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1S1 mit wahrer deutscher Liede und Fertigkeit getrunken. Die mannichfaltige Anwendung des Kautschuck fOunami elastteuin) ist bekannt: Man fertigt davon Uiberfchuhe, elastische Strumpfbänder, Bin den für Chirurgen, zieht es in Fäden und webt Zeuge daraus, braucht es zur Anfertigung von Schnüren, überzieht damit Schiffe, Mantel, Ma tratzen , Luftkissen, Ammenschürzen, Luftballons, Wäschseile Jalousie-Schnüre und Bänder, welche letztere Ingenieure und Feldmesser bei Thauwetter und im Wasser als Maaße gebrauchen. Eine der neuesten Anwendung des Kautschucks ist dessen Ver wandlung in ein Del, mittelst dessen man Copal und andere Harze zum Behuf der Taxsimißberei- tung auflösen kann; interessant ist es aber, Lie man mittelst der so eben erwähnten Banomaaße die Quantität Fleisches eines lebendigen Ochsen aus- messen kann. Wenn der Ochse die beiden Vorder- süße auf derselben Linie und den Kopf aufrecht hat, tritt ein Mann hinter den linken Fuß des Thieres, legt das Maaß an und gibt es einer auf der andern Seite befindlichen Person. Diese führt es nach der rechten Schulter hinauf an die Stelle, wo sich das Kummet befände, wenn der Stier wie ein Pferd angeschirrt wäre, und beugt das Ende des Maaßes dann auf den obersten Theil des Wi derristes, indem sie es zwischen den höchsten Ttmlerr der Schulterblätter, und zwar auf dem kürzesten Wöge, hinführt. Die erste Person hebt zu gleicher Zeit die andere Seite des Bandmaaßes senkrecht empor und legt es dann an dasjenige Ende an, welches bereits auf den Widerrist geführt worden ist. Man zieht das Maaß straff an und findet auf demselben am Verbindungspunkt das Nettogewicht des Fleisches' angegeben. Diese sonderbare Opera tion beruht darauf, daß ein ziemlich consta^ Verhaltniß zwischen dem Nettogewichte des Flei sches und der Lange der Cmve stattsindet, die Vas Maaß bei ^dem angegebenen Verfahren beschreibt. Der Erfinder rst der Franzose Mathieu de DomhasLe, u. Lie Maaße verfertigt der Franzose Hr. Champion. Als im Jahrs 18! 2 im russischen Feldzuge Murat, König von Neapel, dcm General Nansouti, dec eine Division commaaoirtt, eine Cuvallerie-Charge aüszu- führen bekohlen hatte, so vollzog dieser zwar den Be fehl, aber es ging lamssam und schwach, weil die Pferde hungrig und ermüdet waren. Als Murat ihm deshalb Vorwürfe machte, antwortete er ihm: «Sire, was wol len Sie? die Pferde haben keinen Patriotismus, linste Soldaten kämpfen ziemlich tapfer, wenn sie auch trire Brod haben, aber die Bestien von Pferden wollt- nichts thun, wenn man ihnen keinen Hafer gibt.» Kirchliche Nachrichten. Am 14. Sonnt, nach Trinitatis r Frübpredigt: Hede Superint. Hering über Gal. 5 ,16— 24. Nachmittagspredigt: Herr Archidiac. kl. Geudtner^ Mittwochs d. 23. Septbr. predigt Hr. Diac. Oehme. Verstorbene: Septbr. 10) Frau Wilhelmina Louise Kretzschmar , geb. Mansky, weil. Herm Joh. Christoph Kretzschmars, gewes. Diacsnus in Königstein hinter!. Witwe allh., alt 07 A 1 M. 1 T. Entkräf tung. 15) Mstr. Frdr. Aug. Clauß, gewes. Bg. rM Tuchm. allh., alt 56 I. wen. 5 Tg, Entkräftung^ I n t e l l k g e n z e». E d i k t a l t a d u u g. Nachdem der Hüfner, Johann FrkAk kich Kühn, in dem zu hiesigem GerichtK- Bezirke gehörigen Dorfe Nieska, bereit- iM Jahre 1814 in, in Folge der erltttenen Kriegs» drangfale emgetretener trüber Stimmung stch entfernt, ohne seitdem von feinem Leben und Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben z fo werden Gerichtswegen auf den Antrag dessen nachgekaffe-ner prasnürtiver Erben, nrcht NUk Johann Friedrich Kühn, sondern auch, kW F.ttl derselbe nicht mehr am Leben feyn sosste, alle diejenigen, welche an dessen Vermögen Erb- oder andere Ansprüche, zu haben vermei nen , und zwar jener unter der Verwarnung, daß er außerdem werde für tödt geachtet und fein Vermögen den stch gebührend rechtfettlgtk- den Erben oder Gläubigern überlassen werden, diese aber unter der Bedeutung, daß sie außer dem werden für davon ausgeschlossen, so wie der Wiedereinsetzung in vorigen Stand für verlustig erklärt werben, andurch geladen, den 22. September 1835 vor uns an hiesiger Gerichtsstette gesetzmäßig zu erscheinen, zuvörderst in Ansehung ihrer Person gehörig sich auSjttweisen , hmnächst ihre Ansprüche und Forderungen gehörig an« und vorzubrrngen - hierüber nach Befinden mit dem bestellten Conkradictvr sowohl > als unter sich rechtlich zu perfahren^