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gewesen R Constantin. 's 2 " Bekanntmachung. Lan der Bi zu seil ger, der chrei fach, Wun dieses werd daß welchen zu ersck stehende rechtlich der Bc zuweisen, für noth . beigefügt der Jr anderw daß T als de Bekanntmachung, die diesjährige Gemeindeanlage betreffend. Zur Deckung derjenigen 850V Thaler, welche heurigen Jahres zur Verzinsung und thcilweisen Rückzahlung der Communschnlden vorschrift- mäßig Fl verwenden find, müssen wiederum 6000 Thlr. dircct nach dem Einkommen der Beitragspflichtigen aufgebracht werden. Die deshalb statt- gefundene Abschätzung aller Beitragspflichtigen hat die Summe von 147,345 Einkommeneinhciten, a 5 Thlr. (d. i. 11,698 Einheiten «ehr, als im vorigen Jahre) ergeben und es ist daher im Einverständnisse mit dem weiteren Bürgerausschusse beschlossen worden, daß im heurigen Jahre nur , .7: . , . - . - dreizehn Pfennige auf jede Einkommeneinheit, von denjenigen Grundstücksbesitzern aber, welchen ein Einkommen von 60 Thlr. nicht hat nachgkwicsen werden können, zwei Pfennige von jeder Grundsteuer«inheit ihres Grundbesitzes erhoben, die zuletzt genannten Beiträge jedoch, wenn sie den Betrag von 15 Ngr. 8 Pf. übersteigen, in jedem einzelnen Falle biS auf diesen Satz ermäßigt werden sollen. D-e hiernach ausfallenden Jahresbeträz«, wovon - den 2. Jani Hie HÄfte, den 18. AnKuß ein Viertheil und - den 3 November d I. ein Diertheil, und zwar jeder dieser Theil- und Terminsbeträge längstens binnen 14 Tagen vom betreffenden Terminstage an gerechnet, bei Vermeidung gerichtli cher Beitreibung, in hiesiger Stadtsteuereinnahme abznführcn ist, werden jedem Beitragspflichtigen annoch durch besondere Zettel bekannt gemacht werden. Freiberg, den 28. Mai 1851. Der Stadtrath Unter Beziehung auf die, in dem Gesetz- und Verordnungsblatt 8. di. 18 ä. anno 1851 erschienene, „den Verkauf des Viehsalzes", io betreffende Verordnung des kLnigl. Finanz-Ministeriums ä. 17 April dieses Jahres, nach welcher daS Futtersalz vom 1. Juli a. c. ab bis auf Ein Thlr. 20 Ngr. für das Stück zu 120 Zollpfundcn herabgesetzt worden ist, werden alle diejenigen, welche dergleichen benöthigt sind, hiermit angewiesen, ihren Bedarf Lei dem Salzschank ihres W?HM teS unverweilt anzuzeigen und zugleich darauf aufmerksam gemacht," daß sie es lediglich sich selbst beizumcffcn haben, wenn ihr Begehr nach die sem Salze, bei unterbliebener rechtzeitiger Bestellung von Seiten der betreffenden Verkaufsstelle keine Befriedigung findet. Schloß Chemnitz, den IS. Mai 1851. ' Königs. Salzverwalterei daselbst. ) ' - ' - - - - Melzer. . - . Da bei der bevorstehe^ben LandtagSahgeorduetenwahl zufolge ges deS- und Gemeindeabgaben ganz oder zum Theil länger al« eia I er-Bestimmqpg,«He diejenigen, jvelche sich mit Abentrichtunz der Lan — r, - -— .... — — v ..., nach vorgängiger Erinnerung iin Rückstände befinden oder solche w_, reud de« letzten Jahre« entrichtet, dennoch aber frühere Termine, welche die Zeitfrist von mehr als einem Jahre umfassen, unberichtigt gelassen haben, von der Ausübung de« Stimmrechtes ausgeschlossen und aus der von m>- ^anzufertigenden Stimmliste hinwezgelassen werden müssen, so lange dies« Rückstände nicht Ägeführt find, so erinnern wir hierdurch wvhlm^iend alle hiesige in Gemäßheit deS Gesetzes an sich stimmberechtigte Einwohner, welche dergleichen Abgaben, namentlich Grund-, Gewerbe- Und Personalstenern, Commnnanlogen u. s. w. restiren, an die ungesäumte Abführung derselbe», Freiberg, den 24. Mai 1851. * " i ' Der Stadtrath daselbst. Clauß f d. B Bekanntmachung. Bei der Noth Wendigkeit, darauf Bedacht zu nehmen, daß zur Unterhaltung der fiscalischen Chausseen und Straßen jederzeit ein brauchbares und dauerhaftes Material verwendet werde, welches sowohl der mechanischen Einwirkung deS Fichrwcrks, als auch den athmosphfrischen Einflüsse» gehörigen Widerstand zu leisten vermag, hat Sich das König!. Finanz-Ministerium bewogen gefunden, demjenigen, welcher den Straßenbau-Commissionen ein zur fiscalischen Chaussee-, und Straßen-Unterhaltung noch nicht benutztes Stein- oder - Kieslager dergestalt nachweist, daß daraus, nach den deshalb angcstellten Erörterungen und Versuchen durch Eröffnung eineS Steinbruhst oder einer Kiesgrube rin nach seiner Beschaffenheit als wirklich zweckmäßig erprobtes und in einem gewissen Umfange nachhaltig zu ver ¬ wendendes Chaussee- oder Straßen-Unterhaltungs-Material entnommen werden kann und wirklich entnommen werden wird, eine nach de» Umständen zu" bemessende Belohnung von ' N , -- Zwanzig bi^ Ein Hundert Thalern in Aussicht stellen zu lassen. Da es auch im hiesigen Bezirke hin- und wieder an dergleichen brauchbaren und insbesondere in der Nähe der Chausseen oder Straßen z« erholenden Materiale mangelt, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Krnntniß gebracht mit dem Bemerke,,, Laß Anzeigen und Anträge ükrr Aufs!»- --dmig eines derartigen Materiallagers bei der unterzeichneten Straßenbau - Commission anzubringen find. Freiberg am 21. Mai 1851. Königs. Straßenbau-Commission. r Nothwendige Subhastation. Bon den unterzelchneten Gerichten soll einer ausgeklagten Schuld halber das Herrn Karl Guido Beier zu Obersaida zugehörige, 8lld Nr. 4! des BrandcatasterS daselbst gelegene Erbgericht mit seinen noch ziemlich neuen Wohn- und Wirthschaftsgebäuden > einem eingebauten Gasthoft, n«r eist besonderes Gebäude bildenden Schmiße, seinem Rechte auf Erbziissen und dem zu solchem gehörigen Areale an 96 Acker 206 m Ruthen, welches Alle« zusammen mit 985,2- Steuereinheiten belegt und von den Ortsgerichten mitBerückpchügung der Oblasten auf 15,285 Thlr. gewürdert worden ift, den «. Jm»r18SLN,.N-'.''-/' ' an Hiester ordentlicher G"ichtsstclle öffentlich versteigert werde». Gerichtswegen werden daher alle diejenigen , welche ^dieses EMericht vekst Zubehör zu erstehen gesonnen find, andurch geladen, gedachten Tags de« Bormittag« vor 12 Uhr av hiesiger Gericht-stille zu erscheinst, sich anzugeöen, ihre Gsdvte z» eröffnen und über ihre Zahlungsfähigkeit sich -B-