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wäßrig; der Ausführungsgang der Gallenblase ragt weid in den Dünndarm hinein. — In der BUMöhle ist oft wenig verändert; zuweilen sind aher auch dir Lungen aufgetrieben, gcröthct, selbst schwarz und mürbe mit Wafsercrgießung in der Brnstyöbte verbunden; Vas Herz ist welk, blaß und enthalt, so. wie.die großen Gefäße, wenig, aW dunkles, .flüssiges Blut. Verhütung der RLüNörpeff^ Die Maßregeln zur Abhaltung der so gefahr- lichenRindrrpest sind zwar in dem Allerhöchsten Mandate vom 13. Mai 1780 ausführlich gegeben; dgmit aber ein jeder Viehbesitzer besonders diejeni- M recht genau kenne / welche dem Einzelnen zu pachten und auszuführen obliegen, so werden die- Üben hiermit noch besonders ertheilt. 1) Zeder Viehbesitzer muß. stets darüber wachen, daß nie durch UnvW polnisches oder ungarisches Rindvieh , welches eben erst angelangt ist öder durchgeht, mit dem seinigen in Berührung komme. Er darf Ls namentlich nicht eher in seine besetzten Ställe bringen , als bis er durch eine sechswöchent- licht. Beobachtung desselben in besondern Räumen von dessen Gesundheit völlig überzeugt iss Eben so wenig darf er das eigene Vieh auf Weiden, Treibwegen und dergleichen mit jenem fremden zu sammen kommen lassen , noch es auf solche Oerter schicken, welche diese kurz vorher verlassen haben. Auch die Treiber und Händler solcher fremden Heerden dürfen nicht in die Ställe gelassen werden. WeK dieses ist auch sorgfältig zu beachten, wenn die Rinderpest bereits unter dem einheimischen Viehe in der Nahe ausgebrochen ist. Es ist dann aber besonders noch darauf zu sehen, daß 2) die DienD teute nicht in die Nachbarschaft von pestkrankem Mch gehen oder mit solchen Personen Umgang haben, welche aus dem der Seyche verdächtigen Orte kommen; 3) Hunde angelegt, Katzen und Hausgeflügel eingesperrt und fremde Thiere dieser Art, welche sich dem Hofe nähern oder in die Ställe eindringen wollen, sogleich getödtet werden; 4) Fleisch , Talg , Häute, welche von pestkrankem Vieh genommen sind, oder Wolle, Stroh, Heu und ähnliche Gegenstände aus den der Seuche ver dächtigen Orten nicht in die eigne Behausung auf- Mommen werden, ö) Uibrigens muß jeder Vieh- besitzer zu Zeiten, wenn die Rinderpest herrscht, mehr als je darauf sehen, daß sein Viehstand mög lichst gesund sey und daher Gorge tragen , daß a) das Vieh niemals zu überhaust im Stalle stehe, damit die Luft, in demselben nicht zu warm und dunstig werde ; d) die Ställe vielmehr vorsichtig gelüstet und.reinlich erhalten werden ; c) das Vieh selbst fleißig durch Abreiben mit Stroh, Bürsten, oder Striegeln gereinigt werde und stets eine trockene Streu habe; ä) das Futter gut gewählt werde, damit es nicht zu Unverdaulichkelten, Durchfall, Aufblähung und andern Zufällen Anlaß gebe; e) das Wasser und sonstige.Getränk des Viehes vor züglich rein und unverdorben sey. 6) Es ist auch gut, wenn dem Viehe zu Zeiten, etwa wöchent lich, einmal, ein Gemisch von Kochsalz und Wach- holderbeerpulver, vom erstem 4 Loth , vom letztem 2 Loch auf das Stück gerechnet, gegeben wird; und bei eintretender Darmverstopfung ist nächstdem der Gebrauch des Glaubersalzes, bis zu 1 Pfund täglich dem ausgewachsenen Stücke gegeben, §N- zuempfehlen. 7) Nichtige und unerwartete Krank heitsfälle bei dem Rindvieh sollten zwar immer, besonders aber zu Zeiten, wenn die Rinderpest in der Nähe ist, den Besitzer veranlassen, sogleich einen geschickten Thierarzt zu Rache zu ziehen, nicht sich auf gewöhnliche Hausmittel oder Vieh- arzte zu verlassen. 8) Endlich ist jeder Viehbesitzer verpflichtet, wenn auch nur ein Stuck von seinem Vieh unerwartet erkrankt oder mit Tode abgeht und einige Uibereinstimmung in den Zufällen und Erscheinungen mit den in der Beschreibung der Rinderpest gegebenen .aufzufinden ist, sofort An zeige davon an die Ortsobrigkeit zu machen. Vermischtes . Den Bienenbesitzern wird, von Sachverständigen gerathen, im Herbste zwei oder drei Bienenstöcke zu vereinigen, indem eine solche zusammengesetzte Familie wenig Honig mehr zur Durchwinterung bedürfe, als ein einzelner Stock, und die frühes sten und kräftigsten Schwärme geben soll. In Warschau klingelten schon am 2. November die Schlitten lustig durch die Straßen, (und in G . .. der erste den 19ten November— gar seltsam anzuschauen!) Es verstärken: den 13. Nov., Friedrich Rein hold , Friedr. August Kirstens, Einw. und Müh lenzeugarbeit. allh. ehel. Sohn, alt 1 I. 4 M. 2 W. 1 T.; häutige Bräune. — Frau Anna Christiana Müller, geb. Seiler, weil. Joh. Christ. Müllers , gewes. B. und Hausbesitz, allh. hinter!. Witwe, alt 78 I. 7 M. 1 T. Altersschwäche,