Volltext Seite (XML)
2812 Nichtamtlicher Teil. ^ 75. 3. April 1902. Versendung von wissenschaftlichen Hilfsmitteln nach Rußland. — Den im Reichsamt des Innern zusammengestellten und im Reichsanzeiger auszugsweise bekannt gegebenen -Nach richten für Handel und Industrie« ist folgendes über den Waren versand nach Rußland zu entnehmen: -Im Jahre 1888 wurden die russischen Zollämter vom Finanz ministerium ermächtigt, die von dortigen Staatsinstitutionen und anderen Anstalten, die auf Grund von Bestimmungen des Zoll statuts oder von Spezialstatuten, Etats und Reglements zum zoll freien Bezüge berechtigt sind, verschriebenen Gegenstände auf den bloßen schriftlichen Antrag der betreffenden Institutionen abzu lassen, ohne dieserhalb gemäß Artikel 1048 des Zollstatuts jedesmal vorher beim Zolldepartement vorstellig zu werden. Nunmehr hat der Finanzminister es für notwendig befunden, jene Verordnung aufzuheben, mit der Maßgabe, daß die Institutionen, die das Recht des zollfreien Bezuges von Bedarfsgegenständen aus dem Auslande genießen, gemäß Artikel 1048 des Zollstatuts jedesmal von ihren Bezügen das Finanzministerium vorher zu verständigen haben, damit es das Zollreffort von Fall zu Fall entsprechend mit Weisung versehen kann. (Cirkular des Zolldepartements vom 3. Januar 1902 Nr. 113.)- Cnthaltung von -Zugaben- beim Schulbücherver kauf. — Im Leipziger Tageblatt fanden wir die nachfolgende Mitteilung aus Meißen vom 30. März d. I.: -Nach einer Bekanntmachung des Stadtrates haben sich die hiesigen Buch- und Papierwarenhändler an Ratsstelle gegenseitig und der Meißner Schulbehörde gegenüber verpflichtet, vom 1. April 1902 ab beim Verkauf aller Schulgebrauchsgegenstände an Erwachsene und an die Schulkinder der hiesigen Volksschulen und höheren Lehr anstalten keine Zugaben mehr zu gewähren und Gutscheine nicht zu verteilen, und für jeden Zuwiderhandlungsfall an die städtische Armenkasse eine Strafe von 20 ^ zu zahlen.- Jnternationaler kunsthistorischer Kongreß. — Der internationale kunsthistorische Kongreß, der vor zwei Jahren in Lübeck getagt hat, wird sich in diesem Jahre, und zwar in den Tagen voni 9. bis 12. September 1902, in Innsbruck versammeln. Mit dem Kongresse werden Ausstellungen alter und neuer Tiroler Kunst und tirolischen Kunstbesitzes verbunden sein. Wahrscheinlich wird auch eine Lehrmittel-Ausstellung angeschlossen werden. Vor sitzender des Ortsausschusses ist Herr Professor Lr. Hans Semper in Innsbruck. -Robinson-, Verein jüngerer Buchhändler inBraun- schweig. — Sein einunddreißigstes Stiftungsfest feiert der -Robinson- am Sonnabend den 5. und Sonntag den 6. April d. I. Folgendes Festprogramm ist in Aussicht genommen: Sonnabend, b. April, abends 9 Uhr: Festkneipe im Vcreinslokal (Siegers Brauerei). — Sonntag, 6. April, vormitags 11 Uhr: Braun schweiger Wurst-Essen, im Vereinslokal. — Nachmittags 2 Uhr: Wagenfahrt nach Querum. — Abends 6 Uhr: Gemeinschaftliche Tafel im Vereinslokal. Hält sich auch das ganze Programm diesmal in einfachen Grenzen, so darf doch dafür gebürgt werden, daß die Gäste des -Robinson- einige wirklich vergnügte Stunden verleben werden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Hmsrioana. Osograxbis, Rsissn, MünoArapüis, Hatnrvisssn- sobaktsv, Cssobiobts, flunst, Lpraolum. Rsissn um äis Dräs, lisksss- unä UlanlrtonkorsLbunA. UoiarkorsobunA. Katalog 14 von Dolcstsin L IVääsnwann in Lsrlin H., lobannisstr. 4. 8°. 25 8. 577 kirn. 6ssstrs übsr das Urüsbsrrsobt in allsn Uäncksrn nabst äsn dara.uk bsLÜxlieüsv ivtsroationalsn Vsrträ^sn und äsn Lsstimmungsn übsr das Vsrlagsrsebt. llext-H.nsga.bs. Axvsits lHukiags, äurob- gsssbsn von Urok. Urnst Rötblisbsrgsr-Rsrn. 8". 418 8. Usiprig 1902, Verlag von 6. Usäslsr. Ureis 10.— orä. Orthographisches Wörterverzeichnis der deutschen Sprache. Von vr. Konrad Duden. Nach den für Deutschland, Österreich und die Schweiz gültigen amtlichen Regeln. 16". 129 S. Leipzig u. Wien 1902, Verlag des Bibliographischen In stituts. Preis geh. 20 H, geb. in Leinen 50 H. jMeyers Volksbücher Nr. 1289/90.) Schmidt, Rudolf, deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker. Beiträge zu einer Firmengeschichte des deutschen Buchgewerbes. 1. Band: Abel—Dyck. Lex.-8°. IV, 195 S. Berlin 1902, Verlag der Buchdruckerei Franz Weber. ^ 4.— ord., ^ 3.— no. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Der Königliche Hoskunsthändler Herr Ed. Müller, in Firma Hanfstaengl's Nachfolger in Berlin, ist von Sr. Majestät dem König von Sachsen zum Kommerzienrat ernannt worden. (S p r e ch s a a l.) Unberechtigte Benutzung einer Firma zwecks Reklame. Der -Modern Pädagogische Verlag« in Charlottenburg druckt in einem Cirkular, das der Redaktion als Beleg vorliegt, zur Empfehlung einer von ihm herausgebrachten Broschüre -lieber die beste Art geistig zu arbeiten» eine Bestellung von mir auf 100 Exemplare ab. Diese Bestellung bezog sich auf die erste Auflage des Heftchens, die mir der Verleger zum Teil kostenlos, zum Teil für den Stückpreis von 20 H überließ, um, wie er sagte, die Sache aufzugeben. Zu seinen jetzt angegebenen Preisen von 90 H ord. und 50 H bar habe ich nicht ein einziges Exemplar bezogen. Paul Nitschmann, i. Fa. Aug. Schultze's Buchhandlung in Berlin H., Friedlichst!. 125. Erwiderung. Zunächst folgendes, was die Preiserhöhung angeht, von der oben die Rede ist: Herr Paul Nitschmann i. Fa. Aug. Schultze's Buchhandlung in Berlin 17. hat von uns während 3—4 Monaten cirka 300 Stück Broschüren -Über die beste Art geistig zu arbeiten- bezogen. Es war in der Zeit der Einführung des Henry Edward Jostschen Buches in Deutschland. Es sollte erst die Probe gemacht werden, ob das Werk auch hier Erfolg habe; deshalb wurde der Preis vorläufig auf 50 H ordinär gesetzt. Da die Broschüre sich nun unerwartet schnell verbreitete, besonders auf Grund der zahl reichen Gutachten, die maßgebende Leute ihr zollten, so lag nun mehr kein Grund vor, den zu niedrigen Probepreis von 50 ordinär (bei 75 Seiten Druck, 4".!) beizubehalten, namentlich im Interesse des Buchhandels selbst. Denn warum soll der Verleger nicht für eine derartige umfassende Broschüre einen entsprechenderen Preis verlangen dürfen, noch dazu die Herren Sortimenter und Buch händler korrekt an den Interessen des Gewinnes teilhatten? Der Preis beträgt jetzt 90 H ordinär, 50 ^ bar, 13/12. Ist das unkorrekt? Wie aber nun Herr Paul Nitschmann sich dazu berechtigt hält, von -unberechtigter Benutzung- zu reden, ist uns unklar, wo wir doch die Belege in Händen haben, daß Herr Paul Nitschmann nicht nur 100 Stück auf einmal bestellt, sondern auch zum Preise von 20 bezogen hat. Wir haben zwei Bestellungen auf 100 Stück in Händen. Daß er nach der Preiserhöhung, seiner Kund schaft halber, wie er sagte, die sich an den Probepreis von 50 H ordinär gewöhnt hätte, vorläufig nicht mehr bezog, ändert nichts an der Hauptsache. Und die Hauptsache ist, daß er binnen drei bis vier Monaten nachweislich 300 Stück H. Edw. Jost -Über die beste Art geistig zu arbeiten- von uns bezogen und verkauft hat und daß er die letzten 100 Stück auf einmal bezogen hat. Wir fragen nun: sicht ein Kaufmann im allgemeinen einen Nachteil darin, daß sein Name in einem Cirkular ehrlich genannt wird? Oder will Herr Nitschmann bestreiten, daß er 100 Stück auf einmal bestellt und bezogen hat? — Kann ein objektiv Ürteilender hier von -unberechtigter- Be nutzung reden; wir denken: höchstens von -persönlich nicht ge statteter Benutzung-, aber niemals von-unberechtigter-, denn das erweckt den Verdacht, als ob die Thatsachen nicht in Ordnung wären. Charlottenburg 2. Modern-Paed. u. Psychol. Verlag. Neue Bitte um Bücherschenkung. Um ihrer Begründung willen, die recht auffällig wäre, wenn sie sich auf Wahrnehmung von Thatsachen stützen könnte, sei das nachstehende Bittschreiben an einen Verleger hier mitgeteilt: 27. März 02. -Als Bibliothekar der akademischen Sektion des -Vereins erlaubt sich der Ünterfertiate bei Euer Hoch wohlgeboren anzusragen, ob nicht für die Bibliothek der aka demischen Sektion von der Berlagsanstalt veraltete Werke, als Reiseführer, Zeitschriften oder sonstige Werke alpinen oder geo graphischen Inhaltes, Karten, Photographien rc., abgegeben werden können. Der Unterfertigte glaubt, mit dieser Bitte keinen Fehler zu begehen, da es ja beinahe Sitte der Ver lagsanstalten geworden ist, auf diese Weise neu gegründete Vereine zu unterstützen.-