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Das würde also analog für einen Bücherwagen vor dem Laden des Sortimenters gelten, soweit es sich um das Grundstück des Vermieters, nicht um die freie Straße handelt (für letzteres müßte man sich an die Polizei wenden). Aber wenn Abmachungen dieser Art nicht vorliegen, ist die Entscheidung schwieriger. Das Berufungsgericht wollte den Schutz des Mieters gegen Konkurrenz daraus herleiten, daß nach § 535 BGB. der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den ver tragsmäßigen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Es fragt sich jedoch, ob das Fernhalten von Konkurrenz mit unter diesen zu gewährleistenden Gebrauch der Mietsache fällt. Das Reichsgericht verneint das, u. a. mit folgenden Erwägungen: »Gerade beim bloßen Gebrauchsüberlassungsvertrag trifft den Vermieter keine Fürsorgepslicht zur Förderung oder Wahrung des vom Geschäftsmieter erwarteten Ertrages, soweit nur die Möglichkeit gegeben ist und bleibt, die Geschäftsräume gemäß dem Vertragszweck zu nutzen (RGZ. Bd. 91 S. 54 und 310, Bd. 94 S. 267; RGUrt. vom 23. Oktober 1917 HI 189/17). Was insbesondere den Wettbewerb angeht, so ist in dem in Leipz. Ztschr. f. dtschs. Recht 1914 Sp. 1028 abgedruckten Urteil gesagt, der Mieter habe, von der Lage des Einzelfalls abgesehen, nicht grundsätzlich das Recht, daß ihm im Miethause jeder Wettbewerb ferngehalten werde. Nur aus dem besonderen Vertragszweck, den die Nennung im Schriftvertrag, die Einrichtung der Räume (so z. B. bei Schankwirtschaften) oder ein anderer Umstand klar stellen mag, kann nach den N 157, 242 BGB. eine solche Pflicht folgen (RGUrt. vom 19. Januar 1906 III 372/05). Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, daß eine Gestaltung, wie sie in dem in RGZ. Bd. 119 S. 353 entschiedenen Falle vorlag, ein Han deln des Vermieters als vertragswidrig (im Sinne des 8 242 BGB.) erscheinen läßt, durch das er auch außerhalb des Miet grundstücks das Erwachsen von Wettbewerb für den Mieter zu läßt. Die Annahme indes, daß ein Vermieter, der mehrere Grundstücke besitzt, von vornherein im Rahmen des Mietvertrags die Pflicht übernimmt, auch in seine anderen Häuser kein Wett bewerbsgeschäft auszunehmen, wird schon dem Bedenken begeg nen, daß bei getrennter Veräußerung des Grundbesitzes die über nommene Vermieterpflicht nach 8 571 BGB. auf den Eigen tümer jedes Grundstücks besonders übergeht. Der Berufungsrichter hat also verkannt, daß sich die weit gehende, von ihm angenommene Verpflichtung zum Wettbewerh- schutz nicht ohne weiteres aus der gesetzlichen Pflicht ergibt, den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, sondern daß eine solche Verbindlichkeit aus der besonderen Lage des Falls unter Berück sichtigung des 8 242, aber auch der 88 133, 157 BGB. begründet werden muß. Die Würdigung der nach den 88 157, 242 BGB. bestimmenden Verhältnisse darf auch nicht nur, wie es der Be- rusungsrichter tut, die Belange des Geschästsmieters ins Auge fassen, sondern wird auch berücksichtigen müssen, daß der Haus eigentümer in einer von Spezialgeschäften bevorzugten Straße bei der Ausnutzung seines Eigentums empfindliche Einbuße lei den würde, wenn er gerade Personen des besonderen Gewerbs- zweigs als Mieter ausschließen müßte.» Die Büchertage in Ungarn. Die Büchertage wurden Heuer in Budapest und in ganz Ungarn — bereits zum dritten Male — am 4. und am 5. Mai abgehalten. Die Veranstaltung lag in den Händen des »Landesoereins Ungarischer Verleger und Buchhändler» und des »Vereins Ungarischer Schrift steller». An den Biichcrtagen stellten die Buchhandlungen in Budapest 4L Verkausszelte auf. Ähnliche Zelte wurden auch in anderen Städten Ungarns in nicht unbedeutender Zahl aufgestellt. Genaue statistische Daten darüber stehen jedoch noch nicht zur Verfügung. An einigen Städten wurden zur Förderung des Bücherlultes auch sehr gelungene Festlichkeiten veranstaltet. Gelegentlich des Büchertages versahen die größeren Verleger das Sortiment mit billigen Gelegcnheitsausgabcn. Das bedeutendste Werk dieser Art, das sozusagen den Kern der ganzen Bllcherpropa- ganda bildete, wurde vom Verein selbst herausgegeben. Es hat den Titel »Xosroru« <Kranz> und bietet im Umsange von etwa 480 Sei ten eine Auslese von Gedichten und Novellen dar, die insgesamt von Sü Schriftstellern der abgetrennten Gebiete Ungarns versaßt wurden. Die Herausgabe eines solchen Buches wollt« dem Publikum und der Presse gegenüber beweisen, baß es sich hier nicht um die Interessen der Verleger handelt. Der Zweck des Buches war, die Schriftsteller der abgetrenntcn Gebiete unserem Publikum bekannt zu machen, die Einheit des ungarischen Geistes zu demonstrieren und dem Buch händler eine Gelegenheit zu bieten, dem Käufer, den dieses Buch In seinen Laden geführt hat, auch andere Werke vorzulegen. Die Presse hat die Selbstlosigkeit der Verleger und die nationale und kulturelle Bedeutung des Buches verstanden. Zu einer bezahlten Propaganda hätten die materiellen Kräfte des Vereins nie ausgereicht; so aber erschienen am Sonntag vor den Büchertagen auf unser Ansuchen in allen Tageszeitungen große Artikel über den Bllchertag und ins besondere über den »Kranz«, unter vielen anderen auch ein begeister ter Artikel der Krau des Ministerpräsidenten, der bekannten Schrift stellerin Gräsin Bethlen. Papier und Druck wurden zu Vorzugspreisen beigestellt, sobaß das hübsche Buch zum Preise von k. 1.20 in den Handel gebracht werben konnte. Das Sortiment erhielt es mit 25?? gegen bar, da der Verein nicht in der Lage ist, ein materielles Risiko auf sich zu nehmen. Wir zeigten bas Buch mehrere Wochen vor Erscheinen in unserem Fachblatt «Lorviua« an und forderten unsere Kollegen zur Einholung von Vorbestellungen auf. Wir ließen auch Musterexemplare an- sertigen mit folgendem Inhalt: ein Rundschreiben an die Buchhänd ler, das sie über die nationale Bedeutung des Werkes auf klären sollte; ein Vorwort an die Leser; dte Liste der beteiligten Schriftsteller: außerdem leere Blätter sür die zu gewärtigenben Be stellungen. Außer dem Exemplar für den Laben erhielt jede Buch handlung ein zweites Stück, das auf einer schwarzen Reklamescheibe angebracht war und in die Auslage gehängt werden sollte. Um das Buch herum stand auf schwarzem Grund folgender Werbesatz: »Das Buch des Bllchertages. Schriften aus Siebenbürgen, aus dem Voi- vobengebiet und Oberungarn. 400 Seiten. Preisk. 1.20. Bestel len Sie das Buch!« — Außerdem stellten wir den Buchhandlungen mehr als 100 000 Flugblätter zur Verfügung zwecks Versendung und als Beilage zu verkauften Büchern. Wir sandten an etwa 200 Damen der Gesellschaft, an Schauspielerinnen usw. ein künstlerisch ausge stattetes Rundschreiben mit der Bitte, das Werk durch ihre persön liche Empfehlung bekannt zu machen. Das ganze Propaganbamalerial wurde dem Sortiment kostenlos zur Verfügung gestellt. Die unent geltliche Bewilligung zur Aufstellung der Straßenzelte in Budapest wurde einheitlich durch den Verein erwirkt. Zur Feststellung des genauen Ergebnisses legten wir der »Oor- vios« Fragebogen bei. Aus den bisher eingelaufenen Berichten erhellt, daß das Resultat besonders dort, wo Straßenseite aufgestellt waren, in Anbetracht der allgemein drückenden wirtschaftlichen Lag« ein recht zu friedenstellendes war. Die Einführung systematisierter Bllchertage wird allgemein gewünscht. Von dem oben erwähnten Werk wurden etwa 20 000 Exemplare verkauft. Da es den Käufer in den Bllcherladen brachte, bewirkte es auch sicherlich den Ankauf anderer Bücher. Laut eingelaufenen Berichten fanden hauptsächlich wohlfeile Bücher Absatz. Irockalmi Püjbßortulo (lütorarisober IVeaveisor). IX. ckahrgave 1931. Luckapest: 6sbr. llövai. (XVI, 16, 416 8. rrnck 16 8. 8cb1ü8Sel.) 8° kreis kengö 3.— uo-, 8eblüs«el kengö 4.— uo. Das dem Barsortiments-Lagerkatalog von Koehler L Volckmar entsprechende Hilfsmittel für den ungarischen Sortimenter ist der »Irockalmi DSjöüortatü« (Literarischer Wegweiser), der in diesem Jahr bereits in neunter Ausgabe erscheinen konnte. Der starke Band, der aus 416 Seiten rund 40 000 Titel verzeichnet, führt alle im Buch handel erhältlichen ungarischen Bücher mit den Preisen an und gibt außerdem eine für den ausländischen Benutzer besonders wertvolle Zusammenstellung über die in fremden Sprachen erschienenen ungari schen Werke sowie ein Verzeichnis der im Ausland erschienenen Schrif ten, die sich mit Ungarn befassen. Das gesamte Material ist durch eine eingehende systematische Gliederung übersichtlich geordnet; ein ausführliches Sachregister und das in vier Sprachen (deutsch, eng lisch, französisch, italienisch) übersetzte Inhaltsverzeichnis ermöglichen auch dem der ungarischen Sprache nicht mächtigen Benutzer ein« gute Orientierung. Wer diese anscheinend so trockene Titelsammlung mit offenen Augen durchsieht, wird manchen überraschenden Einblick in die geisti gen Wechselbeziehungen der Völker gewinnen. Er kann erkennen, was Ungarn an fremdem Geistcsgut in Form von Übersetzungen aus genommen hat und wieweit der ungarische Einfluß namentlich auf literarischem Gebiet durch Übertragungen seiner Autoren reicht. So sind in einer besonderen Gruppe die ausländischen Romane und Erzählungen angeführt, die in ungarischer Übersetzung erschienen sind