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Untechaltungs- und Intelligenz-Blatt Sonnabends, den 19. Mai 1832 rSknecht durch amtführender Bürgermeister. ern steht auf der von mir ielschschen smmisflon rben find, > zu haben: kolorirtem ntercffäntt >. Farben, . s 2 gr. 'enö aus« die Red. r, Küche ind kann ! man in hlr. — Gr. » 2 - - 10 - Deichbacke» md Kother. abzuführen und, daß solches geschehen scy, durch Vorzeigung der Quittungen zu bescheinigen, im Unterlassungs-Falle aber gewärtig zu seyn , daß ihre Namen aus der Liste der Stimmberech tigten , nach Vorschrift des Gesetzes, weggclassen werden sogen. Hayn, den 14 ten Mai 1832. gesonnen n, wobei und bitte r zv ve- d bildet alem. stuf Veranlassung des zu Leitung der Wahl deS LandtagS-AbgeordNeten lm 6kev städtischen Wahlbezirke ernannten Königl. Herrn Commissarii, deS Herrn AmkshauptmanneS von Wolf, werden fetzt von uns, im Einverständnifst mit den Herren Commun-Repräfentanten , die Listen der Stimmberechtigten und die Listen der zu Abgeordneten Wählbaren ausgefertigt. Nach §. 5. deS Wahlgesetzes vom 24sten September 1831 , l.ir. d., sind aber Diejenigen nicht stimmberechtigt , weiche sich mit Ab-Entr kchtung der Landes- und Gemeinde- Abgaben ganz - oder zum Theil » länger als ein Jahr, nach vorgängiger Erinnerung, im Rückstände befinden, so lange diese Rückstände nicht abgr- fü hret sind. Da nun, nach den von den hiesigen Einnahme-Behörden bei unS eingereichten Rest-Verzeich nissen , sehr viele der hiesigen ansäßrgen Bürger mit Ab-Cntrichtung ihrer Beiträge in die städti schen Cassen länger als ein Jahr im Rückstände sich befinden; so werden alle diese Restanten hiermit nochmals erinnert und bedeutet, ihre rückständigen Beiträge, gleichviel, ob sie solche zur Kämmerei, oder zur Eervis-Casse, oder zur Armen-Casse, oder zur Communschulden-Til- gungs-Casse schuldig sind, unverzüglich und längstens bis jum Bekanntmachung. Die üble Beschaffenheit so vieler in der hiesigen Naundorfer Vorstadt gelegenen Häuser, so wie die unverhältnißmäßig große Einwohnerzahl daselbst, macht die größte Wachsamkeit zur ! Verhütung von Unglücksfällcn und die möglichst schnelle Entdeckung derselben nothwendig. Cs ist deshalb in einer am 11ten dieses MonalS , unter Vorsitz des hiesigen Herrn Amtstzauptmanns von Wolf, mit den Abgeordneten von den Herren Commun-Repräscntanten und den Haus besitzern der Naundorfer und Dresdner Vorstadt allhier auf dem Nachhause gehaltenen Con- ferenz die Vereinigung getroffen worden, daß, anstatt deS einzigen für diest beiden Vorstädte bisher angestellt gewesenen Nachtwächters, nunmehr zwei Nachtwächter gehalten werden sollen, da ein einziger die gehörige Aufsicht nicht zu führen vermag. Indem aber die Sicherheit eines TheilS der Stadt zugleich zur Sicherheit der ganzen Stadt, nnd namentlich der inner« , mit 4 alt. kmacher geehrten