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UnterMmgs- und Intelligenz-Blatt. . ' . -. .V. ' -- ... ' , " " ' ", ' — ., — —. - - - .. . - .. . ...... ... .. - - . .. ... ... , 'x»> . - - -. » Z2. Stück. xxiv.Jchrg. Sonnabends, den 6. August 1836. Bekanntmachung des Ministerii dM die Beförderung, landwirthschaftliHer Industrie betretend. Nachdem von den Standen am verwichenen Landtage, in Folge eines von der zchM» Kammer ausgegangenrn Antrags , die Summe von jährlich Fünftausend Thalern für die Dauer der jetzigen Finanzperiode zu Belebung und Förderung der landwirthschaftlichen Industrie bewilligt, diese Bewilli gung auch allerhöchsten Ortes angenommen morden ist, so hat nach Beendigung der »öthig erfchiWe- nen Vorarbeiten durch die vormaligen Kreishauptmaunschaften und beziehendlich die immitteist Mgetre- tenen Kreis-Directionen sowie die ökonomischen Gesellschaften zu Dressen und Leipzig tk. daS Ministe rium des Innern, unter Zuziehung von Sachverständigen in sorgfältige Erwägung gezogen, auf Welche Weife die Verwendung jener Fonds der, nur ganz im Allgemeinen ausgesprochenen, ständischen Absicht entsprechend, am zweckmäßigsten erfolgen könnne? Hierbei konnte auk Beseitigung mittelbarer Hindernisse des Aufschwungs der Landwirthschaft, sowie etwaniger lästiger Gebrechen, wözu es der Gesetzgebung, oder allgemeiner VerwaltungS-Waaßregeln bedarf, um deswillen keine Rücksicht genommen werden, Weil Has dießfalls Erforderliche,, soweit der Staatsregierung überhaupt Abhülfe möglich ist, entweder bereits erfolgt, oder doch mehr oder minder ringclcitet ist, dieser Zweck auch der ständischen Vcrwilligung zu fern liegen dürfte. Man hatte sich daher auf Maaßregeln zu positiver Beförderung der landwirthschaftlichen Industrie zu beschränken, und hierbei sowohl solche, welche auf Erziehung, Bildung, geistige Anregung und moralische Kräftigung des sächsischen Landmanns, als solche, welche auf unmittelbare Beförderung einzelner Zweige der Landwirthschaft selbst abzweckcn, in das Auge zu fassen. Zn dieser Beziehung wird auf den Grund Allerhöchster Entschließung Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1) dafern an geeigneten Orten landwirthschaftlich« Industrie-Schulen und Arbeits-Anstalten entstehen, wo Kinder, welche außer der Schulzeit unbeschäftigt und sich selbst überlassen bleiben würden, wahrend des Sommers mit Feldarbeiten , während des Winters aber mit nützlichen Hausarbeiten, wie Spinnen, Stricken, Holzschnitzen u. s. w. gegen verhaltnißmäßige Belohnung beschäftigt werden, soll denselben, auf geschehenden Antrag und nach gewonnener Merzeugung von der Zweckmäßigkeit der Anstalt , nach Befinden aus Staatskassen eine geeignete Unterstützung zu Theil werden. 2) Da es dermalen noch an Mem für den Landmann in Sachsen eigendS berechneten, die Grund wahrheiten der gesammten landwirthschaftlichen Industrie enthaltenden, kurzen und klaren Hand, buche mangelt, so wird auf die Abfassung eines solchen, wobei di« zweckmäßige Methode von Koppe, in dessen Unterricht im Ackerbau und in der Viehzucht, 1ste und 2te Auflage , zum Grunde gelegt werden kann, hiermit ein Preis von Einhundert Dukaten ausgesetzt, und es wttden diejenigen, welche sich darum zu bewerben gesonnen sind, aufgefordert,