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Frcibcrget Anzeiger TageblÄtt. / Verautwortl-HnausgHer : HM MdH- MMDk K - . -————- - .. -- .-7.-..-..- -6.? Erscheint.täglich früh S Mr mit Ausnahme der Senn- upd Festtage. — Preis halhjShrlich q^r. Anktst. Hk AeWt. j)m Ho. 142. Freitag, den Li. Ium dafern von außen her ein Besuch zu seiner Befreiung gemacht würde, Bäkunin's und Röckel's nach der Festung Königstein gelautet ha ben soll. ' TaKtssr schach tr. Dresden, 19. Juni. Heute wurde der Redakteur der Dresd ner Zeitung vor die Polizei geladen und ihm dort eröffnet, daß er wegen Abdruckes der bekannten „Aufforderung zu Unterstützung der Opfer der Maitage" gleich den vier ehemaligen Abgeordneten, die diese „Aufforderung" erlasse» hatten, einen antheiligen Verweis zu bekommen und die antheiligen Kosten (1 Thlr. 1V Ngr.) zu bezah len habe. — Wir haben wiederum eine Reihe harter Urtheile erster Instanz gegen Maiangcklagte zu berichten. Der Kaufmann Schmidt in Löbau ist zu lebenslänglicher, der Stadtrath Hensel in Zittau, im vorigen Jahre Präsident der zweiten Kammer, zu zwölfjähriger, ,der Advokat Just zu zehnjähriger und der Advokat Ström el, beide ebenfalls in Zittau, zu achtjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt; ebenso Küfer Deitenbach aus Würzburg in Dresden zu achtjäh- n'zer Zuchthausstrafe ,ersten Grades. — 19. Juni. Vergangene Nacht ist der MusikdirektorRöckel von der Festung Königstein über Dresden nach Waldheim mittelst Extrapost und unter Militarbcdeckung abzefnhrt worden. Zwei Mann mit geladenem Gewehr saßen neben ihm, mrd es wird ver sichert, daß der Befehl gegeben gewesen sei, Röckel nicderzuschießen, Leipzig, 11. Juni. Der hiesige Volks-Verein hat an Se. Majestät folgende Adresse erlassen:. Allerdurchlauchtigfier re. In dem konstitutionellen Staate, das heißt in dem auf einem Vertrage zwischen Fürsten rmd Volk beruhenden Staate, hat der Bürger das schöne Vorrecht, vor einem absolut klierenden Unter« thanen, ja noch mehr — hat er als Witbetheiligter am Vortrage die heilige Pflicht voraus, in der Zeit der allgemeinen Gefahr ein bescheiden mahnendes Wort an den Stufen des Thrones niederzulegen. Wenn wir, die ehrerbietigst Unterzeichneten, uns zu Erfüllung dieser Pflicht gegen Fürst und Vaterland jetzt aufgefordert fühlen, so glauben wir nicht, uns deshalb rechtfertigen zu müssen. Wir überlassen dies der gefahrdrohenden Lage des Vaterlandes und dem weisen Ermessen Ew. Majestät. ... Sind wir auch nur eiL kleiner Bruchiheil der sächsischen-!Br- völkcrung, so wissen wir doch, daß die überwirgenS Mehrzahl un serer Mitbürger unsere Besorgnisse Heilt, , deren Gewissen wir es zu überlasse» haben, vor, MHI .und . Vaterland Ähr Schweigen zu rechtsertjgen. Wir hielten --eS für. ein:Lergchen an Ew. Majrstit und gegm den tz. 1 des provisorischen Gesetzes vom 15. Rov. 1848, wegm einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde, welcher also lautet:-" : ! . p! :n-r fr.-.-lD - ,M M.'«S M mit 76 der Verf.-Urk. tzA 4. Sept 1831 Hachen auMvben. und «s trete«: folgende ßtzl HMiU»KWaHtztsetz) dort» Stelle «4- '-»'n t'irchft'iE ml ' sowie-gegen:116 -derWerf- oUoLv- welcher: im Fastekdtr KamMi- ^^^^77^7^7. und am Vaterlande, zu verschweigen, dass wir derrechtSbewüßteu Meinung leben, Eich. Majestät sei in der neusten Zeit bvn JhtH Räthen Übel Lerathen worden. > - ' Ja wir müssen es aussprechen, -daß mit äußerst wenigen ÄvÄ- nahmen nur eine Stimme der tiefsten Mißbilligung über einige der neusten Verordnungen der verantwortlichen Räche Gw: MajeW durch das ganze Land, ja durch ganz Deutschland etchnt. WE kennen innerhalb unserer Landesgrenzen kaum mehr als zwei) hpei Zeitblätter, in d<nen di«ser Stimme nicht bald mehr bälh wepiger entschiedene W?rte geliehen werden. ' - ' '' ''' Ew. Majestät verantwortliche Räthe haben-durch eine Verord nung vom S. -d. Mts^ die Todesstrafe einseitig Durch daS verfassungsmäßige- GesH vom 2. März^l8D,^''mllkch' welches die die Todesstrafe- abschaffmd«N'--,MMMrHte.-'^-A schen" zum Gesetz ssir Sachsin erhoben tvurden^ war M sächsischen 'Gcse^ibUng äuSgetilgt. - ! In gleicher Weise haben -dieselben^ dübch bre VetoWniMss diM 3. d. M. die durch dasselbe-Gesetz vom 2.^März 1^9 und 'das sächsische Vereinsgesrtz vom 14-Növembw M-RechtHes^h^ndr Frei heit, in Versammlungen Und Vereinen zufitimneiizutrttm/ einstitsä und wesentlich bischrÄrkt, ja sogar theklweise aufgehoben. -nti- i,. s.7 Tage m eigenmächtiger Überschreitung der Bchkmmun^n des Preßgesetzes vom 18. Novembtr 1848, welcher kloS v-n for mellen Verwaltungsbcfugnissen der Polizei spricht, die Tagespresse der Polizei in die Hände gegeben. . . Endlich und hauptsächlich haben Ew. Majestät Minister demje nigen Landtag, den Ew- Majestät am 17. November 1848 mit dH Worten entließen: . : : . „es ist das „letzte Mal", wo ich Sie, die ^Stände" des Wahl gesetzes von 1831, um mich versammelt sehe", also den für immer durch Ew. Majestät aufgehobene«-Ständelandtag zunr bevorstehen den 1. Juli wieder einberufen und dadurch gegendenSchlußpara- graph 45 des provisvn'schen Wahlgesetzes vom 15. Novrmber 1848, welcher lautet: 7' „das bishen'ge Wahlgesetz vom 24. Sept«mber483l nebst de« hierauf Bezug habenden Verordnungen re. „ist" aufgehoben"