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Großenhainer MltthalluW- L AnzeigeblaL AiliiL^nü äer Königs Rniigsaupilliannfchnft, äes Königs Ämkgmckts ulll! äeg ÄaKraiss zn Eropmkain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post t M. 25 Pf., durch die Post ins Haus t M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starte in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Nr. 117. Donnerstag, den 2. October 1884. 72. Jahrgangs Verordnung, die Ernennung der Wahlcommiffare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 18. laufenden Monats auf den 28. October dieses Jahres festgesetzten Wahlen für den Reichstag hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter O namhaft gemachten Wahlcommiffare ernannt. Indem dies unter Bezugnahme auf die Verordnungen des Ministeriums des Innern, die Wahlen zum Reichstage betreffend, vom l. und vom 22. laufenden Monats hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird, ist zugleich darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlkreise für die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammensetzung wie früher, und namentlich bei den Wahlen im Jahre 1881, verbleiben. Im Uebrigen ist bezüglich der bevorstehenden Wahlen allenthalben den vorerwähnten Ministerialverordnungen, sowie den Vorschriften des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145 flg.) und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundes gesetzblatt Seite 275 flg.) nachzugehen. Dresden, am 23. September 1884. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. D Zu Commissaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage sind ernannt worden für den 1. Wahlkreis: der Amtöhauptmaun von Schlieben zu Zittau, 2. „ der RegierungSrath von Witzleben zu Löbau, 3. „ der Lommissionsrath Kupfer zu Bautzen, 4. „ der Amtshauptmann von Metzsch zu Dresden-Neustadt, 5. „ der Stadtrath Böhnisch zu Dresden. 6. „ der Amtshauptmann Or. zur. Schmidt zu Dresden-Altstadt, 7. „ der Amtöhauptmann von Bosse zu Meißen, 8. „ der Amtöhauptmann Le Maistre zu Pirna, I 9. „ der Amtöhauptmann Or. zur. Fischer zu Freiberg, 10. „ der Bezirksassissor Schmöger zu Döbeln, 11. „ der Amtshauptmann Or. zur. Schnorr von Carolsfeld zu Grimma, 12. „ der Stadtrath Heßler zu Leipzig, 13. „ der Amtöhauptmann Geheimer RegierungSrath Or. zur. Platzmann ! zu Leipzig, 14. „ der Amtshauptmanu Or. zur. Forker-Schubauer zu Borna, 15. „ der Amtöhauptmann Or. zur. Gehe zu Flöha, 16. „ der Oberbürgermeister vr. zur. Andre zu Chemnitz, 17. „ der Amtshauptmann Or. zur. Wäntig zu Glauchau, 18. „ der Amtshauptmann von Bose zu Zwickau, 19. „ der RegierungSrath Ficker zu Zwickau, 20. „ der Amtshauptmann von Kirchbach zu Marienberg, 21. „ der Amtöhauptmann Or. zur. v. Maher zu Annaberg, 22. „ der Amtshauptmann von Polenz zu Auerbach, 23. „ der Amtshauptmann Freiherr von Welck zu Plauen. j Oeffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses Sonnabend, den 4. Oetober 1884, Nachmittags 3 Uhr im Kassenzimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 29. September 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffenbach. O. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft will nicht unterlassen, noch be sonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Königlichen Ministerien und Mittelbehörden zufolge Bekanntmachung vom 28. April 1884 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 133) dringliche, sowie solche Verordnungen, welche sich wegen ihres vorübergehenden Zweckes nicht zur Bekanntmachung durch das Gesetz- und Verordnungsblatt eignen, durch das „Dresdner Journal" mit der Wirkung veröffentlichen, daß dieselben sogleich mit der Ausgabe der die Ver kündigung enthaltenden Nummer des Blattes in Geltung treten und mit Ablauf des auf den Tag der Ausgabe folgenden Tages als allgemein publicirt gelten. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 29. September 1884. von Weiffenbach. Zllr. Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 23. September 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, S. 375) werden die Herren Gemeindevorstände im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts um rechtzeitige Aufstellung — welche nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 alljährlich stattzufinden hat —, Auslegung und baldigste Einreichung der für die Neuwahl der Schöffen und Geschworenen erforderlichen Urlisten hierdurch ersucht. Großenhain, am 29. September 1884. Königliches Amtsgericht daselbst. Steche, AR. Bekanntmachung» Am 28. September d. I. Vormittags in der Zeit von V2II bis 11 Uhr ist auf dem Perrou des hiesigen Staatsbahnhofes eine mit „Schober 1879" gezeichnete schwarze Ledertasche, in welcher sich eine Coupirzange, ein Güterwagenschlüssel, ein Coupse- schlüssel, ein Schlüsselbund (Schlüssel für Rettungs- und Jnstructionökasten) eine Vereins- kartenliste mit Nachträgen und eine Freikartenliste ?. 8t. 6. mit Nachträgen befunden hat, abhanden gekommen und muthmaßlich gestohlen worden. Um Mitwirkung zur Ermittelung des Diebes, sowie zur Wiedererlangung des Ge stohlenen wird ersucht. Großenhain, am 30. September 1884. D" — Vogel, Stdtr. i. v. Bekanntmachung» Auf hiesigem Stadtbadeplatze für Erwachsene ist eine Weste, eine Badehose und ein Taschenmesser ausgefunden worden. Der sich legitimirende rechtmäßige Eigenthümer kann diese Sachen gegen Erstattung der Jnsertionükoften in der Rathökanzlei zurückerhalten. Großenhain, am 27. September 1884. Dxx Stadtrath. Vogel, Stdtr. i. v. Ergebnisse unserer Milthschastspotitik. Das Verhältniß der Einfuhr zur Ausfuhr ist für die Beurtheilung des Wirthschaftöstandes eines Volkes von großer Wichtigkeit. Wenn die Einfuhr die Ausfuhr dauernd und weit übertrifft, dann wird dadurch das Volk iu der Regel zum Schuldner derjenigen Völker, deren Waaren bei ihm importirt werden; denn wenn diese fremden Waaren nicht mit den eigenen Produkten und Fabrikaten des Volkes bezahlt und gedeckt werden können, dann muß das letztere sein Kapital angreifen und läuft Gefahr, von den fremden Völkern wirthschaftlich erdrückt und arm zu werden. In diesem Zustande befanden wir uns während der letzten Jahre vor 1879. Vor diesem Jahre blieb der Werth unserer Ausfuhr stets um etwa 1000 Mill. Mark, im Jahre 1873 sogar um 1700 Mill. Mark hinter der Einfuhr zurück. Unser Geld ging ins Ausland, um die Differenzen zu decken, während es doch besser bei uns hätte productiv angelegt werden können. Die Freihändler sahen hierin freilich keinen Nachtheil: sie stellten sich auf den wirthschaftlichen Standpunkt und erblickten in der Differenz zwischen Einfuhr und Ausfuhr auf alle Fälle einen welt- wirthschaftlichen Gewinn, dem gegenüber der Nation al- wirthschaftliche Verlust nicht in Betracht kommt. So lange aber ein Staat als selbstständiges Ganzes existirt, wird er auch seine wirthschaftlichen Interessen als Selbstzweck be trachten müssen, nicht aber seine Interessen der internatio nalen Wohlfahrt unterorduen dürfen. Das Jahr 1879 bildete einen segensreichen Wendepunkt für uns. Damals befreiten wir uns von den schädlichen Fesseln der freihändlerischen Theorien und besannen nns auf unsere nationalen Interessen. Durch den Zolltarif wurde die Einfuhr aus dem Auslande eingeschränkt, unsere Industrie konnte sich durch den ihr so gewährten Schutz stärken und kräftigen, ihr wurde nicht nur der inländische Markt zurückerobert, sondern sie konnte auch mit Erfolg neue Absatzmärkte im Auslande aufsuchen, d. h. wir wur den in den Stand gesetzt, mit unseren Produkten und Fabrikaten die eingeführten Producte zu bezahlen. Statt daß unser Capital ins Ausland ging, arbeitete es im In land zu Nutz und Frommen der eigenen Wirthschaft. Die Ergebnisse dieser Wandlung lassen sich in ganz be stimmten Zahlen ausdrücken, welche unsere Einfuhr und Ausfuhrstatistik liefert. Während noch im Jahre 1879 die Ausfuhr von der Einfuhr um 1072 Millionen Mark über holt wurde, drehte sich im folgenden Jahre zwar das Ver hältniß nicht vollständig in sein Gegentheil um, aber zum ersten Mal überstieg jetzt der Werth unserer Ausfuhr die Einfuhr, und zwar um 223 Millionen Mark. Die Aus fuhr belief sich im Jahre 1880 auf 3099 Millionen Mark, d. h. um 278 Millionen Mark mehr als im Vorjahre, während die Einfuhr um etwa 1000 Millionen Mark gegen 1879 ebenso wie gegen die früheren Jahre abge nommen hatte. Mit anderen Worten: Ein- und Ausfuhr waren in das rechte Verhältniß gebracht, wir konnten die eingeführten Waaren mit unseren Fabrikaten bezahlen und hatten dabei noch einen Gewinn zu verzeichnen. Dieses richtige und gesunde Verhältniß hat sich auch in den folgenden Jahren aufrecht erhalten. Im Jahre 1881 hatten wir einen Ueberschuß der Ausfuhr über die Einfuhr von 49 Millionen Mark, im Jahre 1882 von 79 Millionen Mark, und für das Jahr 1883 ist soeben der Ueberschuß auf 44,1 Millionen Mark festgestellt worden; die Einfuhr betrug nämlich in diesem Jahre 3290,9, die Ausfuhr 3335,0 Millionen Mark. Dabei darf als ein höchst günstiger und wichtiger Umstand hervorgehoben wer den, daß seit 1881 Ausfuhr und Einfuhr in stetiger Steigung begriffen sind, ein Zeichen von der Zunahme sowohl unse rer Productions- wie unserer ConsumtionSfähigkeit. Wenn der Ueberschuß im Jahre 1883 geringer geworden ist, als im Jahre 1882, so ist das auf das Sinken der Preise zurückzuführen, unter Zugrundelegung der Preise des Jahres 1882 würde sich im Jahre 1883 der Ueberschuß statt auf 44,1 Millionen Mark auf 68,7 Millionen Mark belaufen haben. Wenn es noch eines Beweises für die Richtigkeit und Nothwendigkeit der im Jahre 1879 eingeführten Wirth- schaftspolitit bedarf, so ist derselbe durch den Vergleich unserer Ein- und Ausfuhr vor und nach dieser Zeit er bracht. Vor dieser Zeit schickten wir unser Geld zur Be zahlung unserer jährlichen Schulden von etwa 1000 Mill. Mark ins Ausland, jetzt aber behalten wirs und be zahlen nicht nur die Stoffe und Producte, die wir brau chen, mit unserer Hände Arbeit, sondern wir verdienen mit dieser Arbeit noch eine hübsche Summe extra vom Aus lande. Ueber den Werth dieser Wirtschaftspolitik kann nur derjenige im Zweifel sein, welcher glaubt, daß Schul denmachen besser ist als Verdienen. (P. T.) Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König reiste am Montag Abend gemeinschaftlich mit Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen, welcher mit dem Wiener Courierzug von Berlin in Strehlen eintraf, nach Wien ab. Der königl. Gesandte in Berlin und Bevollmächtigte zum Bundesrathe, wirkl. Geh. Rath v. Nostitz-Wallwitz, ist von seiner Urlaubsreise nach Berlin zurückgekehrt und hat nunmehr seine neue Wohnung in dem vom königlichen StaatsfiscuS angekauften Hause Voßstraße 19 bezogen, wo hin auch bereits die Gesandtschaftskanzlei verlegt wurde. Nach den Miltheilungen des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums aus den allgemeinen Jahresberichten der Ephoren ergiebt sich, daß im vorigen Jahre im Ganzen 289 Personen aus der Landeskirche ausgetreten sind gegen 201 Personen im Jahre 1882; dieses Mehr von 88 Per sonen soll durch gesteigerte Uebertritte zu den separirten Lutheranern und Methodisten hervorgerufen worden sein.