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159 Intelligenzen. B e k a u n tma ch u n g. Daß auf Verordnung dcS hohen Finanz- Ministcrii nächstkommenden fünfzehnten Oktober Vormittags um 10 Uhr an hiesiger Justiz- Amtsstelle 1) die hohe und mittle Jagd, ingleichen die Niedervorjagd, auf den Fluren von Weißig und Kieinthiemig, 2) die volle Jagd auf den Fluren von Scaup, 3) die volle Jagd auf den Fluren von Scäß- chcn, jedoch mit Ausschluß der Horst, und 4) die volle Jagd auf den Fluren von Uebigau an den Meistbietenden auf zwölf hintereinander folgende Jahre von jetzt an bis zu Egidi 1844 verpachtet werden soll, und daß näher? Be dingungen aus den unterm hiesigen Rathhause und in dem Amthause ausgehangenen Paten ten zu ersehen sind, wird den Jagdliebhabem hiermit bekannt gemacht. Forstamt Hayn, den 14. September 1832. Graf zu Münster. Langbein. P reu s ker. Künftigen Montag, als den Isten Oktober, eröffne ich mein, in meines Vaters Haufe auf der Dresdner Gasse alihicr neu ctablirtcs Material- und Tabak-Geschäft. Ich werde mich stets bestreben, auf gute Waaren zu halten und zu den möglichst billigen Preisen zu verkaufen. Dem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum mache ich dieses hierdurch bekannt und bitte um dessen geneigtes Wohlwollen. Grvßenhayn, den 27. September 1832. C. W. Schwarz e. l-j Anzeige. Die Leipziger Feuerversicherungs- Anstalt gewährt jetzt den bei ihr auf fünf Jahre Versicherten ganz beson der e V o r t h e i I e. Bisher bewilligte die Leipziger Fcuerverstche-- mngs-Lustalt, gleich andern Versicherungs Anstalten , denen, welche auf fünf Jahre bei ihr versicherten, bei Vorausbezahlung der Prä mie auf die ganze Versicherungszcit, die Frei gabe des fünften JahrcS, so daß die Prämie nur für vier Jahre bezahlt wurde. Jetzt hat sie beschlossen, den vom 1. Juni 1832 ab bei ihr auf fünf Jahre Versicherten , außer jenem Freijahre auch noch den halben Antheil an dem jährlichen reinen Gewinne, welcher auf die fünfjährigen Versicherungen fällt, zu geben, In der Art, daß von dieser Hälfte jedem dieser Versicherten jährlich nach gemachtem Abschlusse zwei Drittheile nach Verhältniß feiner in dem Jahre zur Abrechnung gekommenen Prämie baar ausbezahlt werden, und ein Drittheil einem zu bildenden Reserve-Fond gut geschrieben wird, worüber eine bei jedem Agenten und auf dem Comptoir der Anstalt zu habende Nachricht das Nähere sagt. Ein jeder auf fünf Jahre Versicherte hat also außer dem Frcijahre noch den großen Vor theil, daß er in glücklichen Jahren einen bedeu tenden Theil seiner eiugezahlten Prämie zurück erhält, in unglücklichen aber nie in den Fall kommen kann, auch nur im mindesten zu den Verlusten etwas anderes bcizutragen, als die gezahlte Prämie, da er für keine Nachzahlung sich verbindlich zu machen hat, sondern die Anstalt den bei jedem Abschlusse sich ergebenden Verlust aus dem Reserve-Fond und ihren eige nen Mitteln zu tragen sich verpflichtet. Es kann übrigens bei der Leipziger Feuer versicherungs-Anstalt auf jede beliebige Feit ver sichert werden» und wer sich verbindlich macht. Auf sieben hinter einander folgende Jahre bei ihr zu versichern, erhält, bei jährlicher Ein zahlung der Prämie, das stebente Jahr frei. Die Dircction der Leipziger Feuer- verficherungS-Anstalt. C. Weiße, Bevollmächtigter. Wem-Auction in Zscheila. Künftigen 10. October dieses Jahres früh 9 Uhr sollen auf der Weinbergs-Nahrung des Hrn. Gutsbesitzers Richter in Zscheila, wegen Räumung eines Kellers, nachfolgende verzeich nete Weine theils eimer-, tbeilS faßweise, worüber geschriebene Verzeichnisse, welche auf