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154, 7. Juli, Nichtamtlicher Theil. 2665 Vertretern der Chemnitzer Idee in Aussicht genommenen Beiträge, obgleich wesentlich niedriger als die von Versicherungsanstalten gewöhnlich beanspruchten, doch nicht derart, daß eine zahlreiche Benutzung der gebotenen Gelegenheit von Seiten der Buchhand- lungsgehilsen zu erwarten sein dürfte. Erfahrungsgemäß ent schließen jüngere Gehilfen theils ihres knappen Gehaltes, theils des häufigen Stellenwechsels wegen nur in den seltensten Fällen sich zum Eintritt in eine Pensionscasse, und es werden vorzugsweise immer nur ältere oder verheirathete Gehilfen den Wunsch hegen, sich eine Pension zu sichern. Für solche liegt es aber in sehr vielen Fällen außerhalb des Bereichs der Möglichkeit, die Beiträge in der normirten Hohe und zur bestimmten Zeit bereit zu haben, da zunächst die Anforderungen des Augenblicks gebieterisch Befriedigung er heischen und die Sorge für die Zukunft, wie berechtigt sie auch sein mag, zwar mit Widerstreben, aber nothwendiger Weise in die zweite Reihe verwiesen werden muß, Ueberaus günstig sind die Be dingungen bei der von dem Allgemeinen Buchhandlungs-Gehilfen verband begründeten Pensionscasse und doch hat von den 6000 Ge hilfen des deutschen Buchhandels bis jetzt leider nur ein kleiner Bruchtheil sich bei derselben betheiligt. So sehr dies im Interesse der guten Sache zu bedauern ist, so evident geht daraus hervor, daß Pensionscassen, welche aus den gewöhnlich maßgebenden Grundlagen beruhen, ihre wohlthätigen Wirkungen immer nur gegenüber den aus sonnigeren Höhen Stehenden werden äußern können. Da es sich nun für den Leipziger Gehilsenverein um Begründung einer Institution handelte, deren Wohlthaten allen Mitgliedern, nament lich aber auch den minder gut situirten, zu Theil werden sollten, so entschied man sich für die Annahme eines von Hrn, Herm, Kutscher (im Hause Otto Spamer) vorgelegten und durch eine Commission weiter beratheneu Planes, demzufolge es möglich wird, Pensionen gewähren zu können, ohne von den künftigen Pensionsempfängern Beiträge in Anspruch nehmen zu müssen. Es wird dies dadurch erreicht, daß von dem Vermögen des Vereins 10,000 M, der Pensionscasse überwiesen worden sind. Dieses Capital und be stimmte denselben Fonds alljährlich zufließende Beträge werden nebst Zins und Zinseszinsen vom 1, Oct, 1878 ab zehn Jahre lang angesammelt, um hierdurch den Grundstock zu bilden, von dessen Zinserträgnisseu an erwerbsunfähig gewordene Mitglieder, sofern sie dem Verein mindestens zehn Jahre lang angchört haben und ihr Einkommen nicht über 1000 M, beträgt, Pensionen gezahlt werden. Die Höhe der Pension muß sich nach der Zahl der je weiligen Pensionsempfänger und nach dem Betrage der verfügbaren Mittel richten; da aber bei derlocalenAbgrenzungdcsVercins die Zahl der Pensionäre aller Wahrscheinlichkeit nach niemals eine große sein wird,sowerden die zu gewährenden Pensionen für die Empfänger sicher eine nicht zu unterschätzende und hoch willkommene Beihilfe sein, s Durch die Frist von zehn Jahren, vor deren Ablauf Ansprüche an die Pensionscasse nicht erhoben werden dürfen, ist dafür gesorgt, daß die Pensionen nicht mühelos erworben werden können; sie sollen den Empfängern keineswegs ohne eigenes Zuthun als reise Frucht in den Schoß fallen, sondern müssen in unausgesetzter ernster Arbeit, durch angestrengte Thätigkeit und rastloses Streben nach geschäftlicher Tüchtigkeit errungen werden, da hierdurch allein die Garantie für das längere Verbleiben in der erworbenen Stellung gegeben wird. Die Bestrebungen des Vereins erfreuen sich von Seiten der Leipziger Prinzipale der lebhaftesten Theilnahme und dankens- werther Förderung durch Beiträge zu den Hilsscassen, Mögen diese wohlwollenden Gesinnungen dem Verein auch für die Folge erhalten bleiben, um die Thätigkeit desselben zu einer immer ersprießlicheren zu machen; möge aber auch die Leipziger Gehilfenschaft in richtiger Würdigung ihrer eigensten Interessen durch zahlreichen Beitritt zu dem Vereine ihm Gelegenheit geben, seine Wirksamkeit in immer weiteren Kreisen entwickeln zu können. Das wird der beste Dank für die dem Vereine gewährte hochherzige Unterstützung sein und ihm, wir hoffen es zuversichtlich, eine immer größere Zahl von Gönnern zuführen, MiSeellen. Antwort, — Aus die im Börsenblatt Nr, 130 ausgeworsene und an die Verlegervereine gerichtete Anfrage „ob der Sortimenter berechtigt sei, L cond. Empfangenes und mit erhöhtem Rabatt baar Nachverlangtes zur Ostermesse zu remittiren" möchte ich Folgendes antworten: Sobald der Verleger gegen baar einen höheren Rabatt gewährt, ist der Sortimenter berechtigt, in seinem Interesse Gebrauch davon zu machen. Der größte Theil der Sortimentsbuchhandlungen kann auch nur dann im Besitze eines guten Bücherlagers sein, wenn es gestattet ist, Verkauftes sest oder baar nachzubeziehen, sodaß der Sortimenter in den Stand gesetzt wird, zum Vortheile des Ver legers, sich ohne Schaden für das Abgesetzte zu verwenden. Freilich hat in letzter Zeit eine Usance Platz gegriffen, welche das Interesse des Sortimenters empfindlich verletzt. Einige Verleger theilen nämlich ihre Verlagsartikel ein in solche, welche L cond, versandt und in solche, welche nachbezogen und als „fest bezogen" nicht remittirbar sind. Andere Verleger stempeln ihre Verlagsartikel mit der Jahreszahl ab und verweigern die Zurücknahme solcher Bücher, welche sest nachbczogen sind und in Jahresrechnung nicht L cond, Vorkommen ohne Rücksicht auf Disponenden, Am besten empfiehlt es sich jedes Buch seitens der Herren Verleger mit einer Nummer zu bezeichnen, dann würde es sich ja Herausstellen, welche Nummer eines Verlagsartikels L cond, gegeben sei und welche Nummer sest resp, baar. Ich glaube jedoch, daß es für Verleger und Sortimenter von Vortheil ist, wenn gegenseitig der Umsatz vergrößert wird, und das kann nicht geschehen, wenn sest oder baar Nachbezogenes für das L cond. Empfangene nicht remissionsberechtigt sein soll. Es ist auf diese Weise unmöglich für den Sortimenter, sich thätig zu ver wenden, wenn ihm der Lohn seiner Thätigkeit durch Verweigerung der Zurücknahme des Nachbezuges geschmälert wird. Aus diese Weise würde der Sortimenter eine Anzahl Ladenhüter erhalten, welche ihm zeigen würde, welcher Verleger ihm solche verschafft hat, und darnach würde er seine Manipulationen einzurichten haben; ich glaube, daß schließlich der Verleger durch sein „Manoeuvre" den größten Schaden hat, I-, X, Personalnachiichtcn. Am 1, Juli beging Herr vr. Eduard Brockhaus, Mitbe sitzer der Firma F, A, Blockhaus, das fünsundzwanzigjährige Jubiläum seines Eintrittes als Theilhaber in das väterliche 1 Geschäft, Das Jubiläum wurde unter lebhafter Theilnahme seiner Berussgenossen und der Geschästsangehörigen gefeiert. Eine aus sämmtlichen Geschäftszweigen der Firma gewählteDeputation über brachte dem Jubilar die Glückwünsche derselben nebst einem pracht vollen silbernen Tafelaufsatz und einem vom Geh, Hofrath v, Gott schall verfaßten Festgedicht, Der Jubilar sprach der Deputation und später auch dem im ersten Hofe des Grundstücks zusammen getretenen Personal seinen herzlichsten Dank dafür aus. Außer zahl reichen Freunden und Kollegen erschienen auch die Mitglieder der Deputation des Vereins der Leipziger Buchhändler und des Ge schäftsführenden Ausschusses des Deutschen Buchdruckervereins, um dem Jubilar, der selbst Mitglied beider Vorstände ist, ihre und die Glückwünsche der betreffenden Vereine darzubringen. Möge dem Jubilar vergönnt sein, die alte und angesehene Firma im Verein mit seinem jüngern Bruder und Mitchef, Hrn, Rudolf Blockhaus, noch recht lange in der bisherigen Frische und Kraft sortzuf,ihren und zu immer größerer Blüthe zu entfalten! D, A, Z,