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Unterhaltung- und Intelligenz-Blatt » t meinem cheit. gekaufter 6 jährig, enö ohne ar Sonne »rück ge- weiß und i gelähmt aher hier- ^agen z» bei Joh. Shausen. September, n Ritter- nel und Rachdein , in Gemäßheit laffenen Bekanntmachung, der von E. Hohen LandeS-Direction unterm 24. Mär; a. c. er- die zur Leitung der Wahlen der Städte und deS Bauernstandes, wegen deS im Laufe des jetzigen Jahres zu haltenden Landtags, ernannten Commissaricn betreffend, wie auf die, von dem Herrn Amtshauptmann von Wolf, welcher zur Leitung der Wahl des Landtags-Abgeordneten im Viten städtischen Wahlbezirke ernannt ist, unterm 26. April und 9. August 1832 an uns, den Etadtrath, erlassenen Verfügungen, Sonnabends / den 15. Septbr. 1832. ichbacken ülter fen — > durch v. Albert Samuel Bielitz, amtführender Bürgermeister. Herr Traugott Caspari, Herr Karl August Kegler, Herr Gottlieb Bachmann als Commun-Repräsentanten. Hr.Ace.Jnsp. Adv. K. A. Lorenz, Herr Joh. Eottf. W i l h e l m sen. Herr Gottfried August Zschille, Hr. I. Gotlfr. Pfena i g wer th als Wahigehilfen. Septem soll auf ie gutes den. zu haben r re 1832 schichts- sten Or- - Garde, en kolor. gen ganz > Durch Bl. versrhes welcher reiber zu Expedi- erhalteu als Wahlmänner Befähigten, nach den Formularen unter L., mit Hinzuziehung der hiesigen Herren CommuuRepräfentanten, gefertigt haben, diese Listen auch von dem Herrn Amtshauptmann von Wolf durchqesehen und vidirt worden, wir aber von Demselben unterm 7ten d. M. veranlaßt worden stad, sofort die im §. 51. des Wahl gesetzes vom 24. September vor. JahreS vvrgeschiebene Lushängung dieser Liste, und, nach Anleitung des Wahlgesetzes tz. 52., verglichen mit der allgemeinen Etävte-Ordnung §.§.125., 130., 13t-. 137., 139., 140., 141., 143 ., 144. und 145. , die Bestellung von V i er- zehn Wahlmännern aus der Mitte der in der Iten Abcheilung aufgeführten, zur Ernen nung als Wahlmännrr befähigte« fiebenzig Stimmberechtigten, vorzunehmen ; so werden hierdurch alle hiesige in der unter hiesigem Nachhause zu Jedermanns Einsicht öffentlich auShängenden Tabelle sud L. genannte Gtimmberechtigte aufgefordert, in den ihnen noch besonders auszuhändigenden gedruckten Stimmzetteln, von de« , in nachbefindlichem Ver- zeichnisse »ud C> benannten flebenzig Wählbaren, vierzehn aufzuschreiben, und diese Stimm zettel zu der in der ihnen ebenfalls einzuhändigenden gedruckten Station genannten Zeit an un- abjugeben. Die Liste der Stimmberechtigten, einschließlich der zu Wahlmänncrn Befähigten, »ud X. hängt unter hiesigem Nachhause z« Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hayn, den 13 len September 1832.