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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter t M., durch den Boten ins Haus t M. 2b Pf., durch die Post 1 M. 25 Ps., durch die Post frei ins Haus t M. 50 Pf. v VlHnilMM Inserate sür die am Abend vorher auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebübren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. —s ÄmtkÄatt ^ür äie könig^m unä Milden Se!törclen zu Vro^en^am. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starkie. Nr. 11. Donnerstag, den 26. Januar 1888. 76. Jahrgang. Zu der im Jahre 1887 veranstalteten Sammlung für den Unterstützungsfonds der aus der Königlichen Blindenanstalt entlassenen Blinden sind nachstehends angegebene Beiträge zur Weiterbeförderung eingegangen: 5 M. Gemeinde Kmehlen pro 1886, 2 M. Gemeinde Rostig, 5 M. 80 Pf. Gemeinde Weißig b. Sk., 2 M. Gemeinde Zschieschen, 1 M. Gemeinde Priestewitz, 2 M. Gemeinde Zottewitz mit Rittergut, 4 M. Gemeinde Naundorf b. Großenhain, 1 M. 11 Pf. Gemeinde Naundorf b. Ortr., 2 M. Gemeinde Ponikau, 1 M. Gemeinde Kleinthiemig, 2 M. 80 Pf. Gemeinde Blochwitz, 96 Pf. Gemeinde Kottewitz, 1 M. 95 Pf. Gemeinde Altleis, 1 M. Gemeinde Dallwitz, 4 M. 11 Pf. Gemeinde Görzig, 3 M. 50 Pf. Gemeinde Folbern, 1 M. 55 Pf. Gemeinde Medessen, 2 M. Gemeinde Brößnitz, 3 M. Gemeinde Bauda, 3 M. Ge meinde Göhra, 3 M. Gemeinde Böhla b. Geißlitz, 2 M. 30 Pf. Gemeinde Geißlitz, 7 M. 30 Pf. Gemeinde Nauwalde, 2 M. 10 Pf. Gemeinde Porschütz, 2 M. 55 Pf. Gemeinde Scaup, 3 M. Gemeinde Wildenhain, 1 M. 18 Pf. Gemeinde Kalkreuth mit Kammergvt, 4 M. Gemeinde Gävernitz, 4 M. 5 Pf. Gemeinde Zschauitz mit Rittergut, 3 M. 34 Pf. Gemeinde Frauenhain, 1 M. 20 Pf. Gemeinde Nauleis, 1 M. L0 Pf. Gemeinde Strießen, 32 M. 85 Pf. Gemeinde Gröditz, 1 M. Gemeinde Kraußnitz, 83 Pf. Gemeinde Avelsdorf, 5 M. Gemeinde Kmehlen pro 1887. Großenhain, am 17. Januar 1888. Dit Königliche Amtshauptmannschast. 122 L. vr. Waentig. L. Bekanntmachung. Die Gemeinde Bieberach hat beschlossen, den von Bieberach nach der Großenhain- Radeburgerstraße führenden Communicationsweg, Nr. 401 des Flurbuchs für Bieberach, ein zuziehen und nur als WirthschaftSweg noch fortbestehen zu lassen. Es wird dies mit der Veranlassung andurch bekannt gegeben, etwaige Einwendungen hiergegen bei Verlust derselben binnen drei Wochen, vom Erscheinen dieses Blattes an ge rechnet, bei der unterzeichnete» Königlichen Amtöhauptmannschaft anzubringen. e. 127. Königliche Amtöhauptmannschaft Großenhain, am 21. Januar 1888. vr. Waentig. Tn. Bekanntmachung) den Verkauf von Heu und Stroh im Wochenmarktverkehr betreffend. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß Heu und Stroh, wtlches auf den hiesigen Wochenmärkten in Gebunden oder Schütten feilgeboten wird, nach folg.'«den Gewichtsbeträgen abgewogen sein muß, und zwar das Gebund Heu nach einem Gewicht von 5 Kilogramm, die Schütte Stroh nach einem Gewicht von 10 Kilogramm. Zuwiderhandlungen gegen diese marktpolizeiliche Anordnung werden nach Z 149 Pkt. 6 der Neichsgewerbeordnung mit Geld bis zu 30 Mk. bestraft. Großenhain, am 23. Januar 1888. Dxx Atadtiath. —- Herrmann. Bekanntmachung. Die in neuerer Zeit in den Handel gebrachten „Paraffinzüudhölzer ohne Schwefel von August Colbe L Co. in Zanow, deren Zündmasse nach dem Gutachten Sachver ständiger aus reichlichen Mengen chlorsaurem Kali besteht und unter heftigem Knall explodirt, sobald mit einem harten Gegenstände ein Schlag auf selbige erfolgt, geben uns Veranlassung, unter Hinweis auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3. No vember 1879, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, hierdurch darauf aufmerksam zu machen, daß beim Bezug dieser Zündhölzer dieselben Bestimmungen Anwendung zu finden haben, welche hinsichtlich des Verkaufs und der Lagerung leichr entzündlicher und explodirbarer Stoffe bestehen und daß der Verkauf der fraglichen Präparate a« Kinder und solche Personen, von welchen ein unvorsichtiger Gebrauch z« besorge«, verboten ist. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der angezogenen Ministerialverordnung geahndet werden. Der Stadtrath. Großenharn, am 24. Januar 1888. Herrmann. Bekanntmachung. Der gegenwärtig an Frau Köhler vermiethete dritte Berkaufsladen im Rathhause ist sofort unter den an Expeditionsstelle einzusehenden Bedingungen anderweit zu vermiethen und zu beziehen. Diejenigen, welche denselben zu ermiethen gedenken, wollen ihre Gebote schriftlich oder mündlich in der Rathsexpedition anbringen. Großenhain, am 23. Januar 1888. Dtk Slü^lkälh. Herrmanu. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Ernst Wilhelm Schade's eingetragenen Grund stücke, als: Wohnhaus, Folium 141 des Grundbuchs, Nr. 22 des Brand - Catasters und Nr. 9 a des Flurbuchs für Oelsnitz, geschätzt auf 3300 M., 6., Feld, Folium 95 des Grundbuchs und Nr. 268 des Flurbuchs für Oelsnitz, geschätzt auf 600 M., Feld, Folium 144 des Grundbuchs und Nr. 362 des Flurbuchs für Oelsnitz, geschätzt auf 900 M., sollen an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 27. Februar 1888 Vormittags 10 Uhr als Aumeldetermin, ferner der 16. März 1888 Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 27. März 1888 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält nisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Großenhain, am 20. Januar 1888. Das Königliche Amtsgericht. Scheuffler. Hch. sich die für 27. dss. Mts. angesetzte Versteigerung in der Damm- Mühle bei Schönfeld. Großenhain, am 24. Januar 1888. Mr Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Pferdeversteigerung. Nächsten Sonnabend, den 28. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr sollen von dem unterzeichneten Regiments 2 ausrangirte Dkenstpferde vor dem rotheu Hause allhier öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 23. Januar 1888. Königlich» 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Tagtsnachrichten. Sachsen. In der Montags-Sitzung der ersten Kammer bewilligte dieselbe auf Antrag ihrer zweiten Deputation zuerst die Kapitel 73—87 des Etats der Zuschüsse, das Departement der Finanzen betreffend, einstimmig und ohne Debatte nach der Vorlage, erklärte bei Titel 79 die Petition der Straßen wärter um Gehaltsaufbesserung für erledigt und ließ die Petitionen der Gemeinden Frankenstein und Daubnitz nebst Anschlußpetitionen, die Verpflichtung zum Schneeauswerfen betreffend, auf sich beruhen. Sodann genehmigte die Kammer auf Vorschlag ihrer ersten Deputation den Gesetzentwurf über die Dauer der Landrentenentrichtung und die Löschung d^r durch Amortisation erloschenen Landrenten, sowie der Hilfs renten im Grund- und Hhpothekenbuche einstimmig und ohne Debatte in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Kammer. — Letztere erledigte in allgemeiner Vorberalhung das königl. Decret, betreffend die Veräußerung und den Er werb von Grundstücken bei den Landes-Pfleg-, Straf- und Besserungsanstalten, durch welches die ständische Ermächtigung nachgesucht wird, entbehrliche Grundstücke von Landesanstalten zu veräußern und für den Erlös anderen Anstalten, für welche die Erwerbung von Grundbesitz wünschenswerth ist, namentlich Irrenanstalten, solchen zu erwerben. Der Umstand, daß der zunächst ins Auge gefaßte Verkauf eines Grundstückes bei der Anstalt Voigtsberg damit begründet wird, daß, da die Ge fangenen im Wege der Verdingung bei Grundbesitzern mit landwirthschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden können, die eigene Bewirtschaftung des Grundstücks sich als eine Last erweist, gab zwei socialdemokratischen Abgeordneten Veran lassung, sich gegen das Decret zu erklären, das nach ihrer Ansicht wesentlich den Zweck hat, den Großgrundbesitzern billige Arbeiter zu verschaffen. Mehrere andere Abgeordnete traten dieser Ansicht entgegen und behaupteten vielmehr, daß die Arbeit der Gefangenen den Gutsbesitzern nicht billiger zu stehen komme, als die Beschäftigung von freien Arbeitern; auch der Regierungsrath LotichiuS erklärte, daß die Gefangenen nicht zu niedrigeren Preisen verdungen würden, als die Löhne des freien Arbeiters seien. Das Decret wurde der Finanz deputation .4 überwiesen. Zum Schluß ließ die Kammer ohne Debatte mehrere Petitionen auf sich beruhen. Am 24. Januar wurde» von der zweiten Kammer die Titel 14 — 16 des außer ordentlichen Etats, die Erweiterung der Stationen Plauen i. V. (unterer Bahnhof) und Kirchberg, sowie die Umwandlung der Haltestelle für Personen- und Stückverkehr zu Bärenstein in eine Güterhaltestelle betreffend, bewilligt und außerdem einige Petitionen erledigt. Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm ließ dem Commandeur des 5. Kalugaer Regiments, dessen Chef bekanntlich Se. Majestät ist, auf das anläßlich des Jahres wechsels an ihn gerichtete Glückwunsch - Telegramm folgendes Telegramm zugchen : „ES gereicht mir zu großer Freude, von meinem Kalugaer Regiment wieder herzliche Wünsche anläßlich des Jahreswechsels zu empfangen. Meine Dankbarkeit für diese Aufmerksamkeit ist um so lebhafter, als es in einigen Wochen 70 Jahre sein werden, seit ich, am 15. Februar 18l8, als Chef an die Spitze des Regiments gestellt wurde. Ich bin stolz darauf, daß das Regiment in dieser langen Zeit sich durch seinen heldenmüthigen Dienst sowohl in Kriegs-, wie auch in Friedens-Zeiten auszeichnete. Möge es auch in Zu kunft den Ruhm seiner Tapferkeit bewahren. Wilhelm." Immer hoffnungsvoller lauten jetzt die Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen; sogar die Anschauung wurde ausgesprochen, daß Se. kaiserl. Hoheit im kommenden Früh jahr nach Deutschland werde zurückkehren können. Vorläufig dürfte aber alles Weitere von der in nächster Zeit stattfinden den abermaligen Berathung bedeutender ärztlicher Autoritäten über den Charakter des kronprinzlichen Leidens abhängen; in der Umgebung des Kronprinzen hofft man, daß das neue Gutachten das auf Krebs lautende Gutachten vom November vorigen Jahres endgiltig umstoßen werde — möge diese Hoff nung nicht trügen! Dem Bundesrath ging eine Vorlage zu, betreffend die Aufnahme einer Anleihe zu militärischen Zwecken, welche als gehsim bezeichnet sein soll. Den „Berliner Politischen Nach richten" zufolge verlautet äußerlich, daß auch der zuletzt ge nannte Betrag von 230 Millionen der Wirklichkeit noch nicht ganz entspreche. Der Reichstag genehmigte am 23. Januar die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß - Lothringen in dritter Lesung unverändert und nahm die Hennsberg'sche Resolution wegen einheitlicher Regelung der Dampfkesselfrage durch das Reich an. Beim Etat des Reichsversicherungsamts widerlegte Staats- secretär v. Boetticher die Behauptung des Abg. vr. Baumbach, daß die Verwaltungskosten zu hoch seien; gegenüber den freien Hilfsgenossenschaften seien di-selben erheblich geringere. Ob das Altersinvalidengesetz noch in dieser Session zur Verab-