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«u -UI zur. , ErsLtdN täglich rftüh S-Uh« mttÄuvrah«« der AMige- 'l »«. I4V. Mittwoch, dm IS. Ium x'it.kn-' :v.. n -«/.-?«!r-^' niri »i-i / . > >! n 7!^ .1 I !k ",L.! > t'. ., . . .>!N.'«. ' ' ' DüK ZüchthAvs ZV Waldheim. > « «" ^-^^-iES^chkikß^^ 2--" -isj Sämmtliche Sträflinge arbeikür ohne Mterbrechung M Mit tags jwv ,fie binnrnsteftüL halben Stunde ihre Mahlzeit einzunieh- me» und sich dann so fi^r t Dieder an die Arbeit zu chegebt« .haben. Ein Gebet ist, auch hiermit irerbuUdeit?- Die Kost ist höchst einfach, indem sie aus Slchp.e uUd Gtttiüfe, nl Wasser'gekocht Brech besteht. Fleisch beko.Muten fr en ub5 Mald esAa hic e 8, weshalb es nicht aüffallcn kann, daß besonders kräftige und mit anstrengender Arbeit bcschäftiztbPersonen über fortwährenden Hun ger klagen, und Auszehrnngssscber und andere Entkräftungskrank- hciten die meisten Opfer fovbE Zwar muss auf besondere ärzt liche Anordnung, Leuten , welche an bessere Kost gewöhnt find, et was kräftigere Nahruttss zu Theil werden , doch scheint diese ÄüS- nahme nur für bereits "rriistlich Erkrankte züngelten/ sonst aber als Vergünstigung fllr sblche'Sträflinge aus gebildeten Ständen betrach tet zu werden, welche sich zur besonderen Zufriedenheit des Direk tors aufführen: f'" Nach dem Essen beginnt äkso' dieWibM föfdrt wieder und dauttt bis 8 Uhr Abends. ' Dann begrbb man fichzuin Abendessen/ wel- ches, wie das Frühstück, aus Bröd 'und'Wasser bestchk Nur soll im harten Winter zuweilen statt dcS Wassers warme Waffersüppe gereicht werden. Nach dem Essen wird ein Abendgebet gesprochen und dann müssen die Sträflinge', gleichviel ob Winter oder Som mer ist, unwiderruflich zü' Bette gehen. ' - «ff« - ' Dieses Einerlei erleidet nur Freitags und Sonntags eiNe M- Lndcrung. An ersterem Tage wird Nachmittags in der Kirche eine Beistunde und Soüntags zweimal Gottesdienst, früh Predigt, Nach mittags Betstunde, gehalten. ' Bei diesen kirchlichen Besuchen darf (kein Züchtling fehlen. Des Sonntags wird den Sträflingen auch eine Stunde zur Bewegung in freier Lust im sonnigen Hof- raume — gewährt; die übrige Zeit des Tages sind sie lediglich auf das Lesen der erwähnten Erbauungsbücher beschränkt. Das pensylvanische Strafsystem ist glücklicherweise nicht einge führt; dennoch wird es in gewisser Beziehung auch nachgeahmt. Denn erstens müssen die Sträflinge, sotveit es Lie Räumlichkeit er laubt, in Einzelzellen schlafen und des Sonntags darin feiern , und zweitens ist ihnen bei der Arbeit/dem gemeinsamen Essen und dem sonstigen Zusammensein mit« ihren Genossen jedes Gespräch unter sagt, mißer wenn der Ärbeitsbetrieb ein solches erheischt. - Doch wird, trotz der «»gedrohtem Prügelstrafe , dieses Verbot nicht« streng gehalten, well di« Konyole- fehlt; ja yst wird YstU.drn^ZpOtmei- stern, vrlche über dft: ezuzelneq^ Ahcheiluygen^ -er Sträflinge > die Aufstchti sühden/ felbsti dagegen igeskndfgt/ tvena fie Langeweile oder menschliches Gefühl in einige Unterhaltung mit letzteren verfall« läßt. Dennoch hängt die strengere oder mildere Behandlung der Sträflinge in dieser wie in mancher ander« Beziehung sehr von ihrer Aufführung, d. h." von ihrer FügsaMkeu und den Launen und der-Gcmüthsart der Beamten ab:- Wäche L^HMdÄ^g tiM dtcher den Maiverurcheilten zu Theil werden , wenn die Btamtev dtw Ach- stak sammtlich so entgegengesetzter, so extremer 'Ansicht ik polisischsb Hinsicht find, wie . deren gegenwärttger Vorstand,-ÄndtviMsse^ Personen der „radikalen Züchtlinge" in demselben Grade feindselig behandeln, als ihnen ihre politisch« Meinung Md ihre Theltett- ver haßt sind oder aus gewissen Rücksichten verhaßt--flitz!müssen?"^-,« Die Diseiplinarstrasen bestehen in Entziehung dtt!warm« Kost, der.Lägerstätte, in-der Einzelhaft, der GDzelhaft an devKiM, dmr Dunkelarreste Md n--- in. der Pvügelstrafr. Dbtvohk'dv sogenannte „Willkonmtrn^^ der Empfang - der NcueiugetitfÄst«' Mit Stockschlägen abgeschafft ist^ sind doch die Prügel-soustalS« OÄ- pungsstrafe geblieben. Zwar ist bcim letzten ordentlichem Landtage deren Abschaffung als Holge« der Publikation der dcutschou, Grund rechte in Anregung gebracht, allein von dtr^Regierung erklärt-Ivov- dc»,-.daß.fie diese „Frage in Erwägung.-zichen"-müsse.'n.r-L? Die Prügelstrafe wird in zwei Instanzen verhängt. Irr'zwei ter dictirt sie der. Directory in 10, M und mehren Stockschlägen, wenn es .sich um -Mürbrmachung eines störrtschm Sträflings oder um Ahndung grober Widersetzlichkeiten handelt. In ditsemi Faste wird sie öffentlich, d. h.- im Kreise der übrigen. Sträflinge-Md-.'« Gegenwart des Hausarztes, dem ein Veto gegen dieFortsetzMg-z»k- steht, vollzogen. In erster Instanz wird sie aber ganz will!üb lich von den Zuchtmeistern, ohne vorherige Anzeige an. deck Dirce- tor, sondern ganz nach eigenem Ermessen und auf frischer That vollstreckt. An diesem Falla wird sie jedoch nur mL dem Kmüschp und, irren wir nicht, nur bis zur Strafe-von 3 Schlügen vEzn- gen. Oft reicht ein einziges unbedachtes Wort, ein „Mißverstäud- niß" zwischen „Zuchtmeister" und „Züchtling" hin, um diesen den Kantschu fiihlen zu lassen. Sind die Prügel vollzogen, .so,-muß- .dem Director davon Anzeige gemacht und in die Personalakten des Zücht- linges eitle Notiz davon gebracht werden. . Darin bestehtdieganze Kontrole, Diese Strafart, die mehr als, eine thKtliche Ermahnung angesehen wird, ist nach leichten Uebeyfretungen der.HauL- ord nung anzuw.en.den, ihre Eristenz aher erscheint unglaublich, VMM man,das Wesen.solchererWpt'Ä Da heißt es denn in den^ Akten: „ll: crhi.elt Ä Schläge Degen Ausbruches fröhlicher Laune (wenn er gelacht hatte); 8. erhielt 2 Schläge, weil er bei der Arbeit pfeifend betroffen wizrdef L. erhielt 3 Schläge, weil er bei der Arbeit eingeschlafen KW-ieA-ii-i. ?--ir iLtiki-rimSnK itii-n nS Ä8L - Prft, halijähM^, «StzferaDble M-LAHz ÄS Krciberaer Ameiaer D^-M«-<«,. .Ns,i-l -n< 7.- .>.«,! :rz :-«-,nr-75.NZ- irrt "«- «<..«sUNv . m/,: .«---n^-B-r,: l.-cnD»« NUM-LL - n) "-t snmÄüil' Uß !!-i rchitt mLuchisS «I-, -st c-r «H.. ,u'^uHtst.i.«j> -:«.7'.:nr> U'7-t Snu t^ö» s:'- tch:,?uK Lütug Lnu ,'.üiü.-U»r^RL<A «KKL. «n-7-1 r-,s ars'tit. ,tk.s,M .NÄML'-E Miii) ssuof choa n-.BimmUvvrL-HnanS-chAS Karl AM»sL,nch-, ,-chEI rSnnstüs r^R»»