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»d Hamburg, in Hcmnover und -in Nürnberg machten gewal- ÄgeS Aussehen und lkßeffbeltzenAengstllchen allerki.Befürch tungen entstehen. Nach und »«hH-eiK.Minderte sich die Be deutung, welche man jener Sntdeckung ^zuzuschreiben gmeigt war, bis auf ein Minimum, und schließlich schien der ganze- furchtbare Bund nur auS einem einzigen Mitglieds W bestehen, dem in Leipzig verhafteten Schneidergesellen P. Nochjmtz, des: welchem sich außer mehreren Adressen bekannter Demokraten ein' provisorisches . Statut deS Geheimbundes und eine Art Rechen schaftsbericht vorfanden, wozu später noch ein ziemlich konfus gehattener Auftuf einer sogenannten Londoner CentralbehLrde an die deutschen Arbeiter zur Organiflrung eines Bundes kam. AuS dem Bundesstatut ergab sich als Zweck deS BunheS: -die geistige, politische und ökonomische Befreiung deS Proletariats ; verbrecherische Mittel zur Erreichung diese« Zwecks wurden in den Atzungen nicht empfohlen. UebrigenS waren dir Statuten, wie schon erwähnt , nur provisorische, denn der Bund bestand faktisch noch gar nicht, er sollte erst mit Benutzung der aufge lösten Arbeitervereine organifirt werden. Wie wenig die zu diesem Behufe thatigen Emissäre bei ihren Bemühungen von dem Eiftr der Arbeiter unterstützt wurden, geht auS mehreren Lhatsachen unwiderleglich hervor; so z. B. war später in Dres ¬ den, BrMau/ Berlins Schwerin, Hamburg, Nürnberg und Leipzig keine Äpür^vom Bunde, oder etyem Mitgliede desselben «HussiKdig zu^chO^WtShKlb Hach^r Mch, Städten alle Nach forschungen der Polizei ohne Erfolg seid.-Mußten und nur in Köln und London soll mehr Leben in dieser Beziehung gewesen sxin. Deshalb wurde denn auch in Köln die Hauptuntersuchung in dem Proceffe angestellt. Der durch seine Vertheidigungsreden vor den Assisen zu Köln auch in weitern Kreisen bekannte Becker war daselbst, sein Freund Bürgers in Dresden verhaftet und Letzterer nebst Nothjung nach Köln ausgeliefert worden; auch wurde die Untersuchung noch auf andere Verdächtige in Köln und der dortigen Gegend ausgedehnt. Man behauptete anfangs, Becker sei in der That ein einflußreiches Mitglied jenes Geheim- bundes gewesen; später ergab sich freilich, daß gerade gegen ihn nur sehr wenige Jnditien vorliegen, deren wichtigste? ein einfa cher Empfehlungsbrief für Nothjung an einen Gesinnungsge nossen sein soll; und eS wurde deshalb auch bereits in öffent lichen Blattern die Vermuthung ausgesprochen, daß der Haupt angeklagte, nach dem oft der ganze Proceß genannt wird, wahr scheinlich am ersten werde sreigesprochen werden. Im Ganze» sind zehn Personen in Anklagestand versetzt; die Anklageakte umfaßt sieben Druckbogen. Edictalladung. Wegen Ueberschuldung ist.';» dem Vermögen " 1) des abwesendm Barbterstubenbefitzers Wilhelm Ferdinand Keßler von hier, 2) des Schuhmachermeisters Johann Traugott Reichelt allhier, 3) des Leinwebermeisters Carl Gottlob Damm hier, 4) des Mühlenauszüglers Christian Friedrich Schönherr in Lichtenberg, sowie 5) zu dem Nachlasse Christian Friedrich Richters, gewesenen Auktionators und Bierrevisors allhier der Concursprozeß zn eröffnen gewesen. Alle bekannte und unbekannte Gläubiger, sowie alle diejenigen, welche an diesen Nachlaß und bezichendlich an das Vermögen der genannten Personen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben, werden daher geladen, den 21 Deeember 1882, welcher zum Meldungs- und Gütetermin anberaumt worden ist, zu rechter früher Gcrichtszeit bei Strafe des Ausschlusses von der Masse, sowie brr RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Person oder durch gehörig lcgitimirte Bevollmächtige an hiesiger Gerichts- Kelle zu erscheinen, ihre Ansprüche zu melden und zu bescheinigen, mit dem ConcurSvcrtreter, sowie unter sich gütlich zu verhandeln rind wo möglich sich zu vergleichen, im Falle aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, über ihre Anforderungen mit dem Concursvertreter so wohl wegen des Vorzugs unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, den 18 Januar 1883 der Bekanntmachung des hinsichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr sür bekannt gemacht erachtet werdenden Ausschließungs-Bescheids, den 22. Februar 1883 des Schlusses der Acten und den 8. April 1883 der Eröffnung eineS CaffenbescheidS, welcher Mittags 12 Uhr in Ansehung der Außenbleibenden sür publicirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Auswärtige haben zur Annahme künftig an sie ergehender Ladungen und Bekanntmachungen Bevollmächtigte in hiesiger Stadt zu bestellen. Freiberg, den 22. Juni 1852. Das Stadt- und Landgericht daselbst. Sachße. Rößler, Act. Edictalladung. Auf dem in hiesiger Vorstadt unter Nr. 404 des Brand-Katasters gelegenen, dermalen Herrn Christian Friedrich Walletzky gehöri gen Hause hast« laut Kaufs vom 1S. Juli 1731 und Session vom 4. Januar 1734 für Anna Maria vcrw. Receßschrcibcr Wetzel zu Freiberg er jure cesso Johannen Marien, oder wie dieselbe anderwärts genannt wird, Johannen Christianen Langin geb. Pilzin 100 Gülden in Münzen vor dem 20 Guldensnße --- 87 Thlr. 12 Ngr. — in älterer Währung in den Jahren 1736, 1737, 1738 und 1730 mit je 25 Gülden betagt gewesen« Erbegeldir DaS unterzeichnete KreiSamt hat nun um zur Cassation dieser Hypothek zu gelangen, dem deshalb gestellten Anträge gemäß be schlossen, mit Erlassung von Edictalien in Gemäßheit deS Mandats vom 13. November 1779 zu verfahren. 8S werden daher all« Diejenigen, welche als Erben oder Gläubiger »der auS irgmd einem andern Rechtsgrundt an die oben ge- dachte hypothekarische Forderung Ansprüche zu Haien vermeinen, hiermit geladen