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w«d«n>ikftiefem Abgeordnete de8 Lande- einm solche« Antrag zu Ferner hatte aber die etwaige Bejahung jener Frage zur Folge, Antrag in Berathung zu nehmen, weil ihm wohl bekannt gewesen, daß in und außerhalb der Kammer vielfältig die Frage angeregt stiga is der s bt- beiiW Sähl- r Be- Nach -Imfi- ioaen !<Uwu eschie- Red- Kam- ! ine in smtni- im die nähme ' steht; zenheit n wer- ange- rMit- »lt in. Gteck. «rükt zu verbreiten. Dieser Ansicht tritt zunächst v. Mieskau entgegen, indem t» -bemerkt, däs -Mstizmmisteriüm hab« nur der Rothwrndig- keit der Umstände Folge gelastet--um: die Rücknahme des Steckbrie fes zu ermöglichen. MtMU» macht daraus aufmerksam, daß der Be schluß der Kammer denjenigen Zweck, der nun erreicht sei, habe er- Dieskau beharrt auf sofortige Erledigung, und Müller aus Neusalza wünscht das Gesetz bezeichnet zu haben, nach dem das Justizmini sterium eine Untersuchung anbefehlen könne. - Dies hatte, wie Braun bemerkt, der Justizminister gar nicht gesagt, sondern nur von der liche Auslassungen eben dieses Kollegiums erfordert und Be schlußfassung auf solche wesentliche Rücksicht genommen werde« mochte" hierzu, wiewohl nicht für ein ausreichendes, so doch für daS einzige chen Ueberlegung nicht juristischer Mitglieder die Debatte ünd Ab stimmung bis zur nächsten-Sitzung zu vertagen, was aber v. Dies kau lebhaft bekämst; dä HM nur BerfassungSkenntniß vorausgesetzt werden. Wigand erhebt die Frage, waS Zschweigert mache, wenn die Justizbehörde Plauens in ihrer Unabhängigkeit die Steckbriefe nicht zurücknehme? Nur in dem Falle, daß diese nicht zurückgenommen werde, antwortet Biedermann, müsse die Kammer auf die Sache zu rückkommen, worauf Klinger, sich der ganz"richtigW Ansicht-Haber- ser Stellen die Wahl der Räthe aus die Mitglieder her Dresdner Hof- und Stadtgeistlichkeit beschränkt sei; wie auch, daß es bei die- Ob» , b» !« die -r der I F«W oidep I eralw equat I cesde« I s-HM I dtages - «nf eserve, iffeod- t und M-i en 17 chusseS n'dung 17 d mmen, 'S ge- er der rücksichtlich des vom Justizministerium I beobachteten mit einem besonderen Anttage bei der Kammer rinkommen wolle." v. sen Aemtern keineswegs in erster Linie aus Gelehrtenruf und eine ausgezeichnete literarische Thätigkeit (für deren Beurthellun'g aÄr- dings die theologische Fakulität zu Leipzig kompetent sein würde), sondern vielmehr auf vorzügliche praktische Befähigung und Kenntniß deS kirchlichen Lebens im Baterlande abgesehen sein müsse. Nach Verlesung des Berichtes eröfftiet sich eine sehr lebhafte Verhandlung, derets Verlauf wir morgen mkttheilen werden. (Dir. Ztg.) Atzlenkt werden «hge?; i Mäß Testt Änttng dmch die inzwischen rfi- folgte definitive. Besetzung der genannten Äemter mit v. Harleß faktisch seine Erledigung gdftrndeN, ist bekänNt. ^MMtWÄchiikchtiM der Ausschuß, wie"ts im Berichte helßt/'Wt'ünihiU Akonnt, jmtn derm Fortsetzung Myrdnenckönnen^nach dem Gesetze stehe ihmszu, Vtthaftungen zu verfügen, daraus folge auch das .Recht, sie aufzu- heben und zu diesem Zwecke die Zurücknahme von Steckbriefen zu bewerkstelligen. MAsin aus Neusalza beruhigt sich aber dabei den noch nicht, und- nun entsteht eine Diskussion- darüber: ob das Mini sterium das in Anspruch genommene Recht habe oder nicht. Mül ler unterbricht den Streit mit dem Anträge, im Interesse der reifli- ohnc Aenderung der bestehenden Gesetzgebung anwendbare, von den in Lvitngelicis beauftragten Staatsministern unter Umständen auch Befugniß gesprochen, den Gegenstand einet Untersuchung der rich- schon angewendete Mittel erschein«. Der.Ausschuß räth daher der terlichen Behörde anzuzrigen. Hierauf wird der Klinger'sche Anttag Kammer an, ihre desfallsige Verwendung in der oben angegebenen in seinem ersten Theile mit überwiegender Majorität, in seinem zwei- Form eintreten zn lassen. Wenn der Ausschuß — so schließt der wortm der Ausschuß selbst Sei einer, noch so kurzen Debatte über den Gegenstand sich gefaßt halten mußt«/ ' ten Theile gegen 21 Stimmen angenommen, und somit die streitige Bericht — den Wunsch der Antragsteller, daß auch die theologisch« Angelenheit vor der Hand erledigt. So kann man doch endlich zum ^Fakultät in Leipzig zu Rache gezogen werden möge, nicht gleicher ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung übergehen. Abg. weise bevvrworten will, so geschieht dies in Anerkennung der Gründe, Kretzschmar erstattet Bericht über den Anttag des Abg. Funkhänel welche von dem Hrn. Regierungskommissar dagegen gelttnL gemacht und Genossen, die Wiederbesetzung der Stellen eines Oberhofpredi- worden find und hauptsächlich darauf beruhen, daß nach der beste- gers und Vizepräsidenten des Landeskonfistortums betreffend. Der henden Gesetzgebung und in Folge der allzugeringen Dottrung die- Funkhäuel'sche Antrag ging dahin: „die zweite Kammer wolle im Verein risst der ersten vermittelst des Gesapimtministeriums bei den lll evanKeUers beaufwagfen StaatSministern dafür sich verwenden, daß die Wiederbesetzung der vorerwähnten Stellen bis dahin, wo die evangelische. Ki^ch^ im Königreich .Sachsen für die Ausübung der ihr in-^zugidajcchf^rüäizuMendm eine entsprechende Vertre tung rrlcckgt HabkN wkd, LuSgesktzt bleiben — falls die« jedoch nicht thunlich wäre, hinsichtlich der bedachten Wiederbesetzung, sofern «8 nicht schv- geschehen , zuvörderst daS Gutachten deS evangelischen LandeKkonfistorium,zuDr«Dden und der theologischm Fakultät zu Leipzigerfordert-und darauf wesentliche Rücksicht genommen, ganz korn's anschließend, den Anttag stelll: „Die Kammer wolle die Zschweigert'sche Angclegenhest zu-r Zeit auf sich beruhen lassen, im Uebrigen Mr ddM Äbg. Müller äM Neusalza anhetmgeben, ob er daß die dem Anttage zu Grunde liegenden Princtpien, auch von dem besvstperin Falle ganz abgcsehm, geprüft wetdÄ müfftn. Um seine Mibaguügen so sorgfältig als möglich anzustellen, waren vom Aus schüsse zuvörderst diejenigen Mitglieder der Kammer, welch« dem geistlichen Stande angehören, sowie auch ein königl. Kommsssax Berathung zugezogen worden, und uach genauer Prüfung war man zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Wnnsch der Antragsteller, eS möge schon jetzt die Selbstständigkeit dieses aüS dem Inneren d« Kirche hervorgehcndcn und diese vorzugsweise vertretenden Kollegitz^ möglichst gewahrt werden, für vollkommen gerechtfertigt zu eraWs, und daß die Berücksichtigung dieses Begehrens in folgender Foruk: „die Kammer möge im Vereine mit der ersten beanttägeM di« Re gierung wolle bei den in kvao^elicis beauftragten StäatSmÄMÄ und bei deuz Kultusministerium insbesondere keyorwortew, daß, M zu der endlichen^ Neugestaltung des evangelisch-lutherischenKirchen- ddettÄbg M^lKr 'äM Neusalza anhetmgeben, ob er wesens in Sachsen, bei etwa sich nöthig machenden Besetzungen von Rathsstellen im evangelischen Landeskoufistorium zuvörderst gutacht ¬ reichen wollen. Eben so nimmt Wagner aus Schneeberg das Ju- .. . . . . stizministerium für de» vorliegendm Fall 1, Schutz, worguMr M-' Mn ^e^ und die Kammern auf VaS MteMe. Mlben.ein- nistn: sMr ^ach^demDefetze stthe d^m M^mintsterium das Rscht ^ugehett'korn^eten^ sssens tmlchd.A 0^ zu, Emltktüng einer llntersuchüng auzuordnen, dahtt müsse es auch " ' habe. »Er müsse sich daher dem ministeriellen Anttage widffsetzenr beso^de^I aber die Wahl nicht ans einen solchen Theologen, welcher und, AgIM-F«gMEj^hpß»,Hep,.AM beaufttagt *w«de> W,,,,At^Mestigm in einer demnSchM'gewBerichterstättMg über- die heutig« Mitthtihmg