaH- tm Maße daS Verfahren der städtischen Behörden regeln zu müssen glaubte, in dieser Beziehung lediglich von ihr zustehen- Dresden, 27. Januar. Der heutige Geburtstag Ihrer Majestät der Königin wird voü dm Gliedern des Königliche« Hauses im Familienkreise gefeiert. Don Setten der Garnison fand Morgens große Reveille statt. Mittags 12. Uhr psar die dienstfreie Infanterie auf dem Lheäterplatze in Parade ausge stellt. Als die Truppen, geführt von dem Gouverneur, Ge neralmajor v. Sichart, in Anwesenheit Ihrer' Königlich«» Ho heiten , der Prinzen Albert und Georg und Sr. Gxerlleuz d«S KriegSmtnisterS, der Generalität und deS OsfiziercorpS vor dem Königlichen Schlosse defilirten, erschienen Ihre, Majestäten der König und die Königin am Fenster und wurden von den ein zelnen TruppenaLthejlungen und dem zahlreich versammrltm Publikum mit mehrfachen Hoch« ehrfurchtsvoll begrüßt. Nach mittags hatte der Vorsitzende deS königl. GesammtmintsteriumS, Staatsminister vr ZschinSky, zu Ehren des heutigen TageS, die Minister, das diplomatische Corps, dir höheren Staath- und Hofbeamten und hohen Militärs zu einem größeren Diner hei sich versammel t," wobei sämmtliche Theilnehmer in Gala er- (Dr. I.)