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MterlMungs- und Intelligenz-Blatt. 5. Stück. XVUJahrg. Sonnabends / Den 31. Januar 182N- E — ' ' Bekanntmachung. Nachstehenden?lufsatz sud D -, welcher Regeln enthält, durch deren Befolgung die Haus» thiere vor Krankheiten geschützt werden könnenhabe ich in Folge höchsten Auftrags zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen, und dein Pubiico zur Berücksichtigung anzuempfe^ Dresden § am 23. Januar 1829. Der KreishaMmann des Melßnischen Kreises, Graf Hohenthal. . Die Witterung im verflossenen Sommer And Herbste war höchst unanständig, größtentheils regnen risch und die Unbeständigkeit derselben erhält sich auch gegenwärtig nach bereits eingetretener Frost- kälte. Dadurch iss das Vieh besonders leicht zu wichtigen Krankheiten geneigt worden .,, die zum Theil wie vorzüglich die Lungenseuche, milzbrandartige innere Endzündungen an verschiedenen Orten ver spürt worden sind, vorzüglich da, wo eine üble Fütterung und schlechtes Verhalten des Viehes jene Ursachen unterstützten. . Die hohe Landesregierung hält es daher für angemessen, die Viehbesitzer hierauf aufmerksam zu machen, und zugleich diejenigen allgemeinen Regeln anzugeben, durch deren Befolgung das Vieh möglichst gegen erwähnte ähnliche Krankheiten gesichert werden kann. 1) Das Vieh darf niemals zu überhaust in Stallen stehen, weil dadurch die Lust sehr verun reinigt, ost wirklich verpestet wird. 2) Die Ställe sind vielmehr auch außerdem fleißig zu lüsten und reinlick zu erhalten. 3) Das Vieh selbst muß fleißig durch Abreiben mit Stroh, oder Bürsten, Striegeln gereinigt werden und stets eine trockne Streu haben. . . 4) Das Futter ist unter diesen Umständen vorzüglich gut zu wählen, und sorgfältig zu bereiten, damit es nicht zu Unverdaulichkeiten, Verstopfung, Durchfall und andern Krankheiten der Ver dauung AnW giebt. 5) Das Wasser und sonstige Getränke muß dem Vieh möglichst rein und unverdorben, das erstere auch nicht zu kalt gereicht werden. 6) Es ist gut, wenn dem Viehe zu Zeiten, etwa wöchentlich ein Mal 7 ein Gemisch von Kochsalz und Wachholderbeer-Pulver, vom ersten vier Loth, vom letztem zwei Loth auf das Stück gerechnet, gegeben wird; und bei eintretenden Verstopfungen ist nächst dem der Gebrauch des Glaubersalzes bis zu einem Pfunde täglich dem ausgewachsenen Stücke gegeben , ünM empfehlen. 7) Da die Keime zu manchen wichtigen Krankheiten in den Thieren ost lange verborgen bleiben, ehe die Krankheit wirklich ausbricht, so ist rs jedem Viehbesitzer anzurathen, neues Bich nm