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Großenhainer UnterhMiG- L Anzeigeblatt. Roägl'knii äer König!' AilitZklimjäinalmscluif!, K-8 Kolugs Amkgmcläs null ilcs Äiulimilis zu Großenhain. Erscheinen: DienStag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M., durch den Boten in- Haus l M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Nedacteur: Herrmann Starke seu. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Nr. 147. 72. Jahrgang. Donnerstag, den 11. December 1884. Die Herren Gemeindevorstände deö hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß sie in den letzten 14 Tagen dieses Monats die in § 4 e der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend («Seite 13 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1881), vor geschriebene Consignation der in ihren Ortschaften, einschließlich der selbstständigen Gutsbezirke, vorhandenen Pferde und Rinder nach Maßgabe der in der gedachten Ver ordnung erlassenen Vorschriften vorzunehmen und die in den Columnen 1, 2 und 3 aus- gefüllten Consignationsformulare spätestens bis zum 8. Januar nächsten Jahres bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen haben. Die betreffenden Formulare werden von hier aus nicht mehr unentgeltlich geliefert, sondern sind in der hiesigen Buchdruckerei von Herrmann Starke käuflich zu haben. Großenhain, am 4. December 1884. Die Königliche Amts Hauptmann schast. von^Weissenbach. Zllr. Von dem Königlichen Landstallamt zu Moritzburg ist eine größere Anzahl Exemplare der Broschüre „Mittheiluug an die sächsischen Pferdezüchter pro 1884" anher gelangt. Notorische Laudwirthe und Pferdebesitzer, resp. Züchter, können diese Druckschrift an hiesiger Canzleistelle unentgeltlich entnehmen. Großenbain, am 3. December 1884. Die Königliche Amtshauptmannsihast. von Weissenbach. Zllr. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den Li-. Februar 1883 das dem Fischhändler Friedrich Ernst Otto Paschke in Großenhain zugehörige Grund stück Nr. 652 des Brandcatasters, Folium 677 deö Grund- und Hypothekenbuchs für Großenhain, welches Grundstück am 27. November 1884 ohne Berücksichtigung der Ob lasten auf 6800 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 29. November 1884. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Schröder. Conrad, Nef. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums deö Innern vom 24. October 1884 werden nachstehends die in hiesiger Stadt den Hufbeschlag ausübenden Schmiede, welche als geprüfte Hufbeschlagmeister diplomirt oder von der landständischen Commission in der Oberlausitz prämiirt worden sind, öffentlich bekannt gemacht. N a in e. W o h n o r t. Welcher Kategorie gehört derselbe an? 1) Glöst, Christian Louis. Großenhain. Als geprüfter Hufschmied diplomirt. 2) Günther, Ernst Louis. Großenhain. desgl. 3) Klinger, Hermann Karl. Großenhain. desgl. 4) Klinger, Carl Bernhard. Großenhain. deSgl. 5) Röder, Ernst Friedrich Hermann. Großenhain. deSgl. 6) Walther, Friedrich Wilhelm. Großenhain. desgl. 7) Wilhelm, Eduard Julius. Großenhain. desgl. Großenhain, am 8. December 1884. Der Stadtrath. Herrmann. öffentlichen Kenntniß. Großenhain, am 9. December 1884. Der Stadtrath. Herrmann. Bekanntmachung. In der Nacht vom 5. zum 6. dieses Monats sind von dem, den Garten der Firma Fedor Zschille L Co. an der Dresrner Straße cinfriedigenden Eisengeländer eine Anzahl Spitzen gewaltthätig abgebrochen worden und hat der Eigenthümer des beschädigten Ge länders Demjenigen eine entsprechende Belohnung zugesichert, welcher den oder die Thater so bezeichnet, daß eine Bestrafung derselben herbeigeführt werden kann. Wir bringen Solches mit dem Ersuchen um Mitwirkung zur Ermittelung des Thäters hierdurch zur Submission. Die Lieferung der zur Ausstattung einer Escadronscaserne allhier erforderlichen Utensilien, als z. B.: 6 Fußbadewannen und 29 Wassereimer von verzinktem Eisenblech, 36 Lam pen, 142 Bettstellen, 24 Feuerschippen, 23 Feuerhaken, 146 Halfterketten, 22 Müllschippen, 1 Ambos, 1 Sperrhorn, 1 Schraubstock, 1 Blasebalg, 16 Speisenäpfe von verzinktem Eisenblech, 33 eiserne Spucknäpfe, 26 hölzerne Kohlenkasten, 10 Karren, 10 Kommoden, 152 Schemmel, 95 Stück div. Schränke, 2 Sophas, 31 Stiefelknechte, 33 Stühle mit Rohrsitz, 25 dergl mit Brettsitz, 55 Stück div. Tische, 16 Tränkeimer, 49 steingutne Eßnäpfe, 3^' thönerne Wasserkrüge, 45 Waschbecken u. A. m soll im Wege der Submission verdungen werden. LieferungsBedingungen liegen im Büreau, Klostergasse Nr. 79 allhier, zur Einsicht aus, wohin auch die schriftlich abzugebenden Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission aus Utensilien-Lieferung betr." versehen, bis 23. December 1884, Vormittags 10 Uhr franco einzusenden sind. Großenhain, den 5. December 1884. Königliche Garnisonverwaltung. SHiDrsHnse zu MMW. Im Anschluß an die von der Königlichen Direetion der Schifferschulen erlassene Bekanntmachung hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Eröffnung hiesiger Schifferschule Freitag, den 10. December s. e., Vormittags 9 Uhr im Zimmer Nr. 34 der hie sigen Bürgerschule stattfindet und der Unterricht nach endstehendem Plan erfolgt. Freitag und Sonnabend: von 9—12 Uhr Vormittag Fachunterricht, von 1—3 Uhr Nachmittag Elementarunterricht. Der Koca l-V vrstand. C. G. Kroegis. SchMM)nle znMcKi Im Anschluß an die von der Königlichen Direetion der Schifferschulen erlassene Be kanntmachung theile ich hierdurch mit, daß der Unterricht in der Schifferschule hier Dienstag, den 46. December a. e., Vormittags ',2 9 Uhr im sogen. Combinations zimmer der hiesigen höheren Bürgerschule beginnt. IsLÄiiran«! Localvorstand. Unterrichtsstunden: Dienstag von ^9 bis 11 Uhr Vormittags Fachunterricht. „ 11 „ 12 „ „ Elementarunterricht. „ 1 „ 2 „ 'Nachmittags „ Mittwochs „ „ 12 „ Vormittags Fachunterricht. „ 1 „ 3 „ 'Nachmittags Elementarunterricht. Die /manzen einiger Rachstarstaaien. Will man die Finanzlage des deutschen Reiches mit Gerechtigkeit würdigen, so ist es offenbar am Platze, sie einigermaßen mit den Finanzen einiger Nachbarstaaten zu vergleichen. Am besten geschieht dies mit denjenigen der Großmächte Frankreich, Oesterreich und Rußland, weil bei diesen noch die meiste Analogie bezüglich der Einnahme- und Ausgabeverhältnisse mit dem deutschen Reiche obwaltet. Eine große Zusammenstellung von Budgetziffern gedenken wir zu diesem Vergleiche indessen nicht zu geben, sondern wollen in den betreffenden Budgets nur auf diejenigen Zahlen Hinweisen, auf welche es vornehmlich bei der Beurtheilung der Finanzlage anzukommen pflegt. Von den Finanzen Frankreichs weiß man, daß sie jährlich eine solche Summe von Schuldzinsen enthalten, als das deutsche Rcichsbudget ungefähr überhaupt an Ausgaben hat und daß das französische Budget in diesem Jahre ein Deficit von 130 Millionen Francs aufzuwenen hat. Wenden wir uns nun zum Stande der österreichischen Finanzen, so ist allerdings das Deficit, was dort als ein chronisches Uebel bekannt war, in den letzten Jahren von 70 auf 40 und jetzt auf ungefähr 20 Millionen gesunken, es darf aber dabei auch nicht unerwähnt bleiben, daß der österreichische Staat in den letzten Jahren mebr als 300 Millionen Gulden neue Anleihen aufnahm und die österreichische Staatsschulden last bereits weit mehr als zwei Milliarden Gulden beträgt. Die russischen Finanzen weisen auch noch immer neue er höhte Ausgaben gegenüber der Einnahme und ein Deficit von circa 25 Millionen Rubel auf, trotzdem Rußland noch i bis in die jüngste Zeit bedeutende Geldanleihen machte und ! die gesummten russischen Staatsschulden an vier Milliarden j Rubel heranreichen dürften, dennoch ist aber gerade bei ? Rußlands Finanzen nicht zu verkennen, daß sich dieselben seit zwei Jahren wesentlich gebessert haben. Fragt man n uns, nach den Ursachen der wachsenden Ausgaben in den Finanzen der drei Großmächte, so werden als solche, genau wie Deutschland, die gewaltigen Unkosten der Erhaltung und 'Neuanschaffungen für Heer und Marine erwähnt und es ist sicher, daß der Stand der Finanzen in den be treffenden Ländern so ziemlich die Grenze des Aufwandes für Heeres- und Marinezwecke wenigstens für die nächsten Jahre vorgeschrieben hat und Deutschland nicht zu befürchten braucht, in dem militärischen Wettbewerbe überflügelt worden zu sein. Zieht man dabei die im Verhältnisse zu den anderen Großmächten ganz geringe Schuldenlast des deut schen Reiches in Betracht und bedenkt, daß in Frankreich, Oesterreich und Rußland das Deficit größere Dimensionen zeigt, so wird mau den zur Zeit allerdings auch ungünstigen Stand der deutschen Reichsfinanzen doch nicht derartig finden, daß er zu irgend welchen ernsten Bedenken Anlaß geben könnte. Die Finanzen Deutschlands stehen gegenüber denen anderer Großmächte am günstigsten da. Die Staats schulden des deutschen Reiches zeigen, auch wenn man diejenigen der deutschen Einzelstaaten hinzurechnet, noch kein Fünftel von der Höhe der Staatsschulden der genannten Großmächte, und wird dies Verhältnis; auch nicht dadurch alterirt, falls das deutsche Reich noch eine größere Anleihe - machen sollte, was aber gar nicht nöthig erscheint; die j geplante Anleihe durfte höchstens 40 Millionen Mark betragen. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König hat sich am Diens tag Abend nach Leipzig begeben und im dortigen kgl. Palais für einige Tage Aufenthalt genommen. — Nach Berlin gelangten Nachrichten zufolge werden Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen am 12. d. M. zum Besuch am kaiserlichen Hofe eintreffen. Am nächsten Tage begleitet sodann Se. Majestät der König von Sachsen Se. Majestät den Kaiser zur Theilnahme an der Hofjagd nach dem Grunewald, während Ihre Majestät die Königin von Sachsen zum Besuch bei Ihrer Majestät der Kaiserin in Berlin bleibt. Deutsches Reich. Die Anerkennung der westafrika nischen Gesellschaft seilens der verschiedenen Staaten wird, wie man der „Köln. Ztg." aus Berlin schreibt, die Aner kennung ihrer Oberhoheilsrechte thatsächlich in sich schließen. Von mehreren selten soll eine Erklärung in diesem Sinne befürwortet werden, welche wenigstens Ler späteren Ver ständigung der Mächte unter einander über die Oberhoheit im Congobecken zur Grundlage dienen würde, falls nämlich eine hierauf bezügliche Erweiterung des Conferenzprogramms ans Schwierigkeiten stoßen sollte. — Wie die „Nat.-Ztg." vernimmt, ist unter den bei der Conferenz betheiligten Mächten ein vorläufiges Verständniß dahin erzielt worden, daß die für die Occupation herrenloser Länderstriche von der Conferenz festzusetzenden Principien erst nach Ablauf einer gewissen Frist zur praktischen Durchführung kommen sollen. Man will damit offenbar verhüten, daß nicht nach Bekauntwerden dieser Principien eine Art Wettrennen unter